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Thema: Schwerbehindertenausweis geht über Ausbildungsende hinaus vom 18.05.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Schwerbehindertenausweis geht über Ausbildungsende hinaus
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Autor Nachricht
H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.05.2011 16:13
Titel

Schwerbehindertenausweis geht über Ausbildungsende hinaus

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallöchen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Schwerbehindertenausweises. Momentan liegt dieser bei 100 % und wird sich lebenslänglich nicht unter 80 % befinden. Da ich durch meine Erkrankung nun mein erstes Ausbildungsjahr wiederholen werde und der Ausweis bis zum 31.7.2016 gültig ist (in dieser Verfassung) würde es bedeutet, dass ich nach den 3 Jahren noch zwei Jahre (und auch darüber hinaus) einen höheren Kündigungsschutz haben werde. Darf mich mein Betrieb demnach nicht nach der Ausbildung kündigen sondern "muss" mich übernehmen?

Es sei dazu gesagt, dass ich im öffentlichen Dienst arbeite.

Ich hoffe, jemand weiß eine Antwort auf diese Frage.

Grüße,
H-Milch
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 16:22
Titel

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Naja - Dir wird nach der Ausbildung ja so gesehen nicht gekuendigt, sondern deine Ausbildung ist mit Erhalt der Bestaetigung dass Du bestanden hast zu Ende. Und damit endet dein Ausbildungsvertrag.

Daran schliesst sich ja nicht automatisch ein Arbeitsvertrag an.
Diesen muesstest Du am besten vor Ende der Ausbildung mit dem Betrieb klar machen.

Das ist eigentlich der Standard. Mich wuerde es sehr wundern wenn dein Schwerbehindertenausweis etwas an diesen Sachen aendern wuerde. Genaueres kann Dir wahrscheinlich nur das Versorgungsamt oder Amt für Soziale Angelegenheiten sagen.
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 16:26
Titel

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Eine Ausbildung endet meines Wissens nach immer mit Bestehen der AP (Tag der schriftlichen Mitteilung von IHK), ohne Kündigung. Das sollte auch so in deinem Ausbildungsvertrag stehen.

Ob es im öffentlichen Dienst und/oder in Verbindung eines solchen Ausweises Unterschiede gibt, kann ich jetzt nicht sagen.

Wer stellt denn deinen Ausweis aus? Dort mal nachfragen für verbindliche Aussagen.

//edit zu langsam *bäh*


Zuletzt bearbeitet von seal am Mi 18.05.2011 16:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 18.05.2011 16:27
Titel

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du wirst nicht gekündigt, sondern dein arbeitsverhältnis endet automatisch. ich denke, das ist ein unterschied.

vlt kann man dir beim integrationsamt(ämter ?) weiter helfen.


edit: sorry hab zulange gewartet...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 18.05.2011 16:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 16:54
Titel

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ich könnte mir schon vorstellen dass es einen erweiterten kündigungsschutz gibt, der dann eben auch beinhaltet dass man einen neuen vertrag kriegt und übernommen werden muss, so wie es auch bei JAV mitgliedern der fall ist.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 18:39
Titel

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ghostface hat geschrieben:
ich könnte mir schon vorstellen dass es einen erweiterten kündigungsschutz gibt, der dann eben auch beinhaltet dass man einen neuen vertrag kriegt und übernommen werden muss, so wie es auch bei JAV mitgliedern der fall ist.


Mal so gesagt - auch wenn das Halbwissen ist, aber Kündigungsschutz kann sich nur auf eine Kündigung beziehen.
Und die erfolgt eben nicht mit bestehen der Ausbildung. Das wurde hier in diesem Thread jetzt schon mehrfach genannt. Die Aubsbildung endet. Das ist von vornherein vertraglich so abgemacht.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 22:16
Titel

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Ich stell mal folgende Überlegung in den Raum, unabhängig von der Tatsache das der Vertrag einfach ausläuft: Würdest Du wirklich in einer Firma arbeiten wollen, in der man dich eigentlich garnicht will, sondern in der du dich aufgrund deines körperlichen Zustandes festsetzen konntest? Willst Du nicht bei jemandem arbeiten, der dich aufgrund deiner Fähigkeiten haben will ?
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2011 22:24
Titel

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phihochzwei hat geschrieben:
Ich stell mal folgende Überlegung in den Raum, unabhängig von der Tatsache das der Vertrag einfach ausläuft: Würdest Du wirklich in einer Firma arbeiten wollen, in der man dich eigentlich garnicht will, sondern in der du dich aufgrund deines körperlichen Zustandes festsetzen konntest? Willst Du nicht bei jemandem arbeiten, der dich aufgrund deiner Fähigkeiten haben will ?


Dann stell ich mal folgende Überlegung in den Raum:
Würde jemand mit 80 bis 100% Schwerbehinderungsgrad -sei er noch so gut- überhaupt irgendwo in der freien Wirtschaft auch nur den Hauch einer chance haben, überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden?
(Wenn er nicht grad' Steven Hawking heisst)

Außer den öffentlichen Diensten scheren sich nämlich die Allerwenigsten um die Belange Behinderter.
Daher finde ich es vollkommen gerechtfertigt, dass wenigstens die sich einigermaßen daran halten und mithin ein Betroffener die Chance nutzen will.

Zur eigentlichen Frage kann ich auch keine rechtssichere Auskunft geben.


Zuletzt bearbeitet von M_a_x am Mi 18.05.2011 22:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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