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Thema: Schulstunden = Arbeitszeit? vom 25.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Schulstunden = Arbeitszeit?
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yeye
Threadersteller

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: -
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Verfasst Mo 25.02.2008 00:25
Titel

Schulstunden = Arbeitszeit?

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Hallo,

ich hab schon gegoogelt aber leider nichts passendes gefunden. Ich mache in NRW meine Ausbildung zum Mediengestalter, bin über 18 Jahre und gehe jede Woche 1x 8 Stunden und jede zweite woche 2x 8 Stunden zur Berufsschule. Das Pausen und der Weg mit zur Arbeitszeit zählen habe ich schon 3x gelesen. Aber wie werden die Schulstunden zur Arbeitszeit gerechnet?

Wenn ich 8 Stunden Berufsschule habe und dann 15 Minuten zum Betrieb fahre - Zählt das dann als 8:15 Stunden Arbeitszeit?

Oder rechnet man die Zeitstunden an sich? Ich meine nach 8 Schulstunden bin ich um 14:45 raus aus der Schule und fahre dann 15 Minuten. Das sind dann ab 8 Uhr morgens genau: 7 Stunden.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Grüße,
yeye
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.02.2008 00:30
Titel

Re: Schulstunden = Arbeitszeit?

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yeye hat geschrieben:

Kann mir da jemand weiterhelfen?



Ja! … deine Lehrer, Ausbilder, etc.
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
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Verfasst Mo 25.02.2008 07:09
Titel

Re: Schulstunden = Arbeitszeit?

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yeye hat geschrieben:

Wenn ich 8 Stunden Berufsschule habe und dann 15 Minuten zum Betrieb fahre - Zählt das dann als 8:15 Stunden Arbeitszeit?

Oder rechnet man die Zeitstunden an sich? Ich meine nach 8 Schulstunden bin ich um 14:45 raus aus der Schule und fahre dann 15 Minuten. Das sind dann ab 8 Uhr morgens genau: 7 Stunden.


Man muss ja fast staunen, dass Du eine Pause nicht gleich noch als eine Zeitstunde siehst...
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escaPe

Dabei seit: 10.09.2007
Ort: <? include("home.htm") ?>
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.02.2008 16:51
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Die Zeit in der Berufsschule ist egal...

Du darfst die tatsächliche Arbeitszeit erst dann anfangen zu rechnen
wenn du faktisch im Betrieb anfängst zu arbeiten.

d.h.: wenn du von 7-14 uhr in die Berufsschule gehst, und deine
ausbildung um 9 uhr anfängst, kannst du nur von 9 bis 14 uhr
Arbeitszeit rechnen.

d.h.: wenn der Betireb von dir fordert nach der Berufsschule anzutretten
musst du bis zur letzten Minute antretten.

und eine Sache noch: deine Mittagspause wird dir natürlich noch nach
der Berufsschule zugestanden.

d.h.: wenn du 1 std Mittagspause hast darfst du diese direkt nach
deiner Berufsschule in Anspruch nehmen.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.02.2008 17:34
Titel

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Hier zum Beispiel was fundiertes zum Thema:

http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/BerufsschulzeitenRegelung.jsp
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