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Thema: schulischer Teil der Fachhochschulreife vom 20.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> schulischer Teil der Fachhochschulreife
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shadow
Threadersteller

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Verfasst Do 20.09.2007 10:53
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schulischer Teil der Fachhochschulreife

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Hi!
Ich hoffe das ist das richtige Forum für meine Frage:
Mein Abschluss lautet: schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Stufe 11.
Auf meinem Abgangszeugnis steht, dass ich bei einer Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) die "volle" Fachhochschulreife erlange und somit an FH's in den Ländern NRW, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland studieren kann.

Nun meine Frage: Ist es dabei egal, in welchem Bundesland ich die Ausbildung absolviere oder muss die Ausbildung in einen der oben genannten Länder sein?

Finde bei Google nix, daher danke für Hilfe!
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shadow
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2004
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Verfasst Fr 21.09.2007 17:03
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Hmm? Hä?
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Verfasst Fr 21.09.2007 17:26
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Wie wärs wenn du jemanden fragst der sich damit auskennt * Keine Ahnung... *
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Star_Scream

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Verfasst Fr 21.09.2007 19:54
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Wieso fragst du nicht in der Schule nach? Die müssten doch sowas wissen und ähm warum musst du 2 Jahre machen um das volle "Fachabi" zu kriegen? Ich muss entweder ein 1 Jahres praktikum machen oder eine Ausbildung um das volle Fachabi zu erlangen.

*Edit* Sorry mein Fehler, hast ja geschrieben "Berufsausbildung" * Ich geb auf... *


Zuletzt bearbeitet von Star_Scream am Fr 21.09.2007 19:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MOMA777

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Verfasst Di 25.09.2007 16:16
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* Ich geb auf... * Yo!ga !!! Leute ich möchte euch mal genauer aufn Zahn fühlen! Ich habe folgendes Problem, genau im Grund dasselbe wie der andere Typ hier.
Ich habe die elfte Klasse in Niedersachsen abgeschlossen und den schulischen Teil der FHreife, aber ich weiß nicht wie die Reglung bezüglich Ausbildung bzw. Praktika is...Stimmt es, dass wenn man eine Annerkannte Ausbildung abgeschlossen hat, die FHreife damit vervollständigt id in diesem Fall? Ich nehme mal an , ja, so wie der Typ mit dem letzten Eintrag das auch sagte.
Aber jetzt folgendes Problem...Wie ist es mit einem einjährigen Praktika, ist dieses gleichwertig in diesem Fall, oder nur gültig wenn man die zwölfte abgeschlossen hat???
Ich besuche nämlich zur Zeit die JGS Stuttgart, BFFO ( Berufsfachschulefotografie, 1jährig) und mein Lehrer ausm Tech.unterricht sagte man könne sich das Jahr als Praktikum anerkennen lassen...Jetzt nur die Frage nach dem Dilemma, habe die zwölfte nicht erfolgreich abgeschlossen, nur 11te wie der andere Kumpel hier auch, bitte seit nicht vage sondern liefert entsprechende Quellen ab, so das ich mir sicher bin, BITTE, HELFT dem Kumpel und mir auf die Sprünge!!! Ich würde nämlich wenn das alles flutscht und NRW das akkzepieren würden mit der FHreife, mich an der FH Dortmund bewerben wolln...VIELEN DANK , Leute:(-):
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 25.09.2007 19:15
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MOMA777 hat geschrieben:
* Ich geb auf... * Yo!ga !!! Leute ich möchte euch mal genauer aufn Zahn fühlen! Ich habe folgendes Problem, genau im Grund dasselbe wie der andere Typ hier.


Benutzt einfach mal die Suche - das Thema hatten wr in der letzten Zeit mehrfach.

c_writer
 
shadow
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2004
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Verfasst Mi 26.09.2007 08:27
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@all: Ok, danke. Wenn das keiner weiß, ruf ich mal in der Schule an.

@MOMA777: Wenn du den Abschluss nach der 11ten hast (so wie ich), musst du für die Fachhochschulreife eine mind. 2 jährige Ausbildung machen. Praktikum geht dann nicht.
Ist hier in NRW jedenfalls so...
Frag aber lieber nochmal nach!


Zuletzt bearbeitet von shadow am Mi 26.09.2007 08:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Star_Scream

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Mi 26.09.2007 09:31
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Wie das ist hier in NRW so? Warum muss ich dann nur ein 1 jahres Praktikum "oder" Ausbildung machen um die volle Fachhochschulreife zu kriegen?
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