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Thema: Recht auf Übernahme nach Ausbildungsende? vom 25.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Recht auf Übernahme nach Ausbildungsende?
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waiu
Threadersteller

Dabei seit: 16.04.2002
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Verfasst Di 25.04.2006 21:17
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Recht auf Übernahme nach Ausbildungsende?

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Hallo zusammen!

In meinem Betrieb arbeitet eine Auszubildende. Sie ist jetzt demnächst fertig und würde gerne übernommen werden. Unser Chef hat noch keine konkrete Ab/Zusage gegeben.

Jetzt stelle ich die Frage in den Raum, ob sie rechtlich Anspruch auf eine befristete Übernahme hat. Mir ist zu Ohren gekommen, dass wenn Azubis nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung einfach weiterarbeiten (ohne dass beide Seiten eine Vereinbarung getroffen hätten), ist das ein stillschweigendes Einverständnis (Billigung) des Arbeitsverhältnisses.

Siehe hierzu: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114599072431701/doc111072A.html

Habt Ihr Links zu greifenden Paragraphen? Vielen Dank!
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 21:54
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§24 Berufsbildungsgesetz

Werden Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne das hierüber ausdrücklich etwas vereinbahrt worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Link
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waiu
Threadersteller

Dabei seit: 16.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 21:57
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Vielen Dank dafür! Wenn jemand noch weiterführende Infos hat - immer her damit. Lächel
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 21:58
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solang euer chef ihr nach der ergebnisbekanntgabe/zeugnisvergabe nicht sagt: "morgen brauchst du nicht wiederkommen, tschüß" kann sie das machen. aber ich würde eher das gespräch suchen als blind drauf vertrauen, dass der chef ne "kündigung" verpennt...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 25.04.2006 22:00
Titel

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burnout hat geschrieben:
solang euer chef ihr nach der ergebnisbekanntgabe/zeugnisvergabe nicht sagt: "morgen brauchst du nicht wiederkommen, tschüß" kann sie das machen. aber ich würde eher das gespräch suchen als blind drauf vertrauen, dass der chef ne "kündigung" verpennt...

genau so.

bringt nur unnötig streß mit sich.

und wenn der chef jemanden los werden will, dann wird er es. so oder so. *zwinker*
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 22:02
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Zitat:
und wenn der chef jemanden los werden will, dann wird er es. so oder so. *zwinker*


...und zwar schneller als man denkt! Die Ausbildung wird nämlich nicht als Probezeit des regulären Arbeitsverhältnisses angerechnet. Wenn's Cheffe also 1 Tag später auffällt ist der Ex-Azubi nach weiteren 2 Tagen draußen wg. Probezeit!
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.04.2006 23:17
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
Zitat:
und wenn der chef jemanden los werden will, dann wird er es. so oder so. *zwinker*


...und zwar schneller als man denkt! Die Ausbildung wird nämlich nicht als Probezeit des regulären Arbeitsverhältnisses angerechnet. Wenn's Cheffe also 1 Tag später auffällt ist der Ex-Azubi nach weiteren 2 Tagen draußen wg. Probezeit!


Aaaallllsssoooo... Jetzt wollen wir die Kirche doch mal im Dorf lassen.

Noch sind wir hier in Deutschland und nicht in China, dh. hier gilt deutsches Arbeitsrecht.

1. Wenn der Chef so blauäugig und dilletantisch ist - und es ihm egal ist, wer bei ihm im Betrieb rumläuft, dann geschieht es ihm recht, wenn ihn die Härte des deutschen Arbeitsrechts trifft. * Such, Fiffi, such! *

2. Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden. Bei einem faktischen Arbeitsverhältnis ist gerade dies nicht geschehen, somit gibt es keine Probezeit.

3. In § 622 BGB lese ich: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Selbst wenn der Chef am 1. Tag die Kündigung ausspricht, hat Ex-Azubi mindestens einen guten Monat Gehaltsanspruch.

4. Fatal wird es für den Arbeitgeber, wenn Besonderheiten des deutschen Kündigungsschutzrechtes in Anspruch genommen werden können:

a) Ex-Azubi ist bereits schwanger oder wird innerhalb der Kündigungsfrist schwanger: --> Absoluter Kündigungsschutz!
Reicht sie eine ärztliche Bescheinigung ein, so vernichtet diese rückwirkend die Kündigung und sie ist für die gesamte Dauer der Schwangerschaft bis Ende Mutterschutz beim Arbeitgeber fest dabei *g*
Dann fehlt nur noch ein Arbeitsverbot für die gesamte Schwangerschaft und der Arbeitgeber hat einige Tausend Euro zu zahlen. Ooops

b) Ex-Azubi legt eine Anerkennung als Schwerbehindert/e vor: --> Besonderer Kündigungsschutz ! Menno!

c) Ex-Azubi wird zur Bundeswehr / Zivildienst einberufen: --> Besonderer Kündigungsschutz.....! *hehe*

Also... es lohnt sich als Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern verantwortungsbewußt umzugehen.

Es kann ja wohl nicht so schwer sein, die Personalakten ordentlich zu führen und den Azubis schriftlich mitzuteilen, ob sie weiterbeschäftigt werden oder nicht.... * Keine Ahnung... * * Mmmh, lecker... *

Gruß, Rick


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Mi 26.04.2006 00:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.04.2006 00:06
Titel

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Sorry, ich hatte da was mißverstanden! Rick hat natürlich Recht! Eine Probezeit muß zunächst vereinbahrt werden und gerade an einer offensichtlichen Einigung mangelt es ja hier.
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