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Thema: Praktikum: Einstiegsqualifikation - Krankenversicherung... vom 11.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Praktikum: Einstiegsqualifikation - Krankenversicherung...
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Marcel_Kapper
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2006
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Verfasst Mo 11.09.2006 12:38
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Praktikum: Einstiegsqualifikation - Krankenversicherung...

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Praktikum: Einstiegsqualifikation - Krankenversicherung - Kindergeld.

Ich habe ein paar Fragen bezüglich eines Praktikums.

1 Jahr Praktikum mit Einstiegsqualifikation: Soviel ich weiß, kann durch die Einstiegsqualifikation die anschließende Ausbildung in der Agentur um 1 Jahr verkürzt werden. Muss ich dann neben dem Praktikum zur Schule gehen, um das verkürzte Jahr quasi nachzuholen ?

Und wie ist das Zusammenspiel zwischen dem Arbeitsamt und der Werbeagentur ? Allgemein der Ablauf würde mich interessieren. Wird die Einstiegsqualifikation im Praktikantenvertrag erwähnt und dass ich dann nach dem Praktika dort eine Ausbildung beginnen kann ?

Krankenversicherung:
Ich habe von der AOK einen Brief bekommen und die möchten nun gerne wissen, was ich mache. (Hab Schule gemacht und werde nun ein Praktika beginnen) Bin ich dann über meinen "Arbeitgeber" versichert od. noch über die Familienversicherung ?

Kindergeld: Würde ich bei einen Praktika noch Kindergeld bekommen? Das kommt doch auf mein Enkommen drauf an, oder ? Das wären dann 192€ vom Arbeitsamt wegen dem Einstiegsqualifikation (+ ca. 100€ Sozilaversicherung) + dem Praktikantengehalt.

Viele Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß
Kapper
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curbiii

Dabei seit: 25.07.2006
Ort: im Westen
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 11.09.2006 22:47
Titel

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Hallo,

kann dir nur von mir berrichten. Da ist das ähnlich.

Bin jetzt im zweiten Lehrjahr zur Mediengestalter Digital/Print und musste auch 1 Jahr Praktikum in der Agentur machen. Dann konnte dann durch das Abitur die Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen.

Zur Berufschule muss du im Praktikum nicht gehen. Deine Ausbildungszeit wird bei der IHK dann mit zwei Jahren, bzw. 2 1/2 Jahren angegeben (wie du halt verkürzt).
Das heist, du musst erst im nächsten Jahr zur Schule, wenn dann deine Ausbildung nach der IHK anfängt. Normalerweise ist das dann so, dass du erst ein halbes Jahr in die Unterstufe, ein halbes in die Mittelstufe und ein Jahr in die Oberstufe gehst. Wenn man schon Vorkenntnisse hast (GTA oder sowas... Du schreibst ja, dass du schon Einsteigerqualifikationen hast.), ist es aber auch möglich sofort in die Mittelstufe zu gehen. Den Stoff den du im Jahr deds Praktikums verpasst, musst du natrürlich zuhause nachholen. Aber die Zwischenprüfung die dann schon bald ist, muss du nicht mitschrieben, wenn du nicht möchtest.

Bei mir stand die Einsteigerqualifikation (ABI und GTA) nicht im Praktikumsvertrag. Die kam erst im Ausbildungsvertrag zur Geltung, damit die IHK Bescheid weis, dass die Ausbildung verkürzt werden soll.

Zur Krankenversicherung kann ich dir nicht viel sagen. Im Praktikum konnte ich noch über meine Eltern versichert bleiben. Erst in der Ausbildung musste ich mich selbst versicheren. Einfach mal anrufen. Die wissen ja, ob und wie du dich versichern musst.

Ich hab noch Kindergeld bekommen, aber ich weis nicht wie das bei dir mit dem Geld vom Arbeitsamt dazu ist.

Hoffe ich konnte dir wenigstens etwas mit der Berufschule helfen.
* Keine Ahnung... *

Liebe Grüße

curbiii
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robertlechner

Dabei seit: 08.02.2005
Ort: Bergisch Gladbach, DE
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.09.2006 23:54
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Zu 2:

Krankenversichert über die Familienversicherung solltest Du sein, wenn Dein Gesamteinkommen nicht jenseits der 325€ liegt. Ich hab 401€ bekommen beim Praktikum und durfte daher schon brav normale Beiträge bei der KV zahlen.
Bei Fragen dazu hilft aber auch gerne die Krankenversicherung.

Bei Praktika VOR Beginn einer Ausbildung gelten aber noch zusätzliche Regelungen, die einen möglicherweise von der KV befreien. Bei mir war es ein NACHPraktikum, daher musste ich zahlen. Bei VORPraktika muss aber glaube ich ein Nachweis erbracht werden, dass man danach auch eine Ausbildung beginnen will.

Zu 3:

Meine Eltern haben während meines Praktikums weiterhin Kindergeld erhalten. Die Familienkasse hat da einfach nur geprüft ob es zu Bildungszwecken dient und daraufhin die Bestätigung gegeben. Bei einem NACH Praktikum, dass wie eine unter- oder unbezahlte Probezeit funktioniert kommt es dann und wann aber dazu, dass die Ansprüche nicht anerkannt werden.
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Marcel_Kapper
Threadersteller

Dabei seit: 11.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 12.09.2006 15:55
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Ich habe noch eine kleine Frage zur Krankenversicherung.

Wenn ich im Mai Abi gemacht habe und erst im Oktober mein Praktikum anfange, bin ich dann in der zwischenzeit krankenversichert ? Eigentlich schon, oder ?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.09.2006 19:09
Titel

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Marcel_Kapper hat geschrieben:

Wenn ich im Mai Abi gemacht habe und erst im Oktober mein Praktikum anfange, bin ich dann in der zwischenzeit krankenversichert ? Eigentlich schon, oder ?


Wenn Du über Deine Eltern mitversichert bist ja; wenn nicht, nicht.

c_writer
 
 
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