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Thema: Ohne mein Wissen als Ausbilder angegeben vom 11.05.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ohne mein Wissen als Ausbilder angegeben
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Lory
Threadersteller

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Verfasst Mi 11.05.2016 08:10
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Ohne mein Wissen als Ausbilder angegeben

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Hallo liebe Comunity,

Ich bin nun schon eine Weile in meinem Betrieb. Ich wurde hier selber ausgebildet, hab dann meinen Ausbilderschein gemacht und habe seitdem auch Auszubildende betreut. Lief auch immer alles mit Absprache. Der letzte Auszubildende hat letztes Jahr erfolgreich seine Ausbildung bei uns absolviert. Nun habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber mich im Ausbildungsvertrag seines Kindes angegeben hat. Der Haken dabei ist, er macht gar keine Mediengestalterausbildung sondern als Bürokaufmann und ich weiß offiziell gar nichts davon. Ich bezweifel auch, dass ich jemals als direkter Ausbilder eingesetzt werden soll, weil der Auszubildende nur im Büro und nicht bei mir in der Grafik arbeitet. Das heißt, ich bin nur auf dem Papier der Ausbilder.

Meine Kernfrage an euch ist: Darf mein Arbeitgeber mich ohne mein Wissen und ohne mich zu fragen als Ausbilder eintragen?
Und ist das überhaupt alles rechtens?

Ich konnte im Internet leider nichts genaues zu dem Thema finden. Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Ausbilder? Braucht der Arbeitgeber nicht mein Einverständnis um mich als Ausbilder einzutragen?
Wäre toll wenn ihr vielleicht auch wisst, wo ich das im BBiG nachlesen kann. Mein Ausbilderschein ist schon ein Weilchen her, ich bin da nicht mehr so auf dem Laufenden.

Danke für eure Hilfe und Meinungen. Ich werde auf jeden Fall auch nochmal die IHK fragen, um mich abzusichern. Aber vorher wollte ich mal wissen, was ihr dazu denkt.
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Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
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Verfasst Mi 11.05.2016 08:32
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Das würde ich jetzt nicht so eng sehen. Ich habe auch einen Ausbilder im Ausbildungsvertrag stehen, der aber gar nicht ausbildet, sondern den Ausgelernten (ohne Ausbilderschein) vorschickt.
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Astro

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Verfasst Mi 11.05.2016 08:42
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Re: Ohne mein Wissen als Ausbilder angegeben

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Lory hat geschrieben:
Ich werde auf jeden Fall auch nochmal die IHK fragen, um mich abzusichern.

Mach das. Alles andere ist Glaskugelleserei und "Ich-hab-keine-Ahnung-mir-doch-wurscht", wie man an der Kartoffel unschwer sieht. Glaskugel
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 54
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Verfasst Mi 11.05.2016 09:35
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Re: Ohne mein Wissen als Ausbilder angegeben

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Lory hat geschrieben:
Meine Kernfrage an euch ist: Darf mein Arbeitgeber mich ohne mein Wissen und ohne mich zu fragen als Ausbilder eintragen?
Und ist das überhaupt alles rechtens?


Meines Wissens nein. Aber ich bin kein Anwalt.

Generell kannst du mit deinem Ausbilderschein ja jeden Azubi bei seiner Ausbildung grundlegend unterstützen. Egal, ob er eine Ausbildung zum Mediengestalter, Bürokaufmann, Industriemechaniker etc. macht; der Weg dort hin ist ja immer der gleiche (bei der IHK anmelden, Arbeitsschutzrecht beachten, Ausbildungsnachweisheft führen lassen, zur Berufsschule schicken, Zwischenprüfung absolvieren lassen etc.). Allerdings solltest du dann auch wissen, dass du dafür verantwortlich zeichnest.
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Lory
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2016
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 11.05.2016 09:59
Titel

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Danke für die Antworten.

Dass ein Auszubildender nicht unbedingt vom Ausbilder direkt ausgebildet werden muss, sondern Ausbildungsbeauftragte eingesetzt werden können, ist mir klar. Das ändert aber nichts daran, dass ich rechtlich verantwortlich für den Auszubildenden bin, da ich auf einem offiziellen Dokument eingetragen bin. Und da wurmt es mich etwas, dass ich nicht mal gefragt worden bin.

Das kann doch nicht legal sein. Wenn ich rein gar nichts mit dem Auszubildenden zu tun haben werde, vertsoße ich doch gegen alle Rechte und Pflichten als Ausbilder die im BBiG stehen.

Hat jemand vielleicht bereits mit sowas Erfahrung gemacht?

(IHK ist angefragt. Mal gucken, was die sagen...)
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Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
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Verfasst Mi 11.05.2016 10:06
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Du machst Dich jeden Tag strafbar ohne es zu wissen! Allein dass Du einen Namen trägst und jedwede Geschäfte und Verträge abschließt. Vgl. Art. 7 und 10 des BGBEG.
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
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Verfasst Mi 11.05.2016 10:09
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Hast du den Auftrag unterschrieben? Wenn nicht, dann würde ich den Ball flach halten. Du hast ja auch den Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben und somit aus der Nummer raus.

Da es keine offiziellen Absprachen gab, würde ich darauf gar nicht eingehen. Es sei den du bist mit dem Chef „befreundet„, dann würde ich es ansprechen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 11.05.2016 13:10
Titel

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Kartöffelchen hat geschrieben:
Du machst Dich jeden Tag strafbar ohne es zu wissen! Allein dass Du einen Namen trägst und jedwede Geschäfte und Verträge abschließt. Vgl. Art. 7 und 10 des BGBEG.

Sorry Kartöffelchen, aber das ist völlig zusammenhangslos. Strafmündigkeit ist hier überhaupt nicht das Thema, sondern die nicht abgesprochene Übertragung von Verantwortung. Die Frage wäre, ob dieses Art der Fremdbestimmung gerechtfertigt ist.
 
 
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