Dabei seit: 20.04.2004 Ort: Berlin Alter: 39 Geschlecht:
Verfasst Mi 21.04.2004 11:35 Titel
Wenn man von seinem Betrieb nach dem Durchfallen gekündigt wird, gibt es die Möglichkeit, weiter zur Schule zu gehen, ohne
in einem Betrieb seien zu müssen. Aber das halbe Jahr hälst du doch auch noch aus. Denk an die Kohle, die du bekommst!!
Dabei seit: 27.12.2003 Ort: Berlin Alter: 41 Geschlecht:
Verfasst Mi 21.04.2004 11:50 Titel
du kannst auch so wie ich (hab im Dezember verkackt ) als externer Prüfling an der prüfung teilnehmen, musst halt nur die Prüfungskosten selber tragen... 2 mal darfst du innerhalb von 2 jahren nach nicht bestandener prüfung wiederholen...
Dabei seit: 01.08.2008 Ort: Saarland Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Mo 07.06.2010 07:44 Titel
muss man dann eigentlich in die komplette Prüfung wiederholen? Ich hab da mal was gehört, wie man muss dann nur in die Fächer, die man zuvor nicht bestanden hat.
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