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KarlNapp
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Verfasst Do 15.04.2004 19:17
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Also das mit dem Geschirrabwaschen war jetzt nicht wörtlich gemeint, aber wenn ich wahrheitsgemäss das Berichtsheft schreiben würde, gäbe es da wohl vor der Unterschrift des Chefs noch ein paar Korrekturen
Photoshop kann ich schon etwas bedienen, jedoch halt kein Design machen oder so. Da hab ich dann also was Farblehre usw angeht meine Probleme. Naja schaun wir mal ob ich den Chef doch noch etwas aus der "Nase ziehen" kann (auch nicht wörtlich gemeint)
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:20
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ähhh. dein cheffe muss das net unterschreiben.
du musst wahrheitsgemäß angeben, was du machst. wenn er das nicht unterkritzeln will, hat er pech! korrekturen gibbet da nicht!!
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KarlNapp
Threadersteller
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Verfasst Do 15.04.2004 19:24
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also bei mir im Berichtsheft steht da "Ausbildender Prüfvermerk und Datum". Das verstehe ich so, daß der Ausbilder da unterschreiben muß...
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:26
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jaha, aber wenn er nicht das unterschreibt, was du wirklich gemacht hast, dann halt nicht!
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KarlNapp
Threadersteller
Dabei seit: 25.03.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:29
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da hast Du recht, wenn es da keinen Stress mit der IHK gibt, dann ist ja alles O.K.
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
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Verfasst Do 15.04.2004 19:34
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weiß jetzt nicht mehr genau wo das zu finden ist, aber ist schon richtig so:
wenn du die AP nicht bestehst, verlängert sich dein Ausbildungsvertrag automatisch bis zum nächsten Prüfungstermin. Fällst du dann wieder durch, kannst du die AP zwar noch ein drittes (und letztes Mal!) machen, der Betrieb ist aber nicht dazu verpflichtet, dich weiter zu beschäftigen. Sprich du bist arbeitslos, darfst die Prüfung aber als Externer mitschreiben und musst die Gebühr selbst zahlen...
Apropos: was kostet das eigentlich? also, wie hoch ist diese Prüfungsgebühr? Würd mich so am Rande mal interessieren...
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
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Verfasst Do 15.04.2004 19:53
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das ist falsch! nur, wenn du zu deinem chef/ausbilder gehst, und die weiterbeschäftigung verlangst, bist du weiter beschäftigt!!
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
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Verfasst Do 15.04.2004 19:59
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jetzt wo du es sagst, stimmt... der ausdrückliche Wunsch des Azubis muss vorhanden sein. Und dann MUSS der Betrieb den Vertrag aber vom Ausbildungsbetrieb verlängert werden, oder nicht?! Írgendwie so war das doch...
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