Autor |
Nachricht |
erik.bachmann
Threadersteller
Dabei seit: 22.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 11.06.2009 15:20
Titel Nebenberuflich arbeiten neben der Ausbildung? |
|
|
hallo zusammen
derzeit mache ich eine ausbildung zum mg digital & print, habe eine 38-40std woche und befinde mich im ende des zweiten lehrjahres.
ich möchte nun gerne nebenberuflich etwas geld verdienen (10std/woche-arbeit), jedoch NICHT im grafischen gewerbe, sondern eine art bezahltes-praktikum-im-wirtschaftsbereich. das heißt, ich möchte keine rechnungen schreiben, sondern mir durch das praktikum etwas geld dazu verdienen.
nun meine fragen an euch:
1) muss mein arbeitgeber (ausbildung) davon etwas erfahren? ich arbeite ja nicht im wettbewerb mit ihm!
2) ist das gegen den ausbildungsvertrag? da steht nur "Während des Urlaubs darf die/der Auszubildende keine dem Urlaubszuweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten", was genau das auch heißt. Ansosnten find ich da nix...
naja, ich hoffe hier könnt erstmal helfen damit
lg,
erik
|
|
|
|
|
GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 15:44
Titel Re: Nebenberuflich arbeiten neben der Ausbildung? |
|
|
1) ja
2) ja
erik.bachmann hat geschrieben: | 2) ..., was genau das auch heißt. |
Das fragst du dich noch nicht im Ernst?
erik.bachmann hat geschrieben: | Ansosnten find ich da nix... |
Ist ja auch klar und eindeutig genug, oder? Hallo, "keine dem Urlaubszuweck widersprechende Erwerbstätigkeit" = du nix arbeiten während Urlaub.
Und du musst deinen Chef informieren, wenn du neben deiner regulären Arbeitszeit noch andere bezahlte Arbeit machst, egal in welchem Gewerbe. Wenn es dir - wider Erwarten - erlaubt wird, lass es dir auf jeden Fall schriftlich geben. aber bei einer 50 Stundenwoche wirst du nach ein paar Wochen ein Wrack sein ... und das dürfte deinen Chef schon interessieren.
Viel Spaß.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 11.06.2009 15:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
erik.bachmann
Threadersteller
Dabei seit: 22.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Do 11.06.2009 17:03
Titel
|
|
|
naja, bisschen höflicher hät's auch getan
aber, die formulierung das ich nicht arbeiten darf, steht ja beim URLAUB, nicht sonst wo. ich seh da nirgens ein verbot, wo es verbietet!
um nachzuhaken:mal angenommen, ich verdiene mir durch kellnern 40euro/woche nach meiner regulären arbeitszeit. die 40euro bekomme ich sporadisch zusammen, also durch paar std am montag, mal paar am freitag/samstag. muss das ernsthaft mein chef erfahren? wo kann ich das nachlesen, dass das wirklich so ist? was geht den das überhaupt an?
und welche konsequenzen aht es, fals ers nicht erfährt?
lg
|
|
|
|
|
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 17:47
Titel
|
|
|
Dein Cheff muss das erfahren, da der Nebenjob möglicherweise deine Leistung, für die er dich bezahlt beeinträchtigt.
|
|
|
|
|
Larsen0815
Dabei seit: 17.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 17:50
Titel
|
|
|
es ist fakt, dass du deinen chef informieren MUSST, wenn du eine nebentätigkeit machen willst.
und er MUSS es dir gestatten. punkt.
nachlesen kannst du das im BBiG.
|
|
|
|
|
eengell
Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 17:51
Titel
|
|
|
Zitat: | was geht den das überhaupt an? |
Wenn deine Arbeitsleistung wegen dem Nebenjob absinkt, weil du müde oder zu spät zur Arbeit kommst, geht das deinen Chef schon was an. Dann ist es auch durchaus berechtigt, dass er dir den Nebenjob verbieten kann.
Einen direkten Gesetzetext hab ich auch nicht gefunden aber das hier:
Zitat: | Nebenjob
Falls du dir ein bisschen was dazu verdienen möchtest - oder musst:
Du musst dir auf jeden Fall den Nebenjob von deinem Ausbildungsbetrieb genehmigen lassen. Wenn du eine Nebentätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen möchtest oder deine Arbeitgeber befürchten, dass der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen, können sie ihre Zustimmung verweigern.
Wenn du einen Nebenjob annimmst, ist ein 400-Euro-Job am günstigsten für dich - es fallen wenig Steuern und Sozialabgaben an.
Du solltest vorher allerdings einige Rechnungen anstellen: Vielleicht überschreitest du durch den Nebenjob die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder deine BAB wird gekürzt. Nicht, dass du am Ende trotz mehr Arbeit weniger Geld bekommst.
Beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. |
Quelle: ausbildung.info
@Larsen
/Edit: Kannst du mir auch den Paragraphen nennen wo das stehen soll? Hab da nichts konkretes gefunden.
Zuletzt bearbeitet von eengell am Do 11.06.2009 17:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Larsen0815
Dabei seit: 17.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 18:06
Titel
|
|
|
eengell hat geschrieben: |
@Larsen
/Edit: Kannst du mir auch den Paragraphen nennen wo das stehen soll? Hab da nichts konkretes gefunden. |
genauen paragraphen kann ich dir leider nicht nennen. meine wirtschaftslehrerin hat da bloß immer drauf verwiesen.
ich guck mal, ob ich in meinen unterlagen noch was drüber finde.
|
|
|
|
|
VETERANO
Dabei seit: 05.11.2008
Ort: -
Alter: 34
Geschlecht:
|
Verfasst Do 11.06.2009 18:19
Titel
|
|
|
Das stimmt auch, hab mir da auch schon Gedanken drüber gemacht, wurd mir dann auch gesagt.
Aber mein Chef ist da ziemlich cool drauf.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Arbeiten neben der Ausbildung?
Neben der Ausbildung arbeiten? HILFE!
Nebenberuflich auf Rechnung arbeiten
Arbeiten neben FH-Studium
als MG neben dem Studium als Aushilfe arbeiten
Selbständig arbeiten neben Hauptberuf
|
|