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Thema: Nach der Berufsschule noch zur Arbeit? Erfahrungen? vom 15.08.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach der Berufsschule noch zur Arbeit? Erfahrungen?
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curbiii
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
Ort: im Westen
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 18:25
Titel

Nach der Berufsschule noch zur Arbeit? Erfahrungen?

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Hey ihr,

ich hab ne kurze Frage (und bei der Suche irgendwie wieder nichts gefunden. Also, wenn es einen ähnlichen Tread schon gibt, Entschuldigung schon einmal, irgendwie ich ich zu blöd für diese Funktion Meine Güte! )

Also, ich muss jetzt bald zur Berufschule, die um acht Uhr morgens beginnt. Sie endet um 14:45 Uhr. Ich brauche von da aus mit dem Auto eine knappe Std. zurück bis zur Arbeit, und muss trotzdem noch für die letzen 45 Minuten Arbeiten kommen. ( Was meiner Meinung nach, nicht wirklich produktiv ist...)

Deshalb wollte ich fragen, wie das rechtlich aussieht. Ich kenne niemanden der nachher noch arbeitn muss. Erst recht nicht für 45 min. Gibt es dafür irgendeine Regelung? Ich würde nämlich gerne wissen, ob dass das Recht meines Chefs ist (dann kann ich das ja vielleivht noch verstehen), oder ob ich "freiwillig" nach der Schule noch arbeiten darf...

Wie sieht, oder sah das denn bei auch aus?

LG ~°curbiii°~
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RockinPrincess

Dabei seit: 16.12.2005
Ort: NRW
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 18:45
Titel

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Soweit ich weiß, darf man unter 18 nicht mehr arbeiten,
über 18 ist das eine Sache zwischen Arbeitgeber und -nehmer.

Für 45 Min. ist es vielleicht wirklich knapp, aber wenn dein Chef auf die 45 Min. besteht,
frag doch, ob du an einem Tag ohne BS 45 Min. dran hängen kannst, um sie rauszubekommen.

Rechtlich kannst du da nichts machen glaube ich.
Da bin ich mir aber nicht sicher. * Keine Ahnung... *
Drauf ankommen lassen würde ich es aber nicht.
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 20:12
Titel

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soweit ich das noch in erinnerung hab kann der chef dich zwingen wenn du vor der 5. Std frei hast...
aber google doch einfach mal zum thema jugendarbeitsschutzgesetz!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 15.08.2006 20:39
Titel

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Haribo_gold hat geschrieben:
aber google doch einfach mal zum thema jugendarbeitsschutzgesetz!


Ähem, die Fragestellerin ist 20. Lächel

c_writer
 
curbiii
Threadersteller

Dabei seit: 25.07.2006
Ort: im Westen
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 21:00
Titel

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RockinPrincess hat geschrieben:
Drauf ankommen lassen würde ich es aber nicht.


Nein, wollt ich auch nicht. Davor hab ich viel zu viel Resepkt.
Aber es ist ja immer gut informiert zu sein.
Dankeschön an alle für die schnellen Antworten!!!
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Dennis703

Dabei seit: 06.10.2003
Ort: Dettingen / Erms
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 21:33
Titel

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Zitat:
Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, ist eine Beschäftigung im Betrieb an diesem Morgen nicht erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren müssen den Rest des Tages freigestellt werden, wenn ihr Berufsschultag einmal pro Woche länger als 5 Unterrichtsstunden dauert. Azubis über 18 können nach der Schule beschäftigt werden.


Quelle: http://www.duesseldorf.ihk.de/de/Aus-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildung%20Auf%20die%20Plaetze/Tipps_fuer_Berufsanfaenger.jsp
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.08.2006 23:03
Titel

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c_writer hat geschrieben:
Haribo_gold hat geschrieben:
aber google doch einfach mal zum thema jugendarbeitsschutzgesetz!


Ähem, die Fragestellerin ist 20. Lächel

c_writer


oh tut mir leid das hab ich übersehen... ja dann heißt es wohl oder übel ran an die arbeit...
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