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Thema: Nach der Berufsschule noch in den Betrieb?! vom 08.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach der Berufsschule noch in den Betrieb?!
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datenkind

Dabei seit: 29.04.2003
Ort: Eisenach
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 21.01.2006 21:22
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Tara hat geschrieben:
Meine Chefin war auf so'n Ausbilderseminar und sagt seit dem,
dass ich nur noch arbeiten muss wenn ich weniger als 5 Unterrichtsstunden hab...


Ja, das ist eine neue Regelung.
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Falk Wussow

Dabei seit: 13.12.2005
Ort: Wiesbaden
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2006 16:14
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so isses. ich kenne die regel noch salopp "wer mehr als 50% des normalen arbeitstags (8 stunden) in der berufsschule war, kann nach hause gehen". wird natürlich auch gemacht, wenn früh 2 stunden ausgefallen sind ... muß ja der chef nicht wissen Grins
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supergrobi

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.01.2006 16:51
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Hi Leuts!
Also, meiner Meinung nach muss eigentlich keiner von euch nach der Schule noch in die Arbeit. Das ganze hat auch nix mit dem Fahrtweg zu tun. Nur im JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz (was in der Ausbildung auch für Berufsschulpflichtige über 18 gilt) steht: Die Person darf bei Berufsschule nicht beschäftigt werden :
a) vor der Schule, wenn der Berufschultag vor 9 Uhr beginnt
b) an einem Tag, wenn der Berufschultag mehr als 5 Schulstunden hat und einmal in der Woche ist
c) Bei Blockunterricht: Wenn die Woche mindestens 25 Stunden an fünf Tagen hat (=5 Std. pro Tag, z.B. von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr). In diesem Fall darf man einmal in dieser Woche zu einer betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen gerufen werden - irgendwelche Projekte gehören meiner Meinung nach nicht dazu, das ist allerdings ohne Gewähr.
Lest doch mal euer Gesetz, da stehts drin.
Für den Fall b wird euch ein Arbeitstag angerechnet, für den Fall c eine ganze Arbeitswoche.

Natürlich ist es eure Sache, wenn ihr sagt, „He, mir ist der Job wichtig und deswegen mach ich allles, was mein Chef sagt.“
Allerdings zeigt meine persönliche Erfahrung in der Branche: Man wird nur genommen, wenn genug Geld da ist und eine persönliche Sympathie bzw. totale Zufriedenheit mit den Ergebnissen. Wenn das eine oder das andere fehlt, könnt ihr euch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln - es wird nichts nutzen und ausgebeutet werdet ihr weiterhin. Und fragt euch hinterher „Wozu hab ich das alles gemacht, Samstags und Sonntags und nach der Schule gekommen und steh jetzt doch auf der Straße?“. * Ich geb auf... *
Also meine Meinung: Engagement ja, das ist natürlich wichtig! Aber über den gesetzlichen Rahmen hinaus: nein - nur, wenn man selber total Lust drauf hat. Oder wenn man wirklich weiß: Mein Chef hat sonst niemanden und mir ist die Stelle danach sicher. Dann sollte es einen natürlich interessieren, wie es dem Betrieb geht.
Die meisten danken es einem aber nicht - wozu sich also schon in jungen Jahren aufreiben? Also, ich meine, wenn es eh für die Katz ist. * Keine Ahnung... *
Es gibt Branchen oder Betriebe, da lohnt sich Engagement, weil man dann aufsteigt. Ich persönlich hoffe für jeden einzelnen von euch, dass ihr abschätzen könnt, ob es sich in eurem Betrieb lohnt oder nicht. Falls nicht - lasst nicth zu, dass man es mit euch machen kann! Chefs solltem mal lernen, dass Mitarbeiter nicht jedes ihrer ungesetzlichen Spirenzchen klaglos hinnehmen - besonders nicht azubis, es ist schon schwer genug, in diesen Lebensabschnitt reinzukommen. Also kopf hoch und steht zu eurem Recht! Denn wenigstens eines kann gesagt werden: NOCH könnt ihr wegen einer Weigerung, nach der Berufsschule zu erscheinen, nicht gekündigt werden. Also genießt diese Zeit, in der ihr noch etwas „geschützt“ werdet * Applaus, Applaus *
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.01.2006 17:19
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supergrobi hat geschrieben:


Im JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz (das in der Ausbildung auch für Berufsschulpflichtige über 18 gilt) steht:

...


Hmm... das wäre eine neue Regelung.

In meinem Gesetzestext steht noch immer:

§ 1 (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...

Zeigst Du uns mal den Passus, wo Deine Gesetzesauslegung begründet wird.

Gruß, Rick
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Fussballluder

Dabei seit: 20.09.2005
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 20.02.2006 17:23
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Unsere IHK sagt, dass wir generell immer nach der Schule hin müssen um unsere täglichen 8 Arbeitsstunden zu absolvieren! Und wenn es nur ne halbe Stunde ist, hauptsache wir sind dann noch dort!
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datenkind

Dabei seit: 29.04.2003
Ort: Eisenach
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 21.02.2006 16:33
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RickMKK hat geschrieben:

Hmm... das wäre eine neue Regelung.

In meinem Gesetzestext steht noch immer:

§ 1 (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ...

Zeigst Du uns mal den Passus, wo Deine Gesetzesauslegung begründet wird.

Gruß, Rick


Deswegen muss man Gesetzestexte auch ganz lesen, dann hat man nicht solches Halbwissen * Ich bin ja schon still... *

Im Ganzen ...

Fussballluder hat geschrieben:
nsere IHK sagt, dass wir generell immer nach der Schule hin müssen um unsere täglichen 8 Arbeitsstunden zu absolvieren! Und wenn es nur ne halbe Stunde ist, hauptsache wir sind dann noch dort!


Im Grunde liegt die IHK da nicht falsch, dennoch - siehe oben - ist das bei einem rund ablaufenden Schultag/Block (ohne Ausfälle, in denen keine Vertretung stattfindet) kaum im Sinne des JArbSchG/BBiG.
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Tara

Dabei seit: 24.09.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.02.2006 20:00
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(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
.

Ich hab jetzt nicht wirklich alles gelesen,
aber da steht doch nur, dass Jugendliche die über 18 sind, nicht vor der Schule noch arbeiten müssen...
Aber nicht, dass sie danach nicht mehr brauchen.
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Gr0uch

Dabei seit: 03.04.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.02.2006 18:31
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ich/wir müssen zum glück nicht mehr in den Betrieb nach der Berufsschule, wir gehen selbst dann nicht, wenn wir nur 4 schulstunden unterricht haben. Das ist recht gut, liegt aber auch an der Fahrtzeit von 1,5 Stunden die ich unterwegs bin. *Whaazzzz uppp?* zum glück.
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