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Thema: Nach der Ausbildung... vom 21.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach der Ausbildung...
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kokolorix
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Verfasst Mo 21.01.2008 17:57
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Nach der Ausbildung...

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Hallo zusammen!

Sicherlich habe ich den falschen Beruf für dieses Forum, jedoch fand ich hier meiner Meinung nach sehr kompetente Aussagen und Infos. Daher möchte ich mich mit meiner Situation an euch wenden.

Folgendes ist geschehen:

Habe am 17.01.2008 meine mündl. Abschlussprüfung bestanden. Am 05.02.2008 soll die Zeugnisübergabe mit anschließender Vertragsunterzeichnung für einen befristeten Arbeitsvertrag stattfinden. Nun bin ich seit heute, den 21.01.2008 wieder hier am Arbeiten ohne einen Vertrag unterschieben zu haben. Nun haben wir jedoch vor Abschluss der Prüfung auch ein Angebot für diesen oben genannten Vertrag per Mail (also nicht schriftlich oder ähnliches) erhalten, welches wir als Azubis natürlich schriftlich angenommen haben.

Nun ist natürlich meine Frage, ob ich nun auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag bestehen kann oder nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Tobi
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 22.01.2008 11:47
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aus welchenm grund sollte man dir jetzt einen UNbefristeten vertrag geben, wenn man dir eine BEfristeten angeboten hat? und auf etwas bestehen als berufseinsteiger würde ich eher nicht.
 
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type1

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Verfasst Di 22.01.2008 11:51
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versteh ich auch nicht.
ist dochin ordnung. du hast n befristeten vertrag und gut. je nach ausgestaltung kann der ja nicht ewig verlängert werden, sondern wird sich dann irgendwann in einen unbefristeten umwandeln. war bei mir nicht anders.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 22.01.2008 11:59
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man kann, glaube ich, nur 2 mal eine befristeten vertrag bekommen (also 1x den befristeten vertrag verlängern), dann muss man unebferistet angestellt werden.
 
type1

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Verfasst Di 22.01.2008 12:00
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Nefliete hat geschrieben:
man kann, glaube ich, nur 2 mal eine befristeten vertrag bekommen (also 1x den befristeten vertrag verlängern), dann muss man unebferistet angestellt werden.


das kommt drauf an, für wie lang der befristete vertrag ausgestellt ist. für den zeitraum eines jahres (als laufzeit des befristeten vertrages) hast du recht.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Di 22.01.2008 12:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kokolorix
Threadersteller

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Verfasst Di 22.01.2008 12:02
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Es geht einfach darum, dass ich ab März meinen Zivildienst antreten muss un somit meinen befristeten Vertrag nur noch für Dez 08 und Jan 09 warnehmen kann. Anschließend wird er sicherlich nicht verlängert, da bei uns von den 10 Azubis nur 5 übernommen werden und für diese Entscheidung mein Zivildienst ins Gewicht fallen wird.

Weil ich auch noch im Okt 09 mein Studium beginnen möchte fehlen mir daher 9 Monate Überbrückungszeit die ich auch nur vollkriegen wollte es geht mir also nur um diese Zeit. Möchte hier in diesem Haus garantiert keine Karriere machen... Lächel

Könnt ihr mich jetzt verstehen?!

Als Hintergrundinfo sei noch gesagt, dass ich hier keinen 2. befristeten Vertrag bekommen kann, da im öffentlichen Dienst dies nur einmal gemacht werden kann, ansonsten nur ein unbefristeter Vertrag, den ich dann nicht bekommen werde.
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type1

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Verfasst Di 22.01.2008 12:04
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wenn du doch eh keine karriere machen willst, wozu dann der wunsch nach nem unbefristeten vertrag?
das ist doch unfair dem AG gegenüber. du benötigst den unbefristeten ja quasi nur, damit er dir die stellefrei halten muss oder seh ich das falsch?

wegen solcher sachen (hilft dir jetzt auch nicht mehr viel, ich weiß) empfehle ich allen, die noch nicht gedient haben, den zivi vor der ausbildung zu machen. das geht dann auch per eilantrag.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 22.01.2008 12:18
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da sehe ich keine mögichkeit für dich. hast du deinem chef denn gesagt das du jetzt erst einmal zivi machst und gar nicht für ihn arbeiten kannst? und das du dann sowieso studieren willst?

ich raff jetzt nicht was du eigentlich von uns wissen möchtest?
 
 
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