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Thema: Nach dem Tag der abgeshclossenen Abschlussprüfung vom 24.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach dem Tag der abgeshclossenen Abschlussprüfung
Autor Nachricht
Tenchi
Threadersteller

Dabei seit: 19.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 24.01.2009 10:09
Titel

Nach dem Tag der abgeshclossenen Abschlussprüfung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi ,
seit geraumer Zeit spuckt es in meinem Köpchen rum,
ich schreibe im Mai meine ABschlussprüfung, und nun meine Frage,

Wenn ich diese Prüfung erfolgreich bestehe,
muss ich danach noch als "Auszubildender" im betrieb arbeiten?
Der Vertrag läuft regulär bis ende Juli.

Ist das gesetzlich festgelegt?
Bin ich danach freigestellt, sprich kann mir mein Arbeitgeber ( falls Übernahme ) anbieten weiter als gelernter zu arbeiten?

Kann ich danach kündigen?

LG
Danke
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.01.2009 12:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das muss in deinem vertrag stehn, mit bestehn der prüfung, ist die ausbildung offiziell beendet, dann bist du ausgelernt, dann kann er dich natürlich auch nicht mehr als auszubildender beschäftigen, wie sollte das auch gehn?
du solltest davor schon klären ob du übernommen wirst, und den neuen arbeitsvertrag unter dach und fach bringen.
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