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Thema: Nach Ausbildung Zivi vom 09.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Nach Ausbildung Zivi
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Verfasst Mi 09.04.2008 12:08
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Nach Ausbildung Zivi

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Hey Leute!

Ich fang im Sommer meine Ausbildung als MG an. Vor einiger Zeit hab ich mich bei der Musterung jedoch schon für den Zivildienst eingeschriebenaber aufgrund der Ausbildung mich zurückstellen lassen. Jetzt meinte mein Arbeitgeber gestern, dass er mich bei guter Zusammenarbeit etc übernehmen würde, da die das immer so mit den Auszubildenen machen würden. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass das stimmt, was passiert denn dann wenn der Bund mich nach meiner Ausbildung ziehen will? Wie hoch ist denn die Chance dass man mit 23 noch gezogen wird?
Möglich ist ja beim Zivi bis 25... hab auch mal davon gehört dass man sich vom Arbeitgeber eine sogenannte "Unabkömmligkeitserklärung" ausstellen könnte, damit man nicht gezogen wird... Bin völlig ratlos Grins

lg, makai
 
Kraat

Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Köln
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.04.2008 13:27
Titel

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Ich denke die Chance mit 23 noch "gezogen zu werden" ist eher gering, dennoch würde ich das aber auch mal mit dem Kreiswehrersatzamt in deiner Nähe absprechen Lächel

viele grüße
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