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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.02.2005 17:43
Titel
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Ich sag ja auch kann. Spätestens wenn ein Prüfer das sieht und sich dran aufhängt oder du irgendwann Stress mit deiner Firma hast, die dich rausschmeißen und dir irgendwas ans Bein binden wollen. Verletzen der Betriebsgeheimnisse oder so. Ich würd es lassen... hab auch immer nur "Entwurf, Gestaltung & Satz eines Flyers" Oder irgendsowas geschrieben. Neutral bleiben.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.02.2005 17:53
Titel
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Ok, mach ich ab jetzt. Thx.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.02.2005 18:33
Titel
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Im Berichtsheft sollten sich die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplan wiederfinden. Wenn nicht und der AZUBI rasselt durch die Prüfung hat der Betrieb das Problem! Wenn er das nicht vermittelt was vertraglich vereibart ist...
Anwalt Schadenersatz etc.
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.02.2005 18:36
Titel
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joki hat geschrieben: | Im Berichtsheft sollten sich die Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplan wiederfinden. |
Ich hab sowas während meiner ganzen Ausbildung nicht gesehn... Hab von Anfang an bei richtigen Aufträgen mit- bzw. sie selbst bearbeitet. Von "mal was beigebracht kriegen" war betrieblich keine Spur vorhanden ... Läuft das in anderen Firmen anders ab? In meiner Berufsschule hatte keiner sowas wie betriebsinterne Schulungen oder so. Es wird einfach nur noch Eigeninitiative gefordert, muss z. T. auch so sein, aber im Prinzip hast du schon recht!
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Fr 04.02.2005 17:08
Titel
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Tja, ist in kleinen Firmen oft ein Problem. Der Chef will Knete verdienen und benutzt die Azubi´s als preiswerte Hilfsarbeiter.
Im Ausbildungsvertrag steht das die Firma Euch ausbilden muss. Vertragsbedingung ist dabei der Ausbildungsrahmenplan. Wird in der Regel sogar drangetackert.
Eigeninitiative ist sicher nicht das schlechteste - Aber der ausbildende Betrieb hat auch Pflichten. Sollten die verletzt werden (und das scheint ja Deiner Aussage nach oft o zu sein) können die nur mit dem unterschriebenen Ausbildungsnachweis vor Gericht bewiesen werden.
Wenn Ihr durch die Prüfung rasselt weil der Betrieb Euch nicht die Kenntnisse vermittelt hat die zum durchrasseln führten, dann könnt Ihr den auf Schadenersatz verklagen. Das wäre für eine 6 Monate später bestandene Abschlussprüfung ein erkleckliches Sümmchen...
Daher kann ich die Faulheit einiger nicht verstehen die kurz vor der Prüfung jammern.
Zuletzt bearbeitet von joki am Fr 04.02.2005 17:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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