Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
Nic_ole_81
Threadersteller
Dabei seit: 06.01.2009
Ort: Sersheim
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst So 10.01.2010 20:28
Titel Mindestausbildungsvergütung - wer kann mir helfen? |
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Hi,
aus verschiedenen Gründen muss ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln. Ich komme aus Baden-Württemberg. Bei der für mich zuständigen IHK bekomme ich die Auskunft, dass die Mindestausbildungsvergütung bei:
1. Lehrjahr: 772,- EUR – 20 % = 617,60 EUR
2. Lehrjahr: 828,- EUR – 20 % = 662,40 EUR
3. Lehrjahr: 888,- EUR – 20 % = 710,40 EUR
liegt. Es ist aber so, dass andere im Umkreis auch weniger Lohn zulassen. Die verschiedenen IHKs haben scheinbar Ihre eigenen Ansichten.
Nun ist es so, dass ich evtl. einen neuen Betrieb habe. Er ist nicht im Arbeitgeberverband. Ist er dennoch an diese Mindestausbildungsvergütung gebunden? Kennt jemand von Euch die genauen Bestimmungen oder weiß, wovon es abhängt. Ich habe z.B. 600 Euro Brutto für das zweite Lehrjahr bei meinem alten Betrieb bekommen, aber da war eine andere IHK zuständig.
Ich hoffe, dass er nicht daran gebunden ist, da er mich an sonsten nicht nehmen kann. Bitte antwortet schnell.
MfG
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typography
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.01.2010 00:05
Titel
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hallo nicole,
kein arbeitgeber ist an diese sätze gebunden. es handelt sich hierbei lediglich um eine empfehlung der handelskammer. es steht dem arbeitgeber frei über die ausbildungvergütung zu entscheiden. ich hatte während meiner ausbildung (auch in baden-württemberg) je eine person die unter 300 euro brutto und einen der knapp 1000 euro brutto bekam, in meiner berufsschulklasse.
viele grüße und viel erfolg!
Zuletzt bearbeitet von typography am Mo 11.01.2010 00:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Henk2010
Dabei seit: 13.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.01.2010 14:33
Titel
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hallo Nicole,
die von Dir angegebenen Sätze sind Mindestlöhne des BVDM!
(Bundesverband Druck & Medien)
Das sind Löhne die du meistens in Druckereien erhälst,
da diese Werte vom Bundesverband vorgegeben sind und die meisten Druckerei dem Verband angehören.
Wenn Du allerdings in einer Werbeagentur arbeitest kann es sein, dass du deutlich weniger bekommst, da diese nur den Azubi-Mindestlohn zahlen und das kann dann so ausfallen, wie mein Vorredner das schon beschrieben hat!
(Grund für diese Unterschiede: Werbeagenturen gehören zu 98 % nicht dem BVDM an)
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Nic_ole_81
Threadersteller
Dabei seit: 06.01.2009
Ort: Sersheim
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.01.2010 19:33
Titel
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Zunächst vielen Dank für Eure Antworten, die mir Hoffnung geben. Aber wisst Ihr auch irgendeinen Paragraphen (z. B. in der Ausbildungsverordnung oder so), der Eure Aussagen belegen kann?
Hintergrund: Da mein potenzieller Ausbildungsbetrieb mich nur nehmen kann, wenn er mir deutlich weniger als die BVDM-Vorgabe bezahlt, hat er sich bereits diesbezüglich mit dem IHK-Zuständigen auseinandergesetzt. Der IHK-Mitarbeiter besteht aber darauf, dass es sich bei den von mir in meinem ersten Post genannten Zahlen um Untergrenzen handelt, deren Unterschreitung er auf keinen Fall genehmigen kann.
Um meine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu erhalten, ist es daher absolut notwendig, den IHK-Mitarbeiter mit stichhaltigen und belegten Argumenten zu überzeugen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 11.01.2010 23:26
Titel
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umgekehrt wird ein Schuh draus. Wende dich doch selber mal an die IHk und die sollen dir die entsprechende rechtsgrundlagen nennen.
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Nic_ole_81
Threadersteller
Dabei seit: 06.01.2009
Ort: Sersheim
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.01.2010 08:20
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | umgekehrt wird ein Schuh draus. Wende dich doch selber mal an die IHk und die sollen dir die entsprechende rechtsgrundlagen nennen. |
Klingt natürlich richtig, allerdings ist das der Knackpunkt: Mit der IHK stehen mein potenzieller Ausbilder und ich in Kontakt, aber da ist leider einfach nicht mehr Info rauszuholen, als dass die von mir im ersten Post genannten Beträge scheinbar zwingende Untergrenzen sind.
Angeblich ist es so, dass auch Betriebe, die eigentlich nicht tarifgebunden sind, weil sie nicht im Arbeitgeberverband sind, nicht weniger als 20 % unter Tarif bezahlen dürfen. Nach meinen bisherigen Recherchen könnte das schon sein, wenn der Tariflohn hier von Gesetzeswegen her mal als allgemeinverbindlich festgelegt wurde. Ob das aber wirklich so ist, konnte ich bisher nicht rausfinden, aber ich hoffe mal, dass es eben nicht so ist, wenn viele weniger verdienen.
Da ich nicht mehr sehe, wie ich hier noch weiter kommen kann, hoffe ich, den IHK-Zuständigen überzeugen zu können, wenn ich auf eigene Faust stichhaltige Argumente finde. Mein einziges Argument ist bisher, dass ich Menschen kenne, die weniger verdienen. Das begründet er aber so, dass bei anderen IHKs durchaus auch mal Ausbildungsverträge akzeptiert werden, die nicht ganz einwandfrei sind und er macht sowas nicht.
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AdidasSuperstar
Dabei seit: 07.07.2003
Ort: SLS
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.01.2010 08:34
Titel
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Nic_ole_81 hat geschrieben: | Das begründet er aber so, dass bei anderen IHKs durchaus auch mal Ausbildungsverträge akzeptiert werden, die nicht ganz einwandfrei sind und er macht sowas nicht. |
Tja egal wie mans macht, man machts verkehrt!
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.01.2010 08:42
Titel
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"Mindestausbildungsvergütung" in diesem Forum zu nennen ist das selbe, wie sich in China auf den Platz des himmlischen Friedens zu stellen, und die freie Meinungsäußerung zu preisen.....
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