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Thema: Lehrzeitverkürzung vom 14.01.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Lehrzeitverkürzung
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cna

Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Franken
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 14.01.2008 15:19
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KLar

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Bei wurde vor Ausbildungsbeginn direkt in den Vertrag 2 Jahre Ausbildungszeit eingetragen, mit der Begründung das ich davor schon studiert hatte. Hat der Arbeitgeber direkt bei der IHK so beantragt denk ich. Aber direkt im 2. Lehrjahr anfangen ist relativ Problematisch. Bei mir wars so ein halbes Jahr 10. Berufsschulklasse und ein halbes Jahr 11. Berufsschulklasse und dann ganz normal in die 12.
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blackie13

Dabei seit: 19.09.2006
Ort: thueringen
Alter: 19
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.01.2008 08:13
Titel

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möchte das thema nochmal kurz aufgreifen:

lehrzeitverkürzung geht also nur mit abitur oder zuvor abgeschlossener berufsausbildung.

ich habe jedoch gehört, dass man einen antrag ggf. auch bewilligt bekommt, sollte man einen gesamt-notendurchschnitt von 2,0 oder besser haben,

stimmt das?
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Sheryl

Dabei seit: 26.09.2004
Ort: Gifhorn
Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.01.2008 09:35
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naja, das ist dann aber glaube ich darauf bezogen, dass man am ende der ausbildung um ein halbes jahr verkürzt und die prüfung quasi ein halbes jahr früher macht.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: münster
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.01.2008 10:38
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verkürzen geht immer irgendwie...
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blackie13

Dabei seit: 19.09.2006
Ort: thueringen
Alter: 19
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.01.2008 12:34
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ja, habe gerade die mail der ihk bekommen.

es gibt 2 möglichkeiten:

1. 'lehrzeitverkürzung' um ein jahr
vorraussetzung: abi oder abgeschl. berufsausbildung

2. 'antrag auf vorzeitige zulassung' - man kann früher die AP schreiben
vorraussetzungen: notendurchschnitt von 2,4 oder besser, keine note schlechter
als 3 und befürwortung des ausbilders


Zuletzt bearbeitet von blackie13 am Mo 21.01.2008 13:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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