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Thema: Kurzarbeit vom 14.06.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kurzarbeit
Autor Nachricht
alcatraz
Threadersteller

Dabei seit: 14.06.2005
Ort: -
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Verfasst Di 14.06.2005 18:49
Titel

Kurzarbeit

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Hallo,
ich habe leider seit einiger Zeit ein Problem inmeinem Betrieb.

Das ganze fing mit einer Auftragsflaute vor ca. 4 Wochen an, worauf eine Betriebsversammlung einberufen wurde und alle bis auf die Lehrlinge auf Kurzzeit gesetzt wurden.

Ich bin dort im ersten Lehrjahr als Mediengestalter, wobei es noch einen weiteren Lehrling in der Druckvorstufe gibt. Desweiteren arbeitet dort eine festangestellte Mediengestalterin und ein Umschüler der leider einige Probleme mit seiner Prüfung hatte.

Das ganze läuft nun seit ca 2 Wochen so ab, dass ich alleine die Vorstufe "leite", denn der andere AZUBI hat BS, der Umschüler noch keinen Arbeitsvertrag und die Mediengestalterin ist zum einen nur noch 50% da und jetzt seit Montag auch noch krank geschrieben.
Der Betrieb wird von 3 Gesellschaftern geleitet, wobei nur einer davon die Aufträge an Land zieht.

Nun zu meinem Problemen:

- Ich habe zum einen keinen richtig Kompetenten Mediengestalter der mir hier und dort Tipps und Tricks zeigen/geben kann
- Ich kann nur durch Überstunden schieben (gestern z.B. von 19 -> 23:45 Uhr) Termine halten, denn leider ist die Arbeit in der Vorstufe nicht viel weniger geworden
- Ich heute noch Aufträge die eigentlich andere Abteilungen zu machen haben übernehmen soll.

Ich habe den "Chefs" schon mehrmal klar gesagt, das es zuviel Arbeit für eine Person ist, darauf kommt dann immer der Spruch: "Ja Herr XYZ, jetzt werden sie halt auch mal richtig gefordert!".

Hat jemand von euch vielleicht Tipps oder genauere Informationen, wie ich mich verhalten soll bzw. was der Betrieb mir so abverlangen darf?


Vielen dank im vorraus

alcatraz
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frl_smilla

Dabei seit: 22.01.2004
Ort: N, MM
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.06.2005 14:52
Titel

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Als Azubi musst du eigentlich keine Überstungen machen.
Soweit ich weiß, ist das gesetzlich geregelt. Das geht nur, wenn dir die Überstunden in Freizeit angerechnet werden. Wenn es keine schriftliche Vereinbarung bei Euch dafür gibt, könntest du theoretisch nach 8 Stunden Arbeit nach Hause gehen.

Außerdem muß die Hauptverantwortung für deine Arbeit bei deinem Vorgesetzten sein. Wenn was passiert, gerade beim Druck, wo immense Kosten bei Fehlern entstehen können, hast du nicht die Verantwortung dafür. Wie du schon sagst, du bist im ersten Lehrjahr und fachlich noch gar nicht soweit, dass du den Laden alleine schmeißen kannst.

So wie du die Situation in deinem Betrieb beschrieben hast, würde ich an deiner Stelle versuchen, den Ausbildungsplatz zu welchseln, denn ein Laden, der nur läuft, wenn der Azubi Überstunden macht........????? Klingt nicht nach Zukunft.

Genau informieren kannst du dich auch beim Jugendausbildungsgesetz, da steht alles drin, was man als Azubi darf und nicht darf.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.06.2005 14:59
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Oh, da wär ich vorsichtig.

1. gilt das Jugendarbeitschutzgesetz überhaupt für dich? Schau lieber mal im BBiG (Berufbildungsgesetz) nach. Das gilt für dich auf alle Fälle.

2. Du hast zwei Möglichkeiten mit der Situation umzugehen. Du kannst alles hinwerfen, macht aber nicht wirklich Spaß, sich vor der Verantwortung zu drücken, oder?! Oder du stellst dich und schmeißt den Laden. Du kannst ja weiter deine Chefs penetrieren und wöchentlich mal eine Übersicht über die Auslastung geben. Aber andererseits: Was sollen sie denn machen? Beide zur Verfügung stehenden Kräfte sind nicht greifbar. Warte also erst mal ab, bis deine Kollegin wieder da ist. Sie können für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit ja schlecht jemanden einstellen.

Freu dich also, dass du die Chance bekommst, zu beweisen, was in dir steckt. Wenn ihr diese Phase überstehen solltet, dann wird man sich hoffentlich an deinen Einsatz erinnern.

Alles andere würde sicher auch in Erinnerung bleiben. Aber in deinem Sinne?
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frl_smilla

Dabei seit: 22.01.2004
Ort: N, MM
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.06.2005 15:07
Titel

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kommt natürlich auf die Stimmung im Betrieb an,
sieht aber nicht nach produktivem Feedback aus, was die Chefs da machen.

Natürlich kann man nicht einfach so nach Hause gehen nach 8 Stunden, deshalb meinte ich ja auch "theoretisch".

Viele Mitschüler in der BS haben das Problem.
Viele Läden laufen auch nur, weil die Azubis alles machen. Und die wenigsten werden übernommen. Ist halt Ermessenssache, wie weit man sich dann da reinhängt.

Deshalb schliesse ich meinem Vorredner an:
Penetrieren ist da wohl das richtige Wort
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Elvago

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: münchen
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.03.2009 08:53
Titel

Urlaub in kurzarbeit?

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ich weiss, dass dieser fred schon a bisserl älter ist, aber wollt nicht komplett einen neuen aufmachen. über google hab ichs auch schon versucht, aber da findet man momentan einfach zuuuuu viel über das thema.

nun aber endlich zu meiner frage: es kann passieren, dass wir im sommer 2 Monate Jo! Kurzarbeit machen müssen, d.h. der laden ist komplett dicht... muss ich nun für diese zwei monate für meinen arbeitgeber erreichbar sein (is ja nun nicht sooo des problem) bzw. muss ich in kürzester zeit verfügbar sein oder könnte man da getrost (evtl auch weiter weg) in den urlaub fahren?! hab mich auch schon hier im betrieb versucht schlau zu machen, aber da weiss auch keiner so richtig bescheid * Keine Ahnung... *
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 19.03.2009 09:01
Titel

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Mh, ich hab da kein Fachwissen zu, allerdings ist ein Freund von mir auf Kurzarbeit, da war dann immer Freitags unbezahlt frei angesagt. Eines Mittwochs wurde ihm dann gesagt dass er am naechsten Freitag doch arbeiten darf - Freund war gluecklich, und ich denke das beweist, dass sowas auch kurzfristig geaendert werden kann.
Kann natuerlich auch sein dass die Aktion nicht ganz rechtens war, aber vllt. hilft das ja schon. Lächel
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Elvago

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: münchen
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.03.2009 12:26
Titel

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@barett: danke schon mal...
aaaaaalso, definitives (quasi schwarz auf weiss, rechtlich verbindliches) hab ich immer noch nicht gefunden, aber so wies ausschaugt, müsste man schon abrufbreit sein (was m.E. auch verständlich ist). was mich aber nun noch extra "verwirrt": mir wurde gesagt, dass die bundesagentur rein theoretisch sogar das recht hätte, mich iwo anders einzusetzen, und das kann doch wohl nicht wirklich so sein?!
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