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MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Kündigung wegen Mobbing
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Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.06.2004 11:38
Titel
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trotzdem sollte man nicht überstürzt handeln. So eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Psychologen läuft einem unter Umständen länger nach, als man glaubt.
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Mike A.
Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.06.2004 11:51
Titel
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Da kannst Du gut recht haben. Nur ist es so, ein Arzt hat Schweigepfilcht und dieses Attest bezieht sich ja nur auf diese eine Arbeitsstelle und nicht auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen. Aber ich weiss schon was Du meinst, nur aussergewöhnliche Umstände verlangen auch nach solchen Lösungen. Und wenn man das hier so liest...
Mike
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.06.2004 11:58
Titel
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Der Arzt kann ja schweigen. Aber er muss eine Diagnose stellen. Die Fachrichtung des Arztes lässt Spekulationen freien Raum. Die Branche ist klein. Gerade wenn man sich nicht im guten trennt, sind übler Nachrede Tür und Tor geöffnet.
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Mike A.
Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.06.2004 12:56
Titel
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So... tschuldigung: "Mahlzeit"
Um es nochmal zu sagen: Natürlich ist die Entscheindung nicht leicht. Doch du kannst davon ausgehen, dass sich ein neuer Arbeitgeber über dich erkundigt. Und ich denke mal kaum, das unser Freund hier, ein gutes Arbeitszeugnis bekommt. Da ist es dann wirklich egal was andere davon halten, die musst du dann halt im persönlichen Gespräch von deinen Quaitäten überzeugen.Wenn deine Arbeitsleistung überzeugt freut sich dein neuer Chef höchstens über die Blödheit des anderen (Chefs) und er hat einen neuen qualifizierten Mitarbeiter...
Mike
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.06.2004 13:43
Titel
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mahlzeit.
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Fussballluder
Dabei seit: 20.09.2005
Ort: Gelsenkirchen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.02.2006 17:18
Titel
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Kaschperlkopf hat geschrieben: | Nur mal so eine Idee, weil ich nicht weiss ob das in der Ausbildung auch funktioniert, aber wenn Du sowieso schon in Behandlung bei einem Nervenarzt bist... Der kann dich "arbeitsunfähig" schreiben. Das heisst im Klartext, er schreibt dir eine Bescheinigung aus mit der Du beim Arbeitsamt belegen kannst dass Du in dieser Firma aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Das hat zur Folge dass du sofort kündigen kannst und ab sofort Arbeitslosengeld bekommst. Wie gesagt ich weiss nicht ob das während der Ausbildung auch funktioniert und wie hoch dann das Geld vom AA ist. doch nachfragen würde ich beim Arzt auf alle Fälle..
Mike |
So in der Art trifft das auf mich auch zu. Allerdings lässt die IHK einen dann ja nicht mehr zur Prüfung zu, außer ich hab direkt eine neue Stelle, was fast unmöglich ist und 3 MOnate vorher hinzuschmeißen ist auch nicht die cleverste Lösung. Was hast du denn nun gemacht @ Threadsteller?
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.02.2006 18:04
Titel
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Fussballluder hat geschrieben: | Kaschperlkopf hat geschrieben: | Nur mal so eine Idee, weil ich nicht weiss ob das in der Ausbildung auch funktioniert, aber wenn Du sowieso schon in Behandlung bei einem Nervenarzt bist... Der kann dich "arbeitsunfähig" schreiben. Das heisst im Klartext, er schreibt dir eine Bescheinigung aus mit der Du beim Arbeitsamt belegen kannst dass Du in dieser Firma aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Das hat zur Folge dass du sofort kündigen kannst und ab sofort Arbeitslosengeld bekommst. Wie gesagt ich weiss nicht ob das während der Ausbildung auch funktioniert und wie hoch dann das Geld vom AA ist. doch nachfragen würde ich beim Arzt auf alle Fälle..
Mike |
So in der Art trifft das auf mich auch zu. Allerdings lässt die IHK einen dann ja nicht mehr zur Prüfung zu, außer ich hab direkt eine neue Stelle, was fast unmöglich ist und 3 MOnate vorher hinzuschmeißen ist auch nicht die cleverste Lösung. Was hast du denn nun gemacht @ Threadsteller? |
red da mal lieber mit der ihk, denn ich glaube sehr wohl dass du die prüfung auch machen darfst obwohl du 2 oder 3 monate keine stelle mehr hast. lehrer fragen -> ihk fragen.
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 20.02.2006 18:12
Titel
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das hab ich ihr schon im andern thread gesagt...aber die sache ist wohl nich soo ganz erst zu nehmen!
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