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dIem
Threadersteller
Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.11.2004 09:06
Titel Krankmeldung |
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Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen?
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modo
Dabei seit: 21.09.2003
Ort: münchen
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.11.2004 09:23
Titel
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kommt auf deine stelle drauf an... macht jede firma anders. gängig ist glaub ich dass man ein attest ab dem 3. Krankheitstag vorlegt...
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shakadi
Griller Killer
Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.11.2004 09:28
Titel Re: Krankmeldung |
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dIem hat geschrieben: | Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen? |
Also soweit es mir bekannt ist, muss man sich innerhalb der ersten Stunden des ersten Krankheitstages
krankmelden und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.
Des weiteren muss man, soweit mir bekannt, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert spätestens
am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen.
Der Betrieb hat, meines Wissens nach, auch die Möglichkeit früher ein Attest zu verlangen.
Bsp.: Du bist oft krank, so kann er es am ersten Tag verlangen.
Legst du deinem Arbeitgeber kein Attest vor, so kann er die Lohnfortzahlung bis zum Zeitpunkt der
Attestvorlage stoppen.
MfG
Matze
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.11.2004 10:01
Titel Re: Krankmeldung |
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shakadi hat geschrieben: | dIem hat geschrieben: | Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen? |
Also soweit es mir bekannt ist, muss man sich innerhalb der ersten Stunden des ersten Krankheitstages
krankmelden und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.
Des weiteren muss man, soweit mir bekannt, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert spätestens
am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen.
Der Betrieb hat, meines Wissens nach, auch die Möglichkeit früher ein Attest zu verlangen.
Bsp.: Du bist oft krank, so kann er es am ersten Tag verlangen.
Legst du deinem Arbeitgeber kein Attest vor, so kann er die Lohnfortzahlung bis zum Zeitpunkt der
Attestvorlage stoppen.
MfG
Matze |
Genauso ist es. Krankmeldung auf jeden Fall. Schon rein Versicherungstechnisch erforderlich. Und die Krankmeldung muss spätestens nach drei Tagen schriftlich vorliegen. Drei Tage deshalb, falls man sie mit der Post schicken muss.
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Star_Scream
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.01.2009 16:33
Titel
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Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt?
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koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.01.2009 16:41
Titel
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Star_Scream hat geschrieben: | Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt? |
wenn du diese "Arbeit" verrichten kannst .... dann steht einer Arbeit am betrieblichen PC doch auch nichts im Wege ...
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$tefan
Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Do 08.01.2009 16:55
Titel
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sollte alles in deinem ausbildungsvertrag stehen
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Razr84
Dabei seit: 07.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 09.01.2009 10:03
Titel
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koi-sh hat geschrieben: | Star_Scream hat geschrieben: | Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt? |
wenn du diese "Arbeit" verrichten kannst .... dann steht einer Arbeit am betrieblichen PC doch auch nichts im Wege ...
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unlogisch, meinst du nicht auch?
Wenn man zu Hause ist wegen einer Magen-Darm Infektion....oder einfach nur weil man ziemliche Schmerzen hat....kann man zu Hause immer noch einen Krankenmeldung einscannen...aber vielleicht nicht die eigentliche Arbeit im Betrieb verrichten?
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