mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 13:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Krankmeldung vom 23.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Krankmeldung
Seite: 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
dIem
Threadersteller

Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2004 09:06
Titel

Krankmeldung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen?
  View user's profile Private Nachricht senden
modo

Dabei seit: 21.09.2003
Ort: münchen
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2004 09:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kommt auf deine stelle drauf an... macht jede firma anders. gängig ist glaub ich dass man ein attest ab dem 3. Krankheitstag vorlegt...
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
shakadi
Griller Killer

Dabei seit: 21.12.2003
Ort: SHA
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2004 09:28
Titel

Re: Krankmeldung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dIem hat geschrieben:
Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen?



Also soweit es mir bekannt ist, muss man sich innerhalb der ersten Stunden des ersten Krankheitstages
krankmelden und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.

Des weiteren muss man, soweit mir bekannt, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert spätestens
am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen.

Der Betrieb hat, meines Wissens nach, auch die Möglichkeit früher ein Attest zu verlangen.
Bsp.: Du bist oft krank, so kann er es am ersten Tag verlangen.

Legst du deinem Arbeitgeber kein Attest vor, so kann er die Lohnfortzahlung bis zum Zeitpunkt der
Attestvorlage stoppen.



MfG
Matze
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2004 10:01
Titel

Re: Krankmeldung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

shakadi hat geschrieben:
dIem hat geschrieben:
Mir ist klar, dass man sich sofort krankmelden muss, wenn man nicht arbeiten kann. Aber ist man auch dazu verpflichtet bei nur einem Krankheitstag zum Arzt zu gehen und dem Arbeitgeber ein Attest vorzuweisen?



Also soweit es mir bekannt ist, muss man sich innerhalb der ersten Stunden des ersten Krankheitstages
krankmelden und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung mitteilen.

Des weiteren muss man, soweit mir bekannt, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert spätestens
am vierten Tag der Krankheit ein Attest vorlegen.

Der Betrieb hat, meines Wissens nach, auch die Möglichkeit früher ein Attest zu verlangen.
Bsp.: Du bist oft krank, so kann er es am ersten Tag verlangen.

Legst du deinem Arbeitgeber kein Attest vor, so kann er die Lohnfortzahlung bis zum Zeitpunkt der
Attestvorlage stoppen.



MfG
Matze

Genauso ist es. Krankmeldung auf jeden Fall. Schon rein Versicherungstechnisch erforderlich. Und die Krankmeldung muss spätestens nach drei Tagen schriftlich vorliegen. Drei Tage deshalb, falls man sie mit der Post schicken muss.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Star_Scream

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.01.2009 16:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt?
  View user's profile Private Nachricht senden
koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.01.2009 16:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Star_Scream hat geschrieben:
Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt?



wenn du diese "Arbeit" verrichten kannst .... dann steht einer Arbeit am betrieblichen PC doch auch nichts im Wege ... *zwinker*










Grins
  View user's profile Private Nachricht senden
$tefan

Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.01.2009 16:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

sollte alles in deinem ausbildungsvertrag stehen * Ööhm... ja? * Jo!
  View user's profile Private Nachricht senden
Razr84

Dabei seit: 07.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2009 10:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

koi-sh hat geschrieben:
Star_Scream hat geschrieben:
Wie siehts denn aus wenn man den gelben Schein einscannt und per email verschickt?



wenn du diese "Arbeit" verrichten kannst .... dann steht einer Arbeit am betrieblichen PC doch auch nichts im Wege ... *zwinker*










Grins


unlogisch, meinst du nicht auch?
Wenn man zu Hause ist wegen einer Magen-Darm Infektion....oder einfach nur weil man ziemliche Schmerzen hat....kann man zu Hause immer noch einen Krankenmeldung einscannen...aber vielleicht nicht die eigentliche Arbeit im Betrieb verrichten?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.