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Thema: Ich werde mir den Spaß erlauben... vom 18.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ich werde mir den Spaß erlauben...
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Achim M.

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Verfasst Do 31.03.2005 20:30
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Wir haben heute morgen im Prüfungsausschuss über einen ähnlichen Fall gesprochen. So wie Du Dir das vorstellst, funktioniert es nicht. Du kannst aber beispielsweise jetzt die praktische Prüfung 'Print' machen und in einem halben Jahr 'Non-Print' ablegen. Vorausgesetzt Du hast die theoretische Prüfung beim ersten mal bestanden, musst Du sie dann in einem halben Jahr nicht noch einmal ablegen.

Inwieweit bei der zweiten Prüfung noch einmal Prüfungsgebühren anfallen, weiß ich nicht. Dann musst Du sie aber wohl aus eigener Tasche begleichen.

Gruß

Achim


Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Do 31.03.2005 20:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Do 31.03.2005 20:33
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Das heißt, ich muss die theoretische nur für einen Bereich machen, und die praktische kann ich erst nach abgeschlossener Ausbildung ein halbes Jahr später machen, um den zweiten Wisch zu kriegen? Oder wie?
 
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Achim M.

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Verfasst Do 31.03.2005 20:34
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13pixelchen hat geschrieben:
Das heißt, ich muss die theoretische nur für einen Bereich machen, und die praktische kann ich erst nach abgeschlossener Ausbildung ein halbes Jahr später machen, um den zweiten Wisch zu kriegen? Oder wie?


Ja.
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13pixelchen
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Verfasst Do 31.03.2005 20:36
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warum?
 
Achim M.

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Verfasst Do 31.03.2005 20:40
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13pixelchen hat geschrieben:
warum?


Keine Ahnung. Habe ich die Prüfungsordnung oder das Berufsbildungsgesetz geschrieben? * Ich geb auf... *

Gruß

Achim
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Verfasst Do 31.03.2005 20:42
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hm. Ja, klar. Aber dann müsste das mit eben diesen Werken zu begründen sein. Ich habe die Abschnitte oben zitiert. Habe ich was vergessen/übersehen?
 
Achim M.

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Verfasst Do 31.03.2005 20:47
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13pixelchen hat geschrieben:
hm. Ja, klar. Aber dann müsste das mit eben diesen Werken zu begründen sein. Ich habe die Abschnitte oben zitiert. Habe ich was vergessen/übersehen?


Dein Abschnitt bezieht sich auf eine vorgezogene Abschlussprüfung. Bist Du dafür zugelassen und bestehst die Prüfung, ist Deine Ausbildungszeit zu Ende, selbst wenn eine längere Ausbildungszeit vertraglich vereinbart wurde (so will es das Berufsbildungsgesetz - zu Deinem Schutz).

Gruß

Achim
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Verfasst Do 31.03.2005 20:53
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Ja, klar. Ich habe ja eine verk. Zeit von 2 Jahren. Und daran will ich nichts ändern. Ich will nur zusätzlich eine weitere Prüfung ablegen. Sollte man es mir tatsächlich verweigern können, eine Prüfung abzulegen, die ich mit Links (Vermutung) schaffen kann? Das geht in meinen Kopf nicht rein. Und ich warte ja immer noch auf eine schriftliche Beweisführung, dass es nicht erlaubt ist, weswegen würde mich zusätzlich auch interessieren. Na mal sehen, wie lange ich morgen dort sitzen und reden werde. * Keine Ahnung... * * Ich bin müde... *
 
 
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