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Thema: Hausaufgaben während der Arbeitszeit? vom 30.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Hausaufgaben während der Arbeitszeit?
Autor Nachricht
Lavinia
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Groß-Umstadt
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 08:55
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Hausaufgaben während der Arbeitszeit?

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Hallo zusammen,

eigetnliche dachte ich, dies wäre ein Thema zu dem ich viel über die Suche finden würde, aber leider habe ich nur diesen Thread gefunden http://www.mediengestalter.info/forum/18/brauche-infos-ueber-zeit-die-azubis-fuer-schule-etc-zusteht-21919-1.html?highlight=hausaufgaben+arbeitszeit
und leider ist der nicht wirklich ergiebig.
Bei google konnte ich auch nicht wirklich was finden, aber vielleicht hab ich auch einfach die falschen Suchbegriffe eingeben???

Hier meine Frage: muss/sollte der Betrieb dem Azubi Zeit für Hausaufgaben bereitstellen, speziell bezogen auf Dinge, die ich nicht zu Hause erledigen kann?

Habt ihr vielleicht auch eine Quelle dazu, damit ich das meinem Ausbilder belegen kann, das wäre super!!!

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!

Liebe Grüße
Lavinia
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:08
Titel

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hm wie der name schon sagt sind hausaufgaben eigentlich für zu hause gedacht. der betrieb muss dich für den berufschulunterricht freistellen, aber nicht für hausaufgaben oder zeit zum lernen. wenn du etwas machen musst, das du mangels programmen oder hardware nicht zu hause machen kannst, wirst du das dann wohl in der mittagspause oder nach feierabend erledigen müssen. ausser du fragst deinen chef, ob du ma ne stunde lang während der arbeit was für die schule machen darfst. wenn vielleicht eh grad sommerloch ist, ist die chance groß, das er dich gewähren lässt. aber ne verpflichtung besteht nicht!
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:10
Titel

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Welche Dinge kannst du denn nicht zu Hause erledigen?

Wie das rechtlich ist, weiss ich auch nicht. Allerdings habe ich noch nie etwas derartiges gehört, auch nicht aus anderen, "geregelteren" Ausbildungsberufen, in denen sich mehr an Richtlinien gehalten wird *zwinker*

Fair wäre, wenn du Leerlaufzeiten für die Schule nutzen darfst. Da du aber in erster Linie im Betrieb bist, um praktische Abläufe zu lernen und der theoretische und praktische Zweig im dualen System getrennt sind, gehe ich mal davon aus, dass dein Betrieb dir keine Zeit zur Verfügung stellen muss.
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INT_ELA

Dabei seit: 29.06.2006
Ort: Bremen
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:31
Titel

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Hallo, bei uns ist das eig. so geregelt, das wir schon zeit dafür bekommen, wenn wir die brauchen. Also wnen jetzt nicht wirklich wichtige Projekte anstehen. Ich denke mal dein chef möchte auch, das du in der berufschule gut bist bzw. die firma mit dir gut da steht.
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Lavinia
Threadersteller

Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Groß-Umstadt
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:39
Titel

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Danke erstmal für eure schnellen Antworten!

Zur Zeit sollen wir zum Beispiel ein Logo für die Berufsschule entwerfen, in einem Vektorprogramm,
mein Problem war hier, dass ich zu Hause leider keins besitze.
Und da ich, wie shaly gesagt hat, grade sowieso ein bisschen Leerlauf hatte, hab ich mir gedacht, ich
bau mal schnell ein bisschen was zusammen, als das mein Ausbilder gesehen hat, war er ziemlich sauer
und hat gemeint, dass ich dazu vorher abstempeln müsste.
Hab dann mal meinen Klassenlehrer gefragt, wie das ist und der wollte nicht so wirklich mit der Sparache rausrücken.
Er meint dann sowas wie, naja, die Firmen wollen ja eigentlich auch dass ihr gut abschneiden und sollen auch dafür sorgen,
aber es lohnt sich nicht dafür Streit anzufangen.

Für mich hörte sich das jetzt so an: "die Firmen sind eigentlich bis zu einem Gewissen Maße schon verpflichtet euch Zeit zur
Verfügung zu stellen..."

Ich denke, dass es dafür bstimmt eine Regelung gibt, entweder dafür oder dagegen, Also festgelgt ist das doch bestimmt irgendwo, oder?
Zudem kommt es ja auch nicht so oft vor und würde auch nicht arg viel Zeit kosten.

Wie gesagt, wäre toll, wenn jemand wüsste, wo ich das auch nachlesen kann...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.06.2006 09:43
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Nein. Die Betriebe sind dazu nicht verpflichtet.

Das BBiG hat geschrieben:
§ 15

Freistellung

Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.


Kannst du diesem Paragraphen nach dem Ausschlussverfahren entnehmen.
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 30.06.2006 15:31
Titel

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mir wurde immer zeit gegeben mein berichtsheft wärhrend der arbeitszeit zu schreiben, bzw .mussten sie sogar. aber das ist ja was anderes als hausaufgaben. kannst ja mal nett fragen, ob du sie machen kannst, wenn grad lau ist. ansonsten mach sie doch nach der schule - da ist doch eigentlich massig zeit.
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