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Thema: Gilt die Ausbildung als "Arbeiten"? (und andere Fragen) vom 11.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Gilt die Ausbildung als "Arbeiten"? (und andere Fragen)
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DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
Ort: leipzig
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:29
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Gilt die Ausbildung als "Arbeiten"? (und andere Fr

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Wie ist das, wenn man nach der Ausbildung nicht sofort einen Job bekommt oder einfach noch ein Praktikum machen möchte.

Bekommt man dann Arbeitslosengeld, also zählt die Ausbildung als festes Beschäftigungsverhältnis? Weil man muss ja min. 1 Jahr lang gearbeitet haben.

Ich mein mal davon abgesehen, das ich eh wie ein Angestellter arbeite mit haufen Überstunden für ein Viertel Lohn eines Normalsverdieners.

Und wie explizit ist es das mit der 325 Euro Reglung, weil man ja drunter keine Abgaben und dann auch nix einzahlt.

Aso und wenn ich schon einmal dabei bin, wie ist das wenn man danach studiert. Ich in jetzt 23 und nach Abschluss fast 25 Jahre alt. Bekomme ich dann Elternunabhäniges-Bafög? Und wonach wird es dann berechnet oder ist es der Höchsatz?



Fragen über Fragen. Schade das es die ersten Fragen sind, die man sich in Deutschland stellen muss, bevor man etwas lernt.

Danke für die Info's.
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StefanStahl

Dabei seit: 14.02.2009
Ort: ITZEHOE
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 09:40
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Re: Gilt die Ausbildung als "Arbeiten"? (und ander

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DerbyStar hat geschrieben:
Wie ist das, wenn man nach der Ausbildung nicht sofort einen Job bekommt oder einfach noch ein Praktikum machen möchte.

Bekommt man dann Arbeitslosengeld, also zählt die Ausbildung als festes Beschäftigungsverhältnis? Weil man muss ja min. 1 Jahr lang gearbeitet haben.


Ja, du bekommst nach der Ausbildung ALG I. Wieviel kann ich dir so nicht sagen, es sind irgendwie 60% vom Nettolohn, oder so. Also es wird gerade zum Leben reichen *ha ha* , wenn du von Wasser und Brot lebst, is echt nich gerade viel. Musst mal auf sder Seite vom Arbeitsamt nachschauen, wie genau das berechnet wird.


Zuletzt bearbeitet von StefanStahl am Di 11.08.2009 09:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
Ort: leipzig
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 10:29
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naja aber weniger als meine ausbildungsvergütung wirds ja wohl nich sein oder und wohngeld gibt es auch noch...
...nur das war ja auch die frage, "vom netto lohn", wenn meine vergütung immer unter der grenze lag, wo es keine abgaben zu machen gab, zählt es trotzdem?
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.08.2009 10:40
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doch sicher. 60 % von deiner Auszubildendenvergütung.
Wie es mit Wohngeld aussieht weiß ich nicht
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.08.2009 11:08
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Bei einer Ausbildungsvergütung von unter 325€ zahlt der Azubi keine Abgaben, dafür zahlt der Arbeitgeber die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Wenn du einmal im Jahr eine Bescheinigung zur Sozialversicherung bekommst, dann bezahlt dein Arbeitgeber auch alles korrekt.

Nach deiner Ausbildung kannst du 12 Monate ALG1 bekommen. 60% deiner deiner Auszubildendenvergütung, selbst wenn da nur 1€ rauskommen würde *zwinker*. Wenn dein ALG1 geringer als der ALG2-Satz ist, dann kannst du zusätzlich ALG2 beantragen.

Für Elternunabhängiges BAföG musst man nach seiner Ausbildung mind. 3 Jahre gearbeitet haben oder über 30 Jahre sein, bevor man den Antrag stellt. Du bekommst daher noch kein Elternunabhängiges BAföG nach deiner Ausbildung.
Das Elternunabhängiges BAföG berechnet sich nach dem Bedarf des Antragstellers (Miete, Nebeneinkommen, Besitz etc.), nur dass es keine Abzüge wegen des Einkommens der Eltern gibt.
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