Dabei seit: 05.02.2007 Ort: in der Nähe von Bremen Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 18.01.2008 12:14 Titel
Gewinnermittlung Kleinunternehmen, eine wichtige Frage!
Aufgrund meiner geringfügigen Beschäftigung dürfte ich monaltlich als Kleinunternehmer
Rechnungen nicht höher als 60 Euro ausstellen, ansonsten fallen eigene Kranken- und Pflege-
versicherungen an, was ich nicht möchte.
Die Buchführung wird als Einnahmen-Überschussrechnungen laufen und dazu habe ich folgende
Frage:
Für Dezember 07 wird eine Rechnung ausgestellt, die nun im Januar 08 bezahlt wird.
Schreibe ich für den Monat Januar 08 ebenfalls eine Rechnung und diese wird auch in diesem
Monat beglichen, habe ich dann die Einnahmen von 120 Euro.
Worauf muss ich dann achten? Das ich die Rechnungen in verschiedenen Monaten schreibe oder das die
Gesamteinnahmen nicht in einem Monat fallen und ich somit über die Einnahmegrenze komme?
Man kann ja nie abschätzen, wann der Kunde die Rechnungen bezahlt!
:o
Schriftsetzer
Dabei seit: 06.01.2008 Ort: Leipzig Alter: - Geschlecht:
Verfasst Fr 18.01.2008 12:46 Titel
Das kommt darauf an, ob Du nach vereinnahmten (Zahlungseingang) oder nach vereinbarten (Rechnungslegung) Einnahmen abrechnest.
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: SHA / AN Alter: 28 Geschlecht:
Verfasst Fr 18.01.2008 13:04 Titel
so ist es - oder einfacher gesagt: rechnest du ab, wenn du die reichnung stellst oder wenn du den zahlungseingang feststellst?
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