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Kev
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 04.04.2007 13:36
Titel genauer Termin für Ausbildungsende |
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ab wann ist die ausbildung beendet?
Nach der Prüfung ist ja klar, aber ich brauch es etwas genauer...
- An dem Tag an dem Ich meine Praktische Prüfung abgebe?
- am tag der schriftlichen Prüfung ?
- am tag der W3 Prüfung ?
- am tag an dem die ergebnisse kommen?
Mir gehts darum dass ich nur so notwendig wie nötig noch länger hier in der agentur sitzen möchte und nen genauen Termin brauche für meine Kündigung.
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brooklynjersey
Dabei seit: 15.08.2005
Ort: Hannover
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 13:40
Titel
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Die Prüfung ist mit dem schriftlichen Erhalt der Prüfungsergebnisse beendet... das dürfte ca. 3 Tage nach Prüfungsauswertung sein... Tag noch unbekannt.
außerdem brauchst du nicht kündigen, wenn vom Arbeitgeber gesagt wurde, das du eh nicht übernommen wirst!
Zuletzt bearbeitet von brooklynjersey am Mi 04.04.2007 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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marta hansen
Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 16:42
Titel
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genau, wenn du keinen vertrag unterschreibst bist du nach deiner ausbildung automatisch arbeitslos. dein letzter arbeitstag dürfte der sein, an dem du dein zeugniss von der ihk zugeschickt bekommst und es bei deinem arbeitgeben vorlegst.
wann die zeugnisse rausgeschcikt werden ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich. da würd ich einfach mal bei der ihk anrufen, die können dir einen ungefähren termin sagen.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 16:49
Titel
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und wenn du jetzt schon weißt, dass du nachher arbeitslos sein wirst,
ist auf jeden Fall nötig, dem Arbeitsamt das jetzt schon mitzuteilen.
Du bist dazu verpflichtet, wenn Arbeitslosigkeit droht, und du ALG beziehen
willst, diesen Umstand sofort mitzuteilen.
Steht auch in irgendeinem Gesetz.
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 18:01
Titel
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naja,n monat vorher bescheid sagen reicht auch (hab ich so gemacht), kriegst offiziell eben erst 4wochen vor abgang von der firma bescheid, dass du net uebernommen wirst...damit das leben aber net unnoetig schwer wird, hoere auf meinen vorgaenger...und verschiebe nichts, wo geld dranhaengt!
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Kev
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 04.04.2007 18:18
Titel
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Mac hat geschrieben: | und wenn du jetzt schon weißt, dass du nachher arbeitslos sein wirst,
ist auf jeden Fall nötig, dem Arbeitsamt das jetzt schon mitzuteilen.
Du bist dazu verpflichtet, wenn Arbeitslosigkeit droht, und du ALG beziehen
willst, diesen Umstand sofort mitzuteilen.
Steht auch in irgendeinem Gesetz. |
ne ne,..also ich werde nach der ausbildung studieren.
Im september beginnt da semester und ich könnt zwar bis dahin in der agentur bleiben, jedoch wäre das mein aller letzter gedanke. Ich werde die Zeit mit einem MiniJob bei der Post überbrücken.
Mir ging es jetzt darum wann ich endlich meine Sachen hier packen kann.
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mi 04.04.2007 18:19
Titel
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darf ich wissen, was du studieren wilst? ich bin neugierig, was andere so nach der ausbildung mit sich anfangen.
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Kev
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mi 04.04.2007 20:30
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komm design.
entweder Dortmund oder Düsseldorf.
Prüfung habe ich hinter mir
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