Autor |
Nachricht |
Sunny Black
Threadersteller
Dabei seit: 10.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 15:57
Titel Fragen zur IHK |
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Hallo!
stimmt es, dass die ihk jedes jahr erst prüfen muss, ob das unternehmen wieder ausbilden darf?
lüübe grüße
sunny
Zuletzt bearbeitet von Sunny Black am Fr 15.08.2008 14:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 20:28
Titel
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das schert die ihk i.d.r nicht mehr großartig, ob sich da was verändert hat. wenn sie erst einmal ausbilden dürfen, wird da nicht nochmal nachgeprüft, ob sie es jahre später auch noch "können".
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Sunny Black
Threadersteller
Dabei seit: 10.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 20:57
Titel
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gut zu wissen. aber in berlin läuft das eh imma ein wenig anders ab.
Zuletzt bearbeitet von Sunny Black am Fr 15.08.2008 13:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Airlebnis
Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 21:17
Titel
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Sunny Black hat geschrieben: | tolles amt! |
das is die IHK, gewöhn dich schon mal dran.
was verunsichert dich denn? das der betrieb seit 2002 nicht mehr ausgebildet hat und du jetzt wieder die erste azubine bist? das hat ja nix zu bedeuten, und an der ausbildung ändert sich eh häufiger mal was im laufe der jahre...
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Sunny Black
Threadersteller
Dabei seit: 10.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 21:39
Titel
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Airlebnis hat geschrieben: | Sunny Black hat geschrieben: | tolles amt! |
das is die IHK, gewöhn dich schon mal dran.
was verunsichert dich denn? das der betrieb seit 2002 nicht mehr ausgebildet hat und du jetzt wieder die erste azubine bist? das hat ja nix zu bedeuten, und an der ausbildung ändert sich eh häufiger mal was im laufe der jahre... |
was mich verunsichert ist nur, da ich nicht weiß, was sich genau verändert hat. und wie viel aufwand für den arbeitgeber aufkommt, diese schritte mitzumachen.
Zuletzt bearbeitet von Sunny Black am Fr 15.08.2008 14:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Airlebnis
Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.08.2008 22:03
Titel
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kann mich jetzt nicht dran erinnern, was sich groß seit 2002 verändert haben soll, außer sicher veränderungen im rahmenlehrplan, der name der berufsbezeichnung etc.
solange der arbeitgeber dir alle mittel zur verfügung stellen kann, um dir eine gute ausbildung zu ermöglichen, wird sich für ihn nichts großes ändern. daher würd ich da jetzt mal nicht so nen "stress" machen. wie gesagt, es ändert sich ständig was in der MG-ausbildung. zu meiner zeit hieß es noch mediengestalter für digital- und printmedien, heute heißt es mediengestalter digital/print und die fachrichtungen wurden auch schon wieder umbenannt, wie der beruf nächstes jahr bezeichnet wird, weiß heute keiner. du siehst: viel lärm um nix.
sollte dein AG dir in deiner ausbildung nicht die dinge ermöglichen, damit du einen (guten) abschluss schaffst, (z.B. arbeiten mit total veralteten programmen, rahmenlehrplan nicht erfüllen – sprich, du lernst dort nix), kannst du dich immer noch an die IHK wenden.
Zuletzt bearbeitet von Airlebnis am Di 12.08.2008 22:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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