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Thema: Fragen zur den Abgaben bei niedriger Ausbildungsvergütung vom 07.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Fragen zur den Abgaben bei niedriger Ausbildungsvergütung
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sternenwirbel.
Threadersteller

Dabei seit: 12.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 07.10.2007 11:23
Titel

Fragen zur den Abgaben bei niedriger Ausbildungsvergütung

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Grüß euch, Leute.

Da mir die boardinterne Suche nicht weitergeholfen hat, versuche ich mal so mein Glück.

Wie im Threadtitel schon genannt, habe ich fragen zu den Abgaben. Ich habe bei meiner niedrigen Vergütung von 450€ im 1. Lehrjahr (sowie im zweiten & dritten..) folgende Abgaben: Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung & Arbeitslosenversicherung.

Mein Brutto beträgt 450€.

Kann das sein? Kann es wirklich sein, dass ich soviele Abzüge habe bei diesem Brutto?
Weil... viele in meiner Klasse bekommen gut 650-800 €...


Lg, sternenwirbel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.10.2007 12:08
Titel

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jup. auch bei nem niedrigen bruttolohn hast du die sozialversicherungsabgaben. du willst ja schließlich auch versichert sein. die abgaben sind bei deinem lohn dann natürlich auch geringer als bei deinen kollegen die z.b. 600 € brutto kriegen...
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 07.10.2007 17:12
Titel

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Ich glaube bei 325,- Euro liegt die Geringfügigkeitsgrenze, ab der du als Azubi keine Sozialabgaben zahlen musst. Die übernimmt dann der Arbeitgeber.

Und:
Zitat:
BBIG § 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
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sternenwirbel.
Threadersteller

Dabei seit: 12.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 07.10.2007 17:57
Titel

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okay, vielen dank für die beiden antworten.

eine frage hätte ich jedoch noch an bel, bzg. der geringfügigkeitsgrenze.

mit meinen abgaben habe ich ein netto von 355,87€. wäre klasse, falls es nicht 325 € wären... hättest du passende links/informationsseiten, die ich besuchen könnte? freund google will mir zutreffende seiten nicht den zutritt gewähren..

lg
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c_writer2

Dabei seit: 05.10.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.10.2007 18:02
Titel

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sternenwirbel. hat geschrieben:

mit meinen abgaben habe ich ein netto von 355,87€. wäre klasse, falls es nicht 325 € wären... hättest du passende links/informationsseiten, die ich besuchen könnte? freund google will mir zutreffende seiten nicht den zutritt gewähren..


Gleich der erste Treffer:

"Zum 1.4.2003 wird die Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitnehmer von bisher 325 auf 400 € angehoben; (...)"

http://www.ratgeber-freie.de/frame_aktuell.php3?show=archiv09&view=print&si=43fadb8405ae2

c_writer
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Endless_Dark

Dabei seit: 30.10.2006
Ort: stuttgart
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 07.10.2007 18:04
Titel

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da hamse mir bei der aok aber was ganz anders erzählt * Ich bin ja schon still... *
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c_writer2

Dabei seit: 05.10.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.10.2007 18:09
Titel

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Endless_Dark hat geschrieben:
da hamse mir bei der aok aber was ganz anders erzählt * Ich bin ja schon still... *


Tja, man soll halt nicht alles glauben ... *zwinker*

http://www.versicherung-vergleiche.de/lexika/rentenlexikon/geringfuegigkeitsgrenze.htm
http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1616

400,- Euro - daher auch der '400-Euro' oder 'Mini-Job'

http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

c_writer
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aroundthefur

Dabei seit: 16.07.2007
Ort: no matter where we go!
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.10.2007 18:38
Titel

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ich bekomm 260, brutto = netto aber nur soviel dazu Grins
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