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Thema: Ferientage im dritten Ausbildungsjahr vom 22.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ferientage im dritten Ausbildungsjahr
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Gr0uch
Threadersteller

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Verfasst Mi 22.02.2006 18:09
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Ferientage im dritten Ausbildungsjahr

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Hallo, ich habe mal follgende frage:

Man hat mich heute informiert( bin im 3tten jahr) das ich meinen Sommerurlaub streichen soll, da laut meines vorgesetzen mein Ausb verhältniss gegen ende juli ausläuft und ich in dem zeitraum kein urlaub nehmen soll/darf.

Wie schaut das den offiziell aus, die Ausbildung endet ja mit dem erhalt der AB ergebnisse, wann kann man damit in etwa rechnen? denn mein Vertrag läuft doch bis 31.08? oder bin ich jetzt total uninformiert...
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mi 22.02.2006 18:13
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Um Juli herum kann man damit rechnen, da hat dein Ausbilder schon Recht. Und dein Vertrag endet mit Beendigung der Ausbildung. Und die endet mit offzieller Bescheinigung über das bestehen der Prüfung. Wenn dir also die IHK schon am 13.06. schriftlich mitteilt, dass du die Prüfung bestanden hast, ist deine Ausbildung damit beendet.
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stsy2k

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Verfasst Mi 22.02.2006 20:46
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Re: Ferientage im dritten Ausbildungsjahr

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Gr0uch hat geschrieben:
Man hat mich heute informiert( bin im 3tten jahr) das ich meinen Sommerurlaub streichen soll, da laut meines vorgesetzen mein Ausb verhältniss gegen ende juli ausläuft und ich in dem zeitraum kein urlaub nehmen soll/darf.

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mi 22.02.2006 21:19
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Man wird ihn dort wahrscheinlich nicht mehr weiter beschäftigen und deshalb hat er zu diesem Zeitpunkt dort auch keinen Urlaubsanspruch mehr.

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 22.02.2006 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
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Verfasst Mi 22.02.2006 21:35
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Nimroy hat geschrieben:
Man wird ihn dort wahrscheinlich nicht mehr weiter beschäftigen und deshalb hat er zu diesem Zeitpunkt dort auch keinen Urlaubsanspruch mehr.


Urlaub darf nicht abgegolten werden oder verfallen. Anteilsmässig steht Dir dein tariflicher/vertraglicher Urlaub zu. In der tat: mit dem bestehen der Prüfung ist Dein Ausbildungsverhältnis beendet. Beschäftigt der "Lehrherr" Dich auch nur einen Tag länger steht Dir dafür bereits der "Facharbeiterlohn" zu und Du hast stillschweigend einen Arbeitsvertrag mit ordendlicher Kündigungsfrist...
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Gr0uch
Threadersteller

Dabei seit: 03.04.2003
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.02.2006 13:45
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ne, eben ich werde übernommen, muss mein urlaub trotzdem nehmen(ist das erste mal für azubis bei uns )
Nach der neueinstellung darf man die ersten 3 monate keinen urlaub nehmen und genau deswegen reg ich mich auf.
Wenn ich z.b. mitte Juli fertig bin, fang ich zuzusagen auf dem darauffolgenden Tag wieder an, habe aber keinen anspruch auf urlaub in den ersten 3 monaten, soll heißen den sommer und herbst urlaub kann ich mir in die haare schmieren. und die rede war von 15 tagen was bei ner rechnung von 2,5 tagen pro monat überhaupt nicht hinkommt. wäre es erst ende juli vorbei , sind das 17,5 tage.
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Seven98

Dabei seit: 05.04.2005
Ort: Blackforest
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 23.02.2006 17:02
Titel

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Sehr komisch,

ich hab vom Chef volle 30 Tage bekommen...

Problemloser Sommerurlaub...

Und Übernahme !
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