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Thema: Fahrtkostenerstattung (Rückwirkend?) vom 12.09.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Fahrtkostenerstattung (Rückwirkend?)
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wfmarc
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Verfasst Do 12.09.2013 11:56
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Fahrtkostenerstattung (Rückwirkend?)

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Hallo,

ich bin jetzt im dritten Lehrjahr in der Ausbildung zum Mediengestalter. Ich fahre jeden Tag 45*2=90km mit dem Auto zur Arbeit. Ich bekomme 800 Brutto und muss einen kleinen Teil davon zum Jobticket abdrücken.

Meine Frage: kann ich trotz Fahrticket meine Fahrtkosten erstattet bekommen?

Andere Frage: ich habe bisher gedacht, das sei gar nicht möglich in der ausbildung, habe von einer freudin aber jetzt anderes gehört. Kann man das dann rückwirkend erstatten lassen?

Und wo muss ich sowas beantragen?
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 12.09.2013 12:21
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http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html
Vlt mal nachfragen ob es für dich in Frage kommt?
 
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wfmarc
Threadersteller

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Verfasst Do 12.09.2013 14:24
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ne ich wohne noch bei den Eltern daher kommt das nicht in Frage. Es ist auch nicht so als würde ich am Existenzminimum kratzen, aber das Spritgeld summiert sich schon ordentlich und wenn mir da was zustehen würde, wär schon gut Grins Auch wenn ich jetzt schon 2 Jahre versäumt hätte..
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 12.09.2013 14:33
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Der beste Weg ist dennoch beim Arbeitsamt direkt nachzufragen. Die können dir die Alternativen nennen oder andere Kontakte herstellen. Früher gab es mal eine Mobilitätsbeihilfe, diese musste man aber vor der Vertragsunterzeichnung beantragen... ich bin da aber nicht mehr auf dem Laufenden.

Edit: Ich habe damals übrigens nur die Hälfte Brutto bekommen... *pah* war ne schöne Zeit Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Do 12.09.2013 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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