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Thema: Erhöhte Arbeitszeit rechtens? vom 10.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Erhöhte Arbeitszeit rechtens?
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-Marco-
Threadersteller

Dabei seit: 10.01.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 10.01.2009 12:14
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Erhöhte Arbeitszeit rechtens?

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Servus,
unser kleiner Frankfurter Betrieb bildet nun seit ca. 6 Jahren zum Mediengestalter (Print) aus.
Nun war es bis jetzt immer so, dass wir laut Arbeitsvertrag 5 Tage die Woche, zu jeweils 8 Stunden
arbeiten mussten. Da unser Laden aber Freitags immer um 15.30 Uhr schließt durften die
Mediengestalter ebenfalls zu dieser zeit (eine Stunde früher) Feierabend machen. An den anderen
Werktagen sind wir von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor Ort, inkl. 30min Pause.

Das ist nun schon seit der Betrieb hat auszubilden so und gestern meint unsere Buchhaltung plötzlich
wir müssten ab sofort eine Stunde länger bleiben, wa gestern dazu führet das ich die letzte Stunde ohne jegliche
Arbeit an meinem Platz verbringen musste und einen privaten Termin verpasst habe.

Wie ist in diesem besonderen Fall die Rechtslage? Kann man sich evtl. auf eine Art des Gewohnheitsrechts beziehen,
da es schon Jahrelang für Auszubildende so war Freitags eine Stunde früher das Wochenende einzuleiten?

Ich bin über jede Info diesbezüglich dankbar!

LG
Marco
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Andy-333

Dabei seit: 29.12.2005
Ort: Helmstedt
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 12:40
Titel

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Ich denke mal nicht, dass es da sowas gibt wie Gewohnheitsrecht.

Im Vertrag stehen doch die 40h,.... nen gewitzter Arbeitgeber könnte
allerdings auf die Idee kommen, euch Minustunden für die Fehlzeiten aufzuschreiben Au weia!

Da würd ich nicht dran rühren.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 12:59
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Dein Vertrag sagt 8 Stunden täglich. Und die musst du jetzt arbeiten. Mit Gewohnheitsrecht ist da nix.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 14:31
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da würd ich mich auch drüber freuen, das dir bislang zeit geschenkt wurde. jetzt verlangt der arbeitgeber halt einfach nur die vertragserfüllung was auch legitim ist. * Keine Ahnung... *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 14:48
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lol.
wie seid ihr denn drauf?
gewohnheitsrecht?
vielleicht sollte dein arbeitgeber, falls du die letzten drei wochen keinen urlaub hattest, da auch mal drauf pochen, und dir aus gewohnheit auch in den nächsten 52 wochen keinen urlaub geben.
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Andy-333

Dabei seit: 29.12.2005
Ort: Helmstedt
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 15:52
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type1 hat geschrieben:

vielleicht sollte dein arbeitgeber, falls du die letzten drei wochen keinen urlaub hattest, da auch mal drauf pochen, und dir aus gewohnheit auch in den nächsten 52 wochen keinen urlaub geben.




*ha ha* Jo!
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 10.01.2009 16:24
Titel

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kannst ja mal fragen ob jemand mit dir tauschen will, der kriegt dann deinen ausbildungsplatz und arbeitet dafür ne stunde länger, und du hängst für ihn dann beim arbeitsamt rum Lächel
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