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Thema: Ende der Ausbildung => volle Vergütung für den Monat? vom 26.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ende der Ausbildung => volle Vergütung für den Monat?
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Honk
Threadersteller

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Verfasst Mi 26.01.2005 12:18
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Ende der Ausbildung => volle Vergütung für den Monat?

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Kann mir zwar nicht vorstellen, dass das nicht schon behandelt wurde, aber um Geld geht es in jedem zweiten Beitrag hier - die Suche war recht fruchtlos.

Lage: Ausgelernt, mitten im Monat fertig. Wie sieht die rechtliche Lage aus?
1. Habe ich nur für die Tage während denen ich beschäftigt war Anspruch auf Vergütung?
2. Ist ja nur Vergütung (kein Gehalt) und wir werden eh alle ausgenommen, ich habe Anspruch auf volle Vergütung für den Monat !?
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twiety

Dabei seit: 28.10.2003
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.01.2005 12:43
Titel

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kuck mal hier: http://www.mediengestalter.info/viewtopic.php?t=31660&highlight=%FCberstunden

undine fragte u.a. in diesem thema:

Zitat:


was ist denn mein normaler stundenlohn, wird die ausbildungsvergütung auf die stunde umgerechnet?



das wurde ihr quasi mit ja beantwortet. also wirst du auch in dem monat im normalfall nur die stunden bezahlt bekommen, die du tatsächlich abgeleistet hast.
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Honk
Threadersteller

Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.01.2005 12:55
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naja - da gings um überstunden, das ist nicht genau das ...
Mir gehts jetzt um den unterschied zw. vergütung und lohn/gehalt. hätte ja sein können, dass jemand da genau bescheid weiss.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.01.2005 12:58
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Wirst du denn übernommen?

Normalerweise bekommst du anteillig das, was du geleistet hast. Also wenn du einen halben Monat arbeitest, eben die Hälfte. Aber oft sind die betriebe da auch großzügig.
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Honk
Threadersteller

Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.01.2005 16:04
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Danke, habe mich zwischenzeitlich schlau(er) gemacht.
Fakt ist also: ich habe Anspruch auf Vergütung für die geleistete Arbeitszeit, mehr nicht.
(Sogar mein Dad war sich nicht sicher, und der prüft immerhin Lehrlinge.)
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