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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2005 10:39
Titel
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joki hat geschrieben: | Die Frage ist ja hier der Running Gag. Über die Suche ist dazu schon einiges zu finden. Ausserdem steht das im Ausbildungsvertrag den ja irgendwer sicher vor der Unterschrift gelesen hat. |
Nur bedingt richtig. Im Ausbildungsvertrag steht im Grunde der späteste Zeitpunkt. Du beginnst zum Beispiel am 01.08.2000 mit der Ausbildung, festgelegt sind drei Jahre, dann steht da als Ausbildungsende der 30.07.2003. Wenn du jetzt ein halbes Jahr verkürzt dann hast du vielleicht im Dezember 2002 Abschlussprüfung. Am 26.02. kommt dann der Brief von der IHK, dass du die Prüfung bestanden hast. Dann endet die Ausbildung am 16.02. Ab dem 17.02. bekommst du also Gesellengehalt und einen entsprechenden Vertrag. Wie dieser allerdings genau zu Stande kommt, findest du ebenfalls über die Suche.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2005 11:21
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | joki hat geschrieben: | Die Frage ist ja hier der Running Gag. Über die Suche ist dazu schon einiges zu finden. Ausserdem steht das im Ausbildungsvertrag den ja irgendwer sicher vor der Unterschrift gelesen hat. |
Nur bedingt richtig. Im Ausbildungsvertrag steht im Grunde der späteste Zeitpunkt. Du beginnst zum Beispiel am 01.08.2000 mit der Ausbildung, festgelegt sind drei Jahre, dann steht da als Ausbildungsende der 30.07.2003. Wenn du jetzt ein halbes Jahr verkürzt dann hast du vielleicht im Dezember 2002 Abschlussprüfung. Am 26.02. kommt dann der Brief von der IHK, dass du die Prüfung bestanden hast. Dann endet die Ausbildung am 16.02. Ab dem 17.02. bekommst du also Gesellengehalt und einen entsprechenden Vertrag. Wie dieser allerdings genau zu Stande kommt, findest du ebenfalls über die Suche. |
Noch besser wenn Dein Chef Dich auch nach bestandener Prüfung für Sekunden weiter beschäftigt HAST Du einen Arbeitsvertrag zum Mediengestalter Tarif
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2005 11:34
Titel
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joki hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | joki hat geschrieben: | Die Frage ist ja hier der Running Gag. Über die Suche ist dazu schon einiges zu finden. Ausserdem steht das im Ausbildungsvertrag den ja irgendwer sicher vor der Unterschrift gelesen hat. |
Nur bedingt richtig. Im Ausbildungsvertrag steht im Grunde der späteste Zeitpunkt. Du beginnst zum Beispiel am 01.08.2000 mit der Ausbildung, festgelegt sind drei Jahre, dann steht da als Ausbildungsende der 30.07.2003. Wenn du jetzt ein halbes Jahr verkürzt dann hast du vielleicht im Dezember 2002 Abschlussprüfung. Am 26.02. kommt dann der Brief von der IHK, dass du die Prüfung bestanden hast. Dann endet die Ausbildung am 16.02. Ab dem 17.02. bekommst du also Gesellengehalt und einen entsprechenden Vertrag. Wie dieser allerdings genau zu Stande kommt, findest du ebenfalls über die Suche. |
Noch besser wenn Dein Chef Dich auch nach bestandener Prüfung für Sekunden weiter beschäftigt HAST Du einen Arbeitsvertrag zum Mediengestalter Tarif |
Mediengestalter Tarif ?
Das der so liebe Chef so hoch ansetzt wie das Ausbildungsgehalt des 1ten Lehrjahrs.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 10.05.2005 11:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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