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Hanno
Threadersteller
Dabei seit: 16.11.2003
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Verfasst So 20.06.2004 22:14
Titel Brauche Infos über Zeit, die Azubis für Schule etc zusteht |
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Hallo,
ich habe ziemlichen Stress bei uns, da Ausbildungstechnisch wenig läuft und immer mehr Arbeiten gemacht werden müssen, die zwar mit Satzarbeit etwas zu tun haben, aber über QuarkXpress nicht hinausgehen und mich auf die Prüfung wirklich 0,00 vorbereiten.
Da ich jetzt die IHK eingeschaltet habe, muss ich mit meinem Chef ein Gespräch am Freitag führen. Allerdings finde ich darüber nichts wirklich aussagekräftiges. Es geht im Wesentlichen um folgendes:
Wie lange hat ein Azubi am Tag während der Ausbildungszeit für Schulische Sachen (Gestaltungsaufgaben, die man nur am Mac/PC mit entsprechenden Programmen erledigen kann, die man daheim nicht hat) Zeit?
Wie lange/hat man überhaupt für Berichtsheft schreiben etc. Zeit
Ist es einem Azubi erlaubt auf dem Farbdrucker Berufsschulgestaltungssachen auszugeben, die er benötigt?
All das sind nämlich starke Streitpunkte bei uns wo ich einfach mal ein paar klare Infos bräuchte, die IHK gibt da nur Gewäsch von sich, das mir nicht viel weiterhilft.
Wäre euch echt superdankbar.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst So 20.06.2004 22:22
Titel
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Also soweit ich weiß, musst du Sachen für die Berufsschule in der Firma (auch während der Arbeitszeit) machen dürfen und natürlich auch ausgegeben.
Aber rechtliche Grundlagen dafür hätte ich nicht, sorry.
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Hanno
Threadersteller
Dabei seit: 16.11.2003
Ort: -
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Verfasst So 20.06.2004 22:26
Titel
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sieht man mal wie extrem das ist ... bei uns wird schon komisch geguckt, wenn wir mal Berichtsheft 5min schreiben.
Danke aber für die Rückendeckung, bin mir so wie das unser Chef hinstellt, nämlich wirklich nicht sicher, mittlerweile zumindest nicht, ob ich nu im recht bin oder nicht
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 20.06.2004 22:27
Titel
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also so ganz spontan (aber nagel dich nicht auf meine aussagen fest - sind alles meine sichtweisen und erfahrungen):
der betrieb muss dich im grunde nur für den berufschulunterrricht freistellen. hausaufgaben (wie z.b. deine angesprochenen gestaltungsaufgaben) sind nicht sache des betriebes und muss auch daher keine arbeitszeit zur verfügung stellen (hast du keinen rechner daheim oder warum willst du das umbedingt im betrieb machen). bei der prüfung sieht das anders aus, aber das hat ja mit der berufschule wenig zu tun.
berichtsheft muss regelmäßig geführt und auch vom chef unterschrieben werden. normalerweise muss dir dafür arbeitszeit im angemessenen rahmen zugesprochen werden (wieviel das aber im einzelnen ist - schwer zu sagen. ich denke aber max. 20 min am tag sollten dafür reichen, solltest du tagesberichte schreiben.)
dinge die du für die berufschule machen musst muss dein ausbildungsbetrieb nicht umbedingt "finanzieren" - zur not frage in der berufschule ob du es da ausdrucken kannst, wenn sich dein chef so anstellt!
zum thema ausbildungsrichtlinien: du solltest am anfang deiner ausbildung einen rahmenplan bekommen haben mit lernzielen die während deiner ausbildung erfüllt sein müssen. an die muss sich dein chef halten. das kannst du mal kontrollieren!
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Hanno
Threadersteller
Dabei seit: 16.11.2003
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 20.06.2004 22:29
Titel
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nagut im rahmenplan steht nicht unbegingt über ausdrucken etc, etwas drinnen, aber ganz ehrlich, ich habe keine lust mich daheim an den rechner zu hocken, wenn ich dafür zeit im betrieb bekommen müsste mein betrieb macht für mcih ja auch nix
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 20.06.2004 22:33
Titel
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Hanno hat geschrieben: | nagut im rahmenplan steht nicht unbegingt über ausdrucken etc, etwas drinnen, aber ganz ehrlich, ich habe keine lust mich daheim an den rechner zu hocken, wenn ich dafür zeit im betrieb bekommen müsste mein betrieb macht für mcih ja auch nix |
naja wie gesagt "hausaufgaben" heissen ja nicht umsonst so... deshalb denke ich nicht das dein betrieb dazu verpflichtet ist arbeitszeit dafür zur verfügung zu stellen. anders wäre es wenn du z.b. die arbeitsrechner in der mittagspause oder nach feierabend dafür hernimmer - da sollte dein chef denk ich nix gegen haben.
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