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Thema: Bewerben nach der Ausbildung vom 14.11.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Bewerben nach der Ausbildung
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Dany20


Dabei seit: 14.11.2007
Ort: Weißenburg / Bayern
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.11.2007 12:26
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Bewerben nach der Ausbildung

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Hallo

ich bin momentan im 3. Lehrjahr und habe im Mai 2008 meine Abschlussprüfung.
Weiß momentan noch nicht ob ich übernommen werde oder nicht. Einige aus meiner Klasse die nicht übernommen werden fangen so langsam an ihre Bewerbungen zu schreiben.
Jetzt wollte ich fragen ob man da wirklich schon langsam anfangen sollte oder nicht.
Ich mein lange ist es ja nicht mehr und es ist ja auch irgendwie so, wenn man nichts hat muss man sich ja frühestens 3 monate vor Ende der Ausbildung arbeitslos melden. Das wäre ja dann theoretisch im Mai da die Prüfungsergebnise meist im Juli vorliegen und die Ausbildung somit beendet ist.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg
Dany
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Basti


Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.11.2007 12:45
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Das mit den 3-Monaten vor Ausbildungsende stimmt, sonst keine Kohle vom Arbeitsamt, falls man keinen Job findet. Soltest du aber dann doch sagen wir mal 1 Monat vor asubildungsende was finden gehst du einfach zu Arbeitsamt und sagst deinem zuständigen "Hab ab denn Tag nen Job und alles ist gklärt. Aber 3-Monate vorher Arbeitssuchend melden ist schon richtig.

Am besten fang auch jetzt so langsam an zu bewerben den: wer zuerst kommt malt zu erst.
Habs auch nicht anders gemacht.


Zuletzt bearbeitet von Basti am Mi 14.11.2007 12:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dany20


Dabei seit: 14.11.2007
Ort: Weißenburg / Bayern
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.11.2007 12:51
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Danke für die schnelle Antwort. Lächel

Ich werd heute meinen Chef nochmal fragen wegen Übernahme und wenn er mir immer noch nichts sagen kann, werde ich gleich die nächsten Tage anfangen Stellenangebote zu suchen.
Was ich noch gern wissen würde, welche Zeugnise leg ich in eine Bewerbung für einen Arbeitsplatz mit rein?
Nur das vom 1. /2. Lehrjahr und das von der Zwischenprüfung oder auch noch andere Zeugnise. Z.b wenn man vor der Ausbildung ein "Überbrückungsjahr" der Deutschen Angestellten Akademie für Wirtschaft und Verwaltung gemacht hat.
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Basti


Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.11.2007 13:32
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Jo also ich hab 10 Klasse und 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr war scheiße hatten da in 2 Fachfächern jeweils nur 1 Note (scheiß vertretungslehrer richtige Lehrerin war fast das ganze 2. krank) Und dann halt Abschlusszeugniss Nachgereicht (hatte Stelle schon etwas ehr in der Tasche)

Aber denke mal 1. und 2. Lehrjahr sowie das von der Akademie sollten reichen wenn Zwischenprüfung top war dann mit rein. Und Endzeugniss sowie Abschlussprüfung dann bei Bewerbungsgespräch gegebenfalls zum Nachreichen empfehlen ich hatte halt noch 1 Praktikum von mir aus angeboten (stand mit im Anschreiben), von daher hatte es auch schon 2 Wochen vor Ausbildungsende geklappt.
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Dany20


Dabei seit: 14.11.2007
Ort: Weißenburg / Bayern
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.11.2007 14:05
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ok dann weiß ich bescheid. Danke.

Kann man von seinem Chef eigentlich ein arbeitszeugnis verlangen auch wenns nur die Ausbildung war? Schon oder?
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Netty84


Dabei seit: 19.01.2005
Ort: Berlin
Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.11.2007 14:21
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Also das mit dem 3-monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend melden stimmt ncht ganz.
Ich hab 3 Monate vorher beim Arbeisamt angerufen und habe die Auskunft bekommen, dass dies nur für befristete Arbeitsverträge gilt, da ein genaues Datum festgelegt ist ob man weiter dort arbeitet oder net!
Bei der Ausbildung ist es ungewiss zu welchem Datum man die Prüfungsergebnisse bekommt und es ist auch bei jedem anders. Daher hab ich mich am Tag der Bekanngabe arbeitslos gemeldet, mein Geld bekommen und das wars. *Thumbs up!*
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.11.2007 14:36
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Netty84 hat geschrieben:
Also das mit dem 3-monate vor Ausbildungsende arbeitssuchend melden stimmt ncht ganz.


Da hat Netty Recht. Man muss sich dann umgehend melden, wenn man erfährt, dass man arbeitslos werden wird. Dass das bei den üblichen Kündigungsfristen oft drei Monate vorher ist, ist eher Zufall. Wenn man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet, droht eine ALG-Sperre von bis zu drei Monaten ...

c_writer
 
Dany20


Dabei seit: 14.11.2007
Ort: Weißenburg / Bayern
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.11.2007 15:19
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Hab jetzt nochmal gefragt, bekomm ende November bescheid gesagt. Solange wart ich noch und dann werd ich langsam anfangen.
Und ich denke ich werd einfach mal beim Arbeitsamt anrufen die werden mir dann schon irgendwas erzählen Lächel

Trotzdem danke für eure Antworten
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