mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 23:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Betriebsauflösung mit Azubi im 3. Jahr vom 30.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Betriebsauflösung mit Azubi im 3. Jahr
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
neworx
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 10:15
Titel

Betriebsauflösung mit Azubi im 3. Jahr

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,

folgende situation:

betrieb trennt sich, weil 2 geschäftsführer im streit auseinander gehen, der betrieb kündigt seine mitarbeiter, hat aber noch einen auszubildenden im jetzt angefangenen 3. lehrjahr zum MG, der auch gehen soll und der betrieb das ausbildungsverhältnis auflösen will.

- welche pflichten hat der betrieb gegenüber dem azubi?
- lohnfortzahlung?
- hat der azubi ein recht auf eine art "schadensersatz" durch die betriebsaufgabe und den rest der ausbildungszeit?

folgendes dinge wurden erledigt:
- vorzeitig arbeitslos gemeldet
- ihk verständigt (hilft nicht bei der suche, sagt man solle selber suchen!)
- derzeit suche nach einem neuen ausbilder/betrieb, auf die ihk und AA wird nicht verlassen


vielen danke für die hilfe!
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 10:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Guck mal Im BBiG. Ich meine, der Betrieb muss dir einen neuen Platz suchen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
neworx
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 10:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

habe das im BBiG gefunden:

Zitat:
bei vorzeitiger Beendigung
(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach
der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende
oder Auszubildende Ersatz des Schadens
verlangen, wenn die andere Person den Grund für
die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im
Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb
von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
geltend gemacht
wird.
  View user's profile Private Nachricht senden
annini

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.09.2008 10:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Guck mal Im BBiG. Ich meine, der Betrieb muss dir einen neuen Platz suchen.


Der Betrieb müsste eigentlich einen neuen Ausbildungsplatz suchen - darauf ist aber meist kein Verlass, würde ich sagen.
Auf IHK und AA genauso, die helfen noch nicht mal im Fall einer Insolvenz...
Das einzige das du tun kannst wegen einem neuen Ausbildungsplatz, frag die Leute aus deiner Berufsschulklasse ob dich jemand für das letzte Jahr übernehmen könnte. Frag auch deine Klassenlehrer, die haben meist eine Liste mit allen Ausbildungsbetrieben + Ansprechpartner (wurde mir zumindest rausgegeben). So eine Liste kannst du meist auch bei der IHK runterladen.
Und du kannst beim AA fordern, das der Übernahmebetrieb einen Zuschuss bekommt, was natürlich recht hilfreich ist bei Ausbildungsplatzsuche.
  View user's profile Private Nachricht senden
neworx
Threadersteller

Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 14:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich werde mal damit zum anwalt gehen und das prüfen lassen!
  View user's profile Private Nachricht senden
SlipFinger

Dabei seit: 05.01.2005
Ort: Oberriexingen
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 16:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sieh zu, dass du erstmal einen neuen Ausbildungsbetrieb findest bevor du rechtliche Schritte gegen deinen jetztigen AG einleitest. Es macht sich nicht gut bei einer Vorstellung wenn der potentielle neue AG mitbekommt, dass du gegen deinen alten AG vor Gericht gegangen bist, egal wie gut die Gründe auch gewesen sein mögen.
  View user's profile Private Nachricht senden
oojakoboo

Dabei seit: 28.08.2008
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.09.2008 18:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich glaube es ist auch möglich wenn du im 3. jahr bist
und du eventuell verkürzen willst,
somit also nur noch n halbes jahr ausbildung hättest
ohne betrieb die ausbildung zu beenden...
allerdings musst du weiterhin zur schule gehen...
so war das zumindest bei nem bekannten einamal...
war aber auch keine ausbildung zum MG sondern was ganz anderes...
das du dich selber weiter auf die AP vorberiten musst is logisch...

aber einfach mal bei der IHK anfragen...
die können dir da kompetent weiter helfen und die helfen in der regel
eigentlich auch jemanden zu finden der dich für die restzeit einstellt...
dort musst du das so oder so bekannt gegeben wenn du deine ausbildung so beenden willst,
wenn sich kein anderer betrieb findet der dich für die restzeit übernimmt...


Zuletzt bearbeitet von oojakoboo am Di 30.09.2008 18:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.09.2008 21:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Guck mal Im BBiG. Ich meine, der Betrieb muss dir einen neuen Platz suchen.


da würde ich jetzt nicht drauf hoffen. sieh zu das du selbst einen platz findest, das ist sicherer. evtl besteht auch die möglichkeit ohne den betrieb die ausbildung nur schulisch zu beenden, müsseste mit der ihk noch abklären.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Gehalt im 6. Jahr (9. Jahr inkl. Ausbildung)
Azubi gegenüber Azubi weisungsbefugt?
Projektleitung als Azubi
In einem Jahr zum MA ? Wo ?
Arbeitstier Azubi. Was tun?
Azubi - 1 Lehrjahr
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.