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Nachricht |
Lavinia
Threadersteller
Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Groß-Umstadt
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 12:49
Titel Betrieb stellt ständig von Berufsschule frei |
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Hi zusammen,
bei mir in der Berufsschulklasse sind ein paar Azubis die ständig statt zur Berufsschule arbeiten gehen müssen.
Der Betrieb stellt ihnen dann immer eine Entschuldigung aus.
Jedoch häuft sich das jetzt speziell bei einem, der war jetzt schon 5 Wochen am Stück nicht mehr in der BS, aber er
würde gerne gehen, weil er ja sonst gar nicht mehr hinterher kommt.
Er hat mich jetzt gefragt, ob das überhaupt erlaubt ist? Ich denke eigentlich nicht, aber weiß es nicht wirklich.
Deshalb wollte ich die Frage mal an euch weitergeben, denn er möchte mal mit seinem Chef darüber sprechen.
(PS.: In der Suche und Google konnte ich nicht wirklich etwas finden, nur einen Paragraphen in dem steht, dass der
Betrieb den Azubi für die BS eigetnlich freistellen muss. Das würde meinen Gedanken doch eigentlich bestätigen oder?)
Dankeschön schon mal!
Gruß
Lavinia
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xWuschelx
Dabei seit: 02.07.2006
Ort: Leipzig
Alter: 28
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 12:59
Titel
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Auf unsere Berufsschule hat sich das schon geregelt. In einem Block darf man nur EINMAL von dem Betrieb eingezogen werden.
Wenn man nie hingeht kommt man ja auch nicht mit. Is ja klar. Das ist einfach, weil man als Azubi ne billige arbeitskraft is und es dem betriebe..oder manchen...egal is ob mans schafft. hauptsache es arbeitet jemand billig für einen. Also, OB das gesetzlich irgendwo verankert ist weiß ich nciht. Dennoch sollte da die berufsschule gegen vor gehen.
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Nachtfalter
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 08.11.2006 13:21
Titel
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Sollte das nicht auch die Berufsschule wissen? Gibts da keinen Ansprechpartner?
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 13:35
Titel
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vielleicht solltest du eher die ihk - als mittler zwischen den welten des dualen systems - ansprechen!
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teufelchen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 08.11.2006 13:46
Titel
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Ich habe einen Bekannten, der hatte einen Mitschüler....
den hat er zweimal gesehen.
An der Zwischenprüfung
und an der Abschlußprüfung.
Das war allerdings freiwillig.
Nur blöde, wenn er gerne zu Schule will und nicht gehen kann!
Kann dir auch nur den Tipp meiner Vorgänger geben,
mit der Schule oder der IHK sprechen.
Viel Erfolg.
LG
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 14:01
Titel
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der betrieb hat mit euch einen ausbildungsvertrag unterschrieben, das heisst der betrieb muss euch ausbilden und euch die berufsschulbesuche ermöglichen.
| Zitat: |
BBiG 2005 § 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an
Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstätte durchzuführen sind. |
BBIG ist berufsbildungsgesetz.
naja, aber schlussendlich wirds auf social engineering rauslaufen - sprich: die kerle sollen mit ihrem ausbilder reden.
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LadyJay
Dabei seit: 27.03.2006
Ort: -
Alter: 24
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.11.2006 14:12
Titel
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hängt das ganze nicht auch vom Alter der betreffenden Person ab?
das mit dem man muss für die berufsschule freistellen gilt doch glaube ich nur bis 25 oder so?
danach "darf" man glaube ich berufsschule besuchen, muss es aber nicht...
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saucer
Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 32
Geschlecht:
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