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Thema: Berufsschullehrer bestimmt Anwesenheit? vom 19.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Berufsschullehrer bestimmt Anwesenheit?
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Lether Face
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
Ort: Dresden
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.11.2006 20:51
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Naja ok werd mein bestes versuchen, hoffentlich eskaliert das ganze net.
Danke euch für eure Tips.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.11.2006 20:58
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Is der Knilch Scientologe?
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.11.2006 21:02
Titel

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Lether Face hat geschrieben:
Naja ok werd mein bestes versuchen, hoffentlich eskaliert das ganze net.
.


Wieso sollte es eskalieren?
Für dich gilt bei einer Ausbildung die Berufsschulpflicht und für einen Lehrer gelten ebensolche, aber andere Pflichten. Der Rektor ist das Bindeglied zwischen beiden und vermittelt. Da er Pädagoge ist wird er dir nicht gleich den Kopf abreißen sondern dir zuhören und dir unter Umständen eine Erklärung liefern oder das Problem aus dem Weg räumen.

Keine Angst vor Lehrern!
Gruß Diesel


Zuletzt bearbeitet von Diesel am So 19.11.2006 21:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.11.2006 22:44
Titel

Re: Berufsschullehrer bestimmt Anwesenheit?

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Lether Face hat geschrieben:
Hallo,
Seit dem neuen Schuljahr haben wir einen neuen Lehrer.
Nun hat er zum Anfang des Schuljahres erklärt das er seine Anwesenheit
"Nach der geistigen Anwesenheit" richtet. Au weia!
Wurde da schon stutzig was das ganze soll, hab aber nix gesagt weil ich mirs mit
dem Lehrer net verscherzen wollte. Nun hab ich leider festgestellt das mir eben
benannter Lehrer eine unentschuldigte Abwesenheit eingetragen hat obwohl ich
in zu der Zeit in seinem Unterricht war, anscheinden war er der Meinung ich war
unaufmerksam, nun zu meiner Frage:

Ist es rechtens das ein Lehrer die Anwesenheit so (mehr oder weniger willkürlich) bestimmen darf?
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Anwesenheit im Schulgesetz?

Hab schon gegoogelt aber leider nix zu dem Thema gefunden, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Danke im Vorraus.


Hehe, wie geil.

Wie definiert er denn geistige abwesenheit? Kann ja durchaus sein ,dass ein Schüler einfach nur einen grenzdebilen Gesichtsausdruck Au weia! hat, aber grade weil er sich dann besonders Mühe gibt, dem Unterricht zu folgen.
auf der Penne wurde früher sehr wohl auch auf mündliche Mitarbeit geachtet, die dann auch in die Notenfindung mit eingeflossen ist,
aber "Nicht anwesend" wegen geistiger abwesenheit, schon geil, aber damit kommt er miemals durch.

Oder steht dann später auf dem Zeugnis: "Der Schüler war nur körperlich anwesend, geistig jedoch zeigte er eine komatöse Grundeinstellung."
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 19.11.2006 22:45
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Dein Lehrer ist Beamter und ist von Berufswegen her verpflichtet die Wahrheit im Klassenbuch zu dokumentieren.
Zusätzlich gilt das Klassenbuch als Urkunde, da es zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (weshalb diese auch über Jahrzehnte aufgehoben werden müssen). Schreibt dein Lehrer Dinge in das Klassenbuch die nicht Stimmen gilt dies als Urkundenfälschung.
Der Lehrer darf eintragen, dass du scheinbar geistig Abwesend warst, aber es muss deutlich sein, dass du körperlich Anwesend warst. Und auf dem Zeugnis steht nur die körperliche Anwesenheit.

Reich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulamt ein. Der Lehrer verstößt grob gegen seine Dienstpflicht und macht sich scheinbar Strafbar. Gespräche mit dem Lehrer oder Direktor bringen meist wenig, da du damit rechnen musst, dass die Tat verharmlost oder als rechtmäßig abgetan wird. Ist leider so, dass in Schulen und Behörden das Recht ein wenig sehr gedehnt wird, weshalb es besser ist eine Beschwere eine Ebene höher einzureichen.

Arbeite in einer Schule.
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 19.11.2006 23:45
Titel

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MCR hat geschrieben:
Dein Lehrer ist Beamter und ist von Berufswegen her verpflichtet die Wahrheit im Klassenbuch zu dokumentieren.
Zusätzlich gilt das Klassenbuch als Urkunde, da es zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist (weshalb diese auch über Jahrzehnte aufgehoben werden müssen). Schreibt dein Lehrer Dinge in das Klassenbuch die nicht Stimmen gilt dies als Urkundenfälschung.
Der Lehrer darf eintragen, dass du scheinbar geistig Abwesend warst, aber es muss deutlich sein, dass du körperlich Anwesend warst. Und auf dem Zeugnis steht nur die körperliche Anwesenheit.

Reich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulamt ein. Der Lehrer verstößt grob gegen seine Dienstpflicht und macht sich scheinbar Strafbar. Gespräche mit dem Lehrer oder Direktor bringen meist wenig, da du damit rechnen musst, dass die Tat verharmlost oder als rechtmäßig abgetan wird. Ist leider so, dass in Schulen und Behörden das Recht ein wenig sehr gedehnt wird, weshalb es besser ist eine Beschwere eine Ebene höher einzureichen.

Arbeite in einer Schule.

Naja. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann nur die Schulaufsichtsbehörde einlegen. Trotzdem verhält sich der Lehrer nicht der Sachlage gerecht. Eine "Urkundenfälschung" ist das nicht, aber sicherlich ein nicht der Wahrheit entsprechender oder wahrheitsverschleiernder Eintrag in das Klassenbuch.

Mach das unter vier Augen: Ich würde ersteinmal versuchen, dem Lehrer in klaren und ruhigen Worten versuchen klar zu machen, dass er mit diesem Eintrag ein wenig über das Ziel hinausgeschossen sei. Sag ihm, dass er zwar das Recht habe, sich über Deine mündliche Beteiligung ein Urteil zu bilden, jedoch nicht einfach Dich als abwesend in das Klassenbuch eintragen könne, weil Du in seinen Augen nicht geistig anwesend gewesen sein sollst. Sag ihm, dass falls er zu dem Eindruck gekommen sei, dass Du Dich nicht beteiligen hättest, er das Recht habe, dir Fragen zu stellen oder eine schlechte Note für diese Stunde zu geben könne.

Falls er den Eintrag nicht zurücknimmt, kannst Du immernoch zur Schulleitung gehen. Falls das nichts nützt, gäbe es immer noch die Möglichkeit, sich an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden. Aber schieß erstmal nicht mit Kanonen auf Spatzen, das ist einfach ungeschickt.
Be smart! Zeig dem Lehrer, was Du für ein großmütiger und offener Typ bist und gib dem Lehrer die Chance sein Gesicht zu wahren und bitte ihn in deutlichen aber freundlichen Worten den Eintrag zurückzunehmen und sag ihm auch falls er sich weigert, dass Du auch ansonsten gerne ein klärendes Gespräch zusammen mit der Schulleitung führen würdest. Übrigens hat die Schulleitung keine andere Chance, als Dir recht zu geben. Entschuldige Dich, wenn Du den Eindruck erweckt haben solltest, nicht geistig anwesend zu sein. So bleibst Du in jedem Punkte der moralische Sieger. Du wirst sehen wie schnell und elegant sich die Sache erledigen wird und was für ein nettes Verhältnis Du zu dem Lehrer entwickeln wirst.

Setze ihn auf deiner persönlichen Liste der größten Vollidioten ein paar Plätze höher und grüße freundlich wenn Du ihn siehst.


Zuletzt bearbeitet von am So 19.11.2006 23:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mo 20.11.2006 06:37
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qft!

* Ja, ja, ja... *
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 20.11.2006 07:57
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Finde das Vorgehen von deinem Lehrer ja ziemlich krass. Di "geistige Anwesenheit" wird immer noch durch die Noten defniert, sprich durch deinen mündlichen und schriftlichen Einsatz. Gibt er dir dort dauerhaft eine 6 wird er sich auch vor seinen Kollegen bei der entsprechenden Zeugniskonferenz rechtfertigen müssen.

Wenn ihr eine Schülervertretung habt: Diese können/müssen bei der Zeugniskonferenz dabei sein und können sowas dann auch ansprechen. Vorher könntest du ja auch schon mit deinem Vertrauenslehrer sprechen. Zumindest wir hatten einen an der Berufsschule und falls ihr diesen auch nicht haben solltet kannst du ja vielleicht so mal mit einem der netteren Lehrer sprechen der vielleicht seinen Kollegen kurz mal beiseite nimmt.

Direkt zur Schulleitung oder Schulaufsichtsbehörde zu gehen wird die Fronten nur von Anfang an zu sehr verhärten.
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