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Thema: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten? vom 05.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?
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Lupusfried
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Verfasst Do 05.10.2006 13:13
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Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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Horrido,

die Suche hat mir zwar nen Treffer gebracht, der mich aber nicht wirklich zufriedenstellen wollte.

Situation:
Ich habe vor ca. 6 Monaten meinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt, wohne aber schon seit ca 11 Monaten in meiner eigenen Wohnung.

Nun lief der Antrage und wurde immer wieder hin und her geschickt, dabei kam ich mir immer wieder verarscht vor. Nachdem sie (zurecht) meinen Nachweis über Halbwaisenrente angefordert hatten, fällt ihnen im nächsten Schreiben auf, dass die noch eine Kopie der Sterbeurkunde benötigen. Dann hört man wieder nichts, dann brauchen die noch die Einkommensteuererklärung aus dem Jahr 2004 von meinem Vater. uswusf...

Jedenfalls habe ich jetzt zum drolfundachzigtausensten Mal dort angerufen, jetzt wurde mir am Telefon gesagt, dass der Antrag abgelehnt wurde und ich die Tage schriftlich bescheid bekommen würde und ich dann erst Einspruch erheben kann.

Die Begründung finde ich äußerst humorvoll, jedoch nicht nachvollziehbar: Ich bin nicht wegen der Ausbildung umgezogen.

Ja nee, is klar. Aus Spaß anner Freud oder was?
(Ich war zu dem Zeitpunkt 20 Jahre, habe im Rheinland (Kaarst) gewohnt und musste ins Ruhrgebiet (Duisburg) zur Ausbildungsstelle, mein Vater ist mit seiner neuen Freundin zusammengezogen und ich nach Essen.)


Also, sobald ich den Brief habe, werde ich mich beschweren gehen. Und jetzt kommt meine Frage:

Wie groß sind da meine Erfolgsaussichten? Hatte wer schonmal eine Ablehnung und ist dagegen vorgegangen?

Könnte man ggf. gerichtlich dagegen vorgehen, wenn sich so nen Haiopei von Beamter querstellt?


Gruß
Tobias
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c_writer
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Verfasst Do 05.10.2006 13:36
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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Lupusfried hat geschrieben:


Ich habe vor ca. 6 Monaten meinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe gestellt, wohne aber schon seit ca 11 Monaten in meiner eigenen Wohnung. (...)

Ja nee, is klar. Aus Spaß anner Freud oder was?
(Ich war zu dem Zeitpunkt 20 Jahre, habe im Rheinland (Kaarst) gewohnt und musste ins Ruhrgebiet (Duisburg) zur Ausbildungsstelle, mein Vater ist mit seiner neuen Freundin zusammengezogen und ich nach Essen.)


Wie war denn genau der zeitliche Ablauf, also wann hast Du Deine Ausbildung angefangen, wann bist Du umgezogen. Musstest Du sowieso umziehen, weil Dein Vater mit seiner Freundin zusammengezogen ist?

Und warum bist Du nach Essen gezogen, wenn Deine Ausbildungsstelle in Duisburg ist? Ist ja nicht so, dass in DU akuter Wohnraummangel herrscht ...

c_writer

P.S.: Und wieso unterschreibst Du mit Tobias und gibst an, dass Du weiblich bist? Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Do 05.10.2006 13:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Lupusfried
Threadersteller

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Verfasst Do 05.10.2006 13:45
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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c_writer hat geschrieben:

Wie war denn genau der zeitliche Ablauf, also wann hast Du Deine Ausbildung angefangen, wann bist Du umgezogen. Musstest Du sowieso umziehen, weil Dein Vater mit seiner Freundin zusammengezogen ist?

Und warum bist Du nach Essen gezogen, wenn Deine Ausbildungsstelle in Duisburg ist? Ist ja nicht so, dass in DU akuter Wohnraummangel herrscht ...

c_writer


August 2004 mit der Ausbildung angefangen.
November 2005 Umgezogen.

Musste/Wollte ausziehen, da ich mit der Freundin von eminem Vater auch nicht das aller- allerbeste Verhältnis habe. Zudem hat der weite Weg täglich auch irgendwie genervt.

Essen:
1. Soziale Umfeld / Freunde
2. Ist dort eine Berufsschule wo ich hinwechseln wollte/möchte (bin mom noch in Krefeld)
3. private Gründe

Zudem ist Essen<->Duisburg ja auch nicht so die Strecke, da wär ich von manchen Teilen Dusiburgs länger unterwegs.
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c_writer
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Verfasst Do 05.10.2006 14:17
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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Lupusfried hat geschrieben:


August 2004 mit der Ausbildung angefangen.
November 2005 Umgezogen.


Also hat das mit der Ausbildung über ein Jahr ganz gut ohne BAB geklappt. Schlecht. Für Deine Aussichten.

Zitat:
Musste/Wollte ausziehen, da ich mit der Freundin von eminem Vater auch nicht das aller- allerbeste Verhältnis habe. Zudem hat der weite Weg täglich auch irgendwie genervt.


Na, dann dürften die Chancen der Ablehnung erfolgreich zu widersprechen gering sein.

Du bist zwar nicht aus 'Spaß and der Freud'' umgezogen, aber dass das angespannte Verhältnis zur Freundin Deines Vaters kein beruflicher Anlass ist, siehst Du vermutlich selbst. Und das blosse Genervtsein vom langen Weg auch eher nicht.

Wenn Du direkt zu Ausbildungsbeginn umgezogen wärest, hättest Du wahrschenlich längst BAB, aber so ...

Zitat:
Essen:
1. Soziale Umfeld / Freunde
2. Ist dort eine Berufsschule wo ich hinwechseln wollte/möchte (bin mom noch in Krefeld)
3. private Gründe

Zudem ist Essen<->Duisburg ja auch nicht so die Strecke, da wär ich von manchen Teilen Dusiburgs länger unterwegs.


Schon klar, wenn Du in E zentral wohnst und in DU einigermaßen zentral arbeitest, in Neudorf etwa oder im Hafen, bist Du morgens und abends schneller, als wenn Du in Walsum wohnst .

Aber "soziales Umfeld/Freunde" und "private Gründe" sind auch kein beruflicher Anlass und dass es da eine Berufsschule gibt, auf die Du nicht gehst, auch nicht.

Also schlechte Karten. Lenk' die Energie lieber in sinnvolle Bahnen, als Dich in einen - wie ich das sehe - begründet aussichtslosen Kampf mit einer Behörde zu stürzen.

c_writer
 
Lupusfried
Threadersteller

Dabei seit: 17.01.2005
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Verfasst Do 05.10.2006 15:14
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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c_writer hat geschrieben:
Lupusfried hat geschrieben:


August 2004 mit der Ausbildung angefangen.
November 2005 Umgezogen.


Also hat das mit der Ausbildung über ein Jahr ganz gut ohne BAB geklappt. Schlecht. Für Deine Aussichten.


Ich habe mit meinem vater das Jahr noch zusammengewohnt, wobei klar war, dass er nach einem jahr mit seiner Freundin zusammenziehen wird.

Wo er hingezogen ist, hätte ich gute 2 Stunden zu meinem Ausbildungsplatz gebraucht.
Die Zeit von November bis April (Antragstellung) habe ich mit angespartem Geld überbrückt, danach kam dann halt der Antrag.

c_writer hat geschrieben:

Zitat:
Musste/Wollte ausziehen, da ich mit der Freundin von eminem Vater auch nicht das aller- allerbeste Verhältnis habe. Zudem hat der weite Weg täglich auch irgendwie genervt.


Na, dann dürften die Chancen der Ablehnung erfolgreich zu widersprechen gering sein.

Du bist zwar nicht aus 'Spaß and der Freud'' umgezogen, aber dass das angespannte Verhältnis zur Freundin Deines Vaters kein beruflicher Anlass ist, siehst Du vermutlich selbst. Und das blosse Genervtsein vom langen Weg auch eher nicht.

Wenn Du direkt zu Ausbildungsbeginn umgezogen wärest, hättest Du wahrschenlich längst BAB, aber so ...


Das sehe ich ein wenig anders, bzw. ich dachte es wäre anders. Ab dem 18. Lebensjahr bin ich mehr oder weniger nicht mehr gezwungen zu Hause zu wohnen, vor allem da sich ja durch den Umzug meines Vaters ein noch weiterer Anfahrtsweg ergeben hätte.

Beim letzten Punkt muss ich Dir sicherlich teilweise Recht geben, aber ob ich jetzt in Duisburg wohne und 20 Minuten zur Arbeit fahre oder in Essen wohne und 30 Minuten fahre dürfte doch relativ egal sein, oder?

Was mich aber weiterhin an dieser Sache stört ist, dass diese Agentur alle Möglichen erdenklichen Unterlagen anfordert und mir dann eine Antwort gibt, die sie mir schon vor 6 Monaten hätte geben können.
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c_writer
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Verfasst Do 05.10.2006 16:12
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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Lupusfried hat geschrieben:


Ab dem 18. Lebensjahr bin ich mehr oder weniger nicht mehr gezwungen zu Hause zu wohnen, vor allem da sich ja durch den Umzug meines Vaters ein noch weiterer Anfahrtsweg ergeben hätte.


Ja, Du kannst hinziehen wo Du willst und wann Du willst - schwierig wird es halt immer dann, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht reichen und jemand Beihilfen aus Steuergeldern haben will. Da hat dann die persönliche Freiheit eben Grenzen.

Zitat:
Beim letzten Punkt muss ich Dir sicherlich teilweise Recht geben, aber ob ich jetzt in Duisburg wohne und 20 Minuten zur Arbeit fahre oder in Essen wohne und 30 Minuten fahre dürfte doch relativ egal sein, oder?


Ja, habe ich ja geschrieben, aber letztlich ist es ein Punkt mehr, der gegen Deinen Anspruch spricht. Da zieht jemand (Du) aus, wie er oder sie sagt, beruflichen Gründen um, die sich dann aber doch eher als privat rausstellen und dann erfolgt der Umzug noch nichtmal da hin, wo die Ausbildungsstelle ist, sondern in eine Nachbarstadt. Wenn ich da in einem Amt säße und über die Verwendung von Geld entscheiden müsste, würde ich auch stutzig werden.

Zitat:
Was mich aber weiterhin an dieser Sache stört ist, dass diese Agentur alle Möglichen erdenklichen Unterlagen anfordert und mir dann eine Antwort gibt, die sie mir schon vor 6 Monaten hätte geben können.


Auf Deinen Antrag kann ein rechtssicherer Bescheid erst dann gegeben werden, wenn alle Unterlagen komplett sind.

Das schafft Rechtssicherheit für die Behörde einerseits und den Bürger andererseits, weil die Bedingungen für alle gleich sind. Hätten sie Dir vor sechs Monaten gesagt, 'die Unterlagen sind nicht komplett aber die wollen wir auch gar nicht mehr komplett haben, Sie haben sowieso keine Chance', hättest Du erfolgreich dagegen klagen können, weil sie ihre Arbeit nach den gesetzlichen Vorgaben nicht richtig gemacht hätten.

c_writer
 
Lupusfried
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Verfasst Do 05.10.2006 16:37
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Re: Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt - Möglichkeiten?

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c_writer hat geschrieben:
Lupusfried hat geschrieben:


Ab dem 18. Lebensjahr bin ich mehr oder weniger nicht mehr gezwungen zu Hause zu wohnen, vor allem da sich ja durch den Umzug meines Vaters ein noch weiterer Anfahrtsweg ergeben hätte.


Ja, Du kannst hinziehen wo Du willst und wann Du willst - schwierig wird es halt immer dann, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht reichen und jemand Beihilfen aus Steuergeldern haben will. Da hat dann die persönliche Freiheit eben Grenzen.


Ja, das ist klar, aber ich wohne ja auch nicht in ner 3 Zimmer Wohnung mit Balkon oder ähnlichem, außerdem gibt es ja einen Gesamtbedarf, der seine Grenzen hat.

c_writer hat geschrieben:

Zitat:
Beim letzten Punkt muss ich Dir sicherlich teilweise Recht geben, aber ob ich jetzt in Duisburg wohne und 20 Minuten zur Arbeit fahre oder in Essen wohne und 30 Minuten fahre dürfte doch relativ egal sein, oder?


Ja, habe ich ja geschrieben, aber letztlich ist es ein Punkt mehr, der gegen Deinen Anspruch spricht. Da zieht jemand (Du) aus, wie er oder sie sagt, beruflichen Gründen um, die sich dann aber doch eher als privat rausstellen und dann erfolgt der Umzug noch nichtmal da hin, wo die Ausbildungsstelle ist, sondern in eine Nachbarstadt. Wenn ich da in einem Amt säße und über die Verwendung von Geld entscheiden müsste, würde ich auch stutzig werden.


Also ich hätte ja so oder so von zu Hause ausziehen müssen und bin dann nicht hier in meiner Stadt geblieben, sondern bin in die Nähe meiner Arbeitsstelle gezogen. Es ist ja nicht so, dass ich mir in Duisburg keine Wohnung angeschaut hätte.

c_writer hat geschrieben:

Zitat:
Was mich aber weiterhin an dieser Sache stört ist, dass diese Agentur alle Möglichen erdenklichen Unterlagen anfordert und mir dann eine Antwort gibt, die sie mir schon vor 6 Monaten hätte geben können.


Auf Deinen Antrag kann ein rechtssicherer Bescheid erst dann gegeben werden, wenn alle Unterlagen komplett sind.

Das schafft Rechtssicherheit für die Behörde einerseits und den Bürger andererseits, weil die Bedingungen für alle gleich sind. Hätten sie Dir vor sechs Monaten gesagt, 'die Unterlagen sind nicht komplett aber die wollen wir auch gar nicht mehr komplett haben, Sie haben sowieso keine Chance', hättest Du erfolgreich dagegen klagen können, weil sie ihre Arbeit nach den gesetzlichen Vorgaben nicht richtig gemacht hätten.

c_writer


Das ist einerseits nachvollziehbar, aber andererseits wiederum nicht. In der Zeit (6 Monaten) hätte ich ja auch locker Wohngeld beantragen können.

Vielen Dank schonmal, auch wenn mir andere Antworten lieber gewesen wären.
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Uljanow

Dabei seit: 08.10.2006
Ort: FFM
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.10.2006 11:13
Titel

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ich habe mir das grad mal durchgelesen und kann c_writer eigentlich nur zustimmen. entweder du sprichst nochmal direkt mit jemanden und schilderst ihm alles und hoffst dabei auf verständnis, beamte sind auch menschen und nicht NUR bürokraten Lächel, oder du vergisst das ganze und scheisst auf den staat und sein geld * Du kannst mich mal... *

viel glück trotzdem noch

mfg


Zuletzt bearbeitet von Uljanow am Mo 09.10.2006 11:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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