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Thema: Berichtsheft!? vom 07.01.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Berichtsheft!?
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kika-king

Dabei seit: 29.08.2003
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Verfasst Mi 24.03.2004 00:54
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Alter Schwede!!!!

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Ich hatte im Winter AP (in München-Bayern).
Die Prüfer gehen während der Prüfung rum und schaun nach ob du ein Berichtsheft hat, manche blättern auch ein bisschen. Stempel und Unterschrift müssen sein.

Na, denn viel Spass damit *hehe*

KIKA-KING
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karmacoder

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: Fürth
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.03.2004 01:33
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man darf es zwar am computer erstellen, muss es jedoch ausdrucken und jeder bericht, jede seite muss von ausbilder und auszubildenem unterschrieben sein!
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mi 24.03.2004 07:13
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Noch mal ein Wort zum Thema 'Berichtsheft': Ich weiß, die Berichtsheftführung ist ätzend und ich habe mein Berichtheft auch erst eine Woche vor der Prüfung geschrieben.

Nur: Dahinter steckt ja auch eine ernste Sache. In meinem Kammerbezirk werden Berichtsheft und betrieblicher Ausbildungsplan (!) bei der praktischen Zwischenprüfung kontrolliert. Damit will man eigentlich weniger die Azubis als die Betriebe kontrollieren. Werden die Ausbildungsinhalte vermittelt? Wird zielgerichtet ausgebildet?

Natürlich ist es für Euren Chef schön, wenn Ihr für ihn die Ausbildung in den schönsten Farben ausmalt. Leider macht das Eure Ausbildung auch nicht besser. Wenn zur Zwischenprüfung abzusehen ist, dass man nicht vernünftig ausgebildet wird, so bietet das Berichtsheft auch eine Handhabe für die IHK. In dieser Phase kann man möglicherweise noch was ändern - zur AP ist es zu spät. Viele Betriebe kennen den Ausbildungsrahmenplan nicht oder nicht richtig und "bilden" ohne Sinn und Verstand aus. Wenn der Azubi sich nicht wehrt und brav alle Inhalte im stillen Kämmerlein lernt, ist der Betrieb fein raus.

Viele machen immer die Berufsschule für die Nichtvermittlung von Ausbildungsinhalten verantwortlich. Rechtlich ist die Berufsschule aber nicht für die Vermittlung des gesamten theoretischen Wissens verantwortlich sondern Euer Ausbildungsbetrieb. Wer also den ganzen Tag im Archiv aufräumen muss und sonst nichts macht, sollte das auch ins Berichtsheft schreiben und den Prüfern bei der Zwischenprüfung unter die Nase reiben.

Gruß

Achim


Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Mi 24.03.2004 07:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 12367
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Ort: -

Verfasst Mi 24.03.2004 12:21
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hmm... meine Frage ist...

Was passiert eigentlich wenn man das Berichtsheft nicht zum Tag XY bereithält, folglich nicht die Prüfung mitschreiben kann, oder einfach "zu krank" ist um daran teilzunehmen?

Gibt es einen Nachschreibtermin?
 
webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
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Verfasst Mi 24.03.2004 12:29
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ja, ein halbes jahr später *Schnief*
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Benutzer 12367
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 24.03.2004 15:13
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mom...
was heisst das nun genau?

man schreibt einfach ein halbes Jahr später nach und ansonsten läuft alles wie gehabt?

Was ist mit der Praktischen?
Kann man die trotzdem machen?


Zuletzt bearbeitet von am Mi 24.03.2004 15:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.03.2004 15:20
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ich hab keine ahnung... aber wenn du an der prüfung nicht teilnehmen kannst - aus welchem grund auch immer - schreibst du die ein halbes jahr später.
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diebaete

Dabei seit: 30.01.2004
Ort: fast Kölle
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.03.2004 15:21
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Außerdem kommt es darauf an, wo du deine Ausbildung machst, hier in Köln ist es beispielsweise so, dass die ZP nur jährlich stattfinden, die AP's aber wiederum halbjährlich. Wenn du also die eine zwischenprüfung nicht mitnehmen kannst, dann mußt du sie in einem Jahr machen.
Soweit ich weiß ist das aber von IHK zu IHK unterschiedlich.
Am besten vor Ort nachfragen.

grüße
diebaete
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