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Thema: BaB vom 07.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> BaB
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Pinkie_maus
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Dabei seit: 07.04.2008
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Verfasst Mo 07.04.2008 16:52
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BaB

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Hi, ich bin neu hier und hoffe, dass das klappt, ohne größere Probleme.
Ich war heute bei der Arbeitsagentur, ich muss sagen, die Dame weiss oft nicht alles und deshalb möchte ich mal hier nachfragen.
Ab September mache ich ne verkürzte ausbildung zur mediengestalterin- mediendesign. Verkürzt deshalb, weil ich schon vorher ne 3 jährige ausbildung (rein schulisch_Berufskolleg) als Grafik-Designerin gemacht habe.
das Problem:
ich bekomme nur 540 Brutto im ersten, 590 Brutto im zweiten Lehrjahr, sind im ersten 433 Euro Netto. Der Mietspiegel in Stuttgart ist stufe 5, bedeutet, fürn WG Zimmer zahle ich dann 320 Euro.
mit 100 Euro im monat kann ich nicht überleben, nicht mal ALG II ist so wenig.
Jetzt möchte ich BAB (Bundesausbildungsbeihilfe) beantragen, die Dame meinte, ich könne das vergessen, da ich schon 25 bin.
ich hab diese aussage gegoogelt, finde aber keine regelung dieser art. dass es kindergeld nur noch bis 25 gibt ist mir klar, nur das mit der Förderung bloß bis 25 ist doch eine Falschaussage! es ist meine erstausbildung. das andere war ein Berufskolleg.
Wer weiss was?
Vielen lieben dank, die Pinkie_maus
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escaPe

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Verfasst Mo 07.04.2008 16:54
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du bekommst kein BaB weil du schon eine Ausbildung absolviert hast
egal ob schulisch oder nicht..
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Pinkie_maus
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.04.2008 16:58
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das war aber keine ausbildung im klassischen sinne. ich habe auch nicht dafür bezahlt! also ich bekomme auch noch kindergeld, weil ich keine berufsausbildung habe, sondern nur auf einem kolleg war.
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escaPe

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Alter: 112
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Verfasst Mo 07.04.2008 17:01
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ja ich weis.. aber der staat ist der meinung das du jetzt einen job machen könntest.
hat man mir auch schon gesagt hab auch ITA auf einem berufskolleg gelernt
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 07.04.2008 17:03
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yo, wenn es nicht als ausbildung zählt dann mit sicherheit als "berufvorbildendemaßnahme" (oder so ähnlich).

du bekommst schon recht viel als ausbildungsvergütung, was aber immer noch nicht zum leben reicht, schon klar.

was ist mit wohngeld oder anderen förderungen? vielleicht spielt da die 2te ausbildung keine rolle?
wenn du noch arbeitslos gemeldet bist, kannst du noch eine mobiliätsbeihilfe beantragen, ich glaube die wird ähnlich wie bab gezhalt. aber da bin ich mir nicht sicher.

wenn du vom amt diese 2 broschüren bekommen hast, empfiehlt es sich die "genau" zu lesen. da steht alles drin was dir der sachbearbeiter nicht sagt, warum auch immer. da sollte noch was wegen unterstützugn drin stehen.
 
Pinkie_maus
Threadersteller

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Verfasst Mo 07.04.2008 17:10
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aber das 25 ist wohl einfach nur eine falschaussage gewesen.
habe nichts derartiges gefunden. bei uns in bawü gilt das kolleg nicht als ausbildung. ich konnte das nie geltend machen, auch nicht bei hochschulen.
na und wenn ich kein bab bekomme, dann bekomme ich wohngeld, also wenn meine berufsausbildung "gilt". also irgeneine hilfe muss es ja geben, oder?
wenn du auf dem kolleg warst, hast du dafür bezahlt? war es staatlich?
hast du überhaupt eine ausbildung (klassisch) hinterher gemacht? oder woher weisst du das?
danke für die antworten
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