Autor |
Nachricht |
muethomas
Threadersteller
Dabei seit: 29.03.2006
Ort: Pulheim
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 09:58
Titel Ausbildungsvergütung |
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Hi!
Also ich habe vor kurzem meinen Vertrag bekommen und im Monat bekomme ich 488€ ohne Abzüge
Aber laut Arbeitsamt ist der durchschnitt 728€ im ersten Lehrjar.
Gibt es irgendeine regelung, die besagt, dass ich nur so und so viel weniger bekommen darf als diese 728€?
Würde mich freuen von irgendwem eine Antwort zu bekommen!
Gruß
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:03
Titel
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schau mal unten bei ähnliche themen.
du solltest aber froh sein eine ausbildung ergattern zu können.
Zuletzt bearbeitet von flavio am Mi 29.03.2006 10:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:06
Titel
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Es gibt nur den Tarfilohn der eine Firma binden kann. Dazu müsste deine Firma aber erstmal dazu gehören und du müsstest in der Gewerkschaft sein, damit du überhaupt Anspruch hast.
Ansonsten liegt es alleine an der Firma und dir. Wenn es zu wenig ist, dann musst du handeln.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:06
Titel
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Hallo,
dieses Thema gab es bereits diverse Male, unten unter "Ähnliche Themen" zum Beispiel.
Wie du schon selber sagst, die 728,- Euro sind der DURCHSCHNITT. Also nicht verbindlich. Da die meisten Betriebe auch leider nicht tarifliche gebunden sind, hast du auch keinen Anspruch auf den Durchschnittsverdienst bzw. die Empfehlung, die die IHK herausgibt. Das ist zwar schade, aber Fakt.
Viele Grüße,
Maren
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bel
Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:12
Titel
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Wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden ist sollte deine Vergütung trotzdem nicht weniger als 20% der Tariflichen Vergütung betragen, darunter wiederspricht dem Berufsausbildungsgesetz, §17, Abs. 1:
Zitat: | (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene
Vergütung zu gewähren. |
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:33
Titel
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bel hat geschrieben: | Wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden ist sollte deine Vergütung trotzdem nicht weniger als 20% der Tariflichen Vergütung betragen, darunter wiederspricht dem Berufsausbildungsgesetz, §17, Abs. 1:
Zitat: | (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene
Vergütung zu gewähren. |
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Aber wie kommst du denn da auf 20%? Das Wort "angemessen" ist ja mehr als dehnbar...
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bel
Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:45
Titel
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Das kann man bei den Handelskammern erfragen, liegt an der momentanen Rechtssprechung. Zum Beispiel hier zu lesen:
Zitat: | In der Rechtssprechung wird davon ausgegangen, dass bei nichttarifgebundenen Vertragsparteien die vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen ist, wenn sie die tarifliche Vergütungen um mehr als 20 % unterschreitet. |
Allerdings heißt das natürlich nicht dass man gleich klagen kann/sollte wenn man 22% drunter liegt... is klar
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mcbethy
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 29.03.2006 10:47
Titel
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McMaren hat geschrieben: | bel hat geschrieben: | Wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden ist sollte deine Vergütung trotzdem nicht weniger als 20% der Tariflichen Vergütung betragen, darunter wiederspricht dem Berufsausbildungsgesetz, §17, Abs. 1:
Zitat: | (1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene
Vergütung zu gewähren. |
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Aber wie kommst du denn da auf 20%? Das Wort "angemessen" ist ja mehr als dehnbar... |
Die 20% sind diesem Satz entnommen:
Zitat: | darf in nicht tarifvertraglich gebundenen Unternehmen die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen oder für die Branche ausgesprochenen Empfehlungen um maximal 20% unterschreiten |
Die Empfehlung liegt bei 490 EUR Brutto im ersten Lehrjahr für Medienberufe außerhalb der Druckindustrie.
//ich war zu spät.
Zuletzt bearbeitet von mcbethy am Mi 29.03.2006 10:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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