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Thema: Ausbildungsvergütung vom 26.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsvergütung
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Glas

Dabei seit: 24.05.2003
Ort: Bremen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 17:30
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NerY hat geschrieben:
Die 415€ sind doch auch sicherlich brutto, oder???? * Ich geb auf... *


Jo, denk ich mal *zwinker*

Hm, bleiben vllt so 370 oder so von über ... *grob geschätzt*
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NerY
Threadersteller

Dabei seit: 07.03.2005
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 17:34
Titel

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na super, mind. 50€ fahrtkosten hab ich auch... *ha ha*
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 18:17
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Glas hat geschrieben:
experia_sucht hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

nein, das hast du recht. viele agenturen orientieren sich zwar nach den tariflöhnen, aber ohne gewerkschaftszugehörigkeit können sie rechtlich gesehen zahlen was sie wollen...


Die Tarife gelten natürlich nur für die Betriebe, die auch der Gewerkschaft angehören.

Man darf aber trotzdem nicht weniger als 20 % unter dem tarif zahlen.


Hm, da liegt doch im Grunde der Hund begraben?
Für Mediengestalter gibbet doch keine Gewerkschaft? verdi.Druck oder wie die Heinis heißen is doch nix für uns?
Mal abgesehen davon, das die IHK ja - wie z.B. hier in Bremen, siehe Seite 1 - eine Empfehlung ausgibt, was man denn so bekommen sollte.
Wird ja bei der IHK Oldenburg (müsste doch für euch zuständig sein?) nicht anders sein?


Das mit dem 20% stimmt. Bzw. heißt es, das "eine Annehmbare Vergütung" gezahlt werden muss. Und alles, was 20% unter Tariflöhnen (vergleichbarer berufe/Berufsgruppen) liegt, ist nicht mehr annehmbar.


na dann geht mal alle schön vor die arbeitsgerichte.
da wirst du nicht mit durchkommen, befürchte ich.
wenn du ne quellenangabe hast, wird sich jeder angehende MG sicher drüber freuen!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 19:00
Titel

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Glas hat geschrieben:
experia_sucht hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

nein, das hast du recht. viele agenturen orientieren sich zwar nach den tariflöhnen, aber ohne gewerkschaftszugehörigkeit können sie rechtlich gesehen zahlen was sie wollen...


Die Tarife gelten natürlich nur für die Betriebe, die auch der Gewerkschaft angehören.

Man darf aber trotzdem nicht weniger als 20 % unter dem tarif zahlen.


Hm, da liegt doch im Grunde der Hund begraben?
Für Mediengestalter gibbet doch keine Gewerkschaft? verdi.Druck oder wie die Heinis heißen is doch nix für uns?
Mal abgesehen davon, das die IHK ja - wie z.B. hier in Bremen, siehe Seite 1 - eine Empfehlung ausgibt, was man denn so bekommen sollte.
Wird ja bei der IHK Oldenburg (müsste doch für euch zuständig sein?) nicht anders sein?


Das mit dem 20% stimmt. Bzw. heißt es, das "eine Annehmbare Vergütung" gezahlt werden muss. Und alles, was 20% unter Tariflöhnen (vergleichbarer berufe/Berufsgruppen) liegt, ist nicht mehr annehmbar.


so isses - wo kein tarifvertrag - da keine bindung... da kann man sich auf den kopf stellen und mitm großen zeh wackeln. mindestlöhne gibts in deutschland nicht. und wenn jemand ne stelle annimmt wo er 1200 brutto verdient - selbst schuld würd ich sagen. dazu gehören immer 2 - nen betrieb der so mies bezahlt und ein mitarbeiter, der bereit ist, sich für das witzlose gehalt ausbeuten zu lassen...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 27.07.2005 19:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 27.07.2005 19:18
Titel

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burnout hat geschrieben:

wenn du ne quellenangabe hast, wird sich jeder angehende MG sicher drüber freuen!


bei der hk hamburg hab ich dies gefunden:
Zitat:

Eine "angemessene" Ausbildungsvergütung

- steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich, an,

- richtet sich in der Regel nach den Tarifverträgen der Branche, in der die Ausbildung stattfindet

- darf in nicht tarifvertraglich gebundenen Unternehmen die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen oder für die Branche ausgesprochenen Empfehlungen um maximal 20% unterschreiten,

- ist Voraussetzung für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrags.


Ich bin auch ziemlich sicher das schon öfters gelesen zu haben. Allerdings habe ich die entsprechende Stelle im Berufsbildungsgesetz bisher nicht gefunden. * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von bel am Mi 27.07.2005 19:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 19:41
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Danke!
In der Praxis sieht das aber glaub ich anders aus.
Die Handelskammern sind doch froh, wenn sie nen Azubi irgendwo unterbringen und somit die Statistik schönen können.
Aber Chef würde ich den Absatz dennoch mal zeigen, vielleicht nützt es etwas!
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Glas

Dabei seit: 24.05.2003
Ort: Bremen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.07.2005 21:59
Titel

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Jo, ganz klare Sache Burnout Lächel

Ich hab ja auch nicht gesagt, das es so ist bzw. das es bindend ist. (Wobei ich gleiche "Klausel" mit den 20% auch bei der IHK Oldenburg gefunden habe)

Ok, sowas ist halt graue Theorie - eine Empfehlung eben. Über Sinn, Unsinn, freundlichkeit/entgegenkommen des Betriebes oder sonstiges braucht man sich ja nicht zu unterhalten.
Wie du sagtest: Wer für die Kohle schafft, solls tun.

edit:// meinte natürlich: "Aber wie audio sagte:".


Zuletzt bearbeitet von Glas am Mi 27.07.2005 22:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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experia_sucht

Dabei seit: 25.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 28.07.2005 09:08
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Glas hat geschrieben:
experia_sucht hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

nein, das hast du recht. viele agenturen orientieren sich zwar nach den tariflöhnen, aber ohne gewerkschaftszugehörigkeit können sie rechtlich gesehen zahlen was sie wollen...


Die Tarife gelten natürlich nur für die Betriebe, die auch der Gewerkschaft angehören.

Man darf aber trotzdem nicht weniger als 20 % unter dem tarif zahlen.


Hm, da liegt doch im Grunde der Hund begraben?
Für Mediengestalter gibbet doch keine Gewerkschaft? verdi.Druck oder wie die Heinis heißen is doch nix für uns?
Mal abgesehen davon, das die IHK ja - wie z.B. hier in Bremen, siehe Seite 1 - eine Empfehlung ausgibt, was man denn so bekommen sollte.
Wird ja bei der IHK Oldenburg (müsste doch für euch zuständig sein?) nicht anders sein?

Wir gehören zur "Druck-Gruppe", von daher auch zur Gewerkschaft Druck. Die meisten Mediengestalter sind ja bei Druckerei oder Zeitungsverlagen angestellt, die eben auch nach Tarif bezahlen müssen, wenn sie in der Gewerkschaft sind.
Agenturen, die dies eben nicht sind, müssen mindestens 80 % des Tariflohns zahlen.
So, habe ich das vom IHK-Mann erfahren.
Glas hat geschrieben:

Das mit dem 20% stimmt. Bzw. heißt es, das "eine Annehmbare Vergütung" gezahlt werden muss. Und alles, was 20% unter Tariflöhnen (vergleichbarer berufe/Berufsgruppen) liegt, ist nicht mehr annehmbar.

Genau.
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