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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 12.10.2008 08:57 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: ausbildungsplatz wechsel <> probleme vom 15.08.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> ausbildungsplatz wechsel <> probleme
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woarms

Dabei seit: 03.07.2007
Ort: Frankfurt
Alter: 22
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.08.2007 13:25
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Hallöchen.

Also von Seiten der IHK wird dir dabei auch auf alle Fälle geholfen (jeden Falls hier). Die fragen dann evtl auch bei Betrieben nach. Wenn du schon einen neuen Betrieb hast, ist doch wunderbar.

IHK anrufen und mit denen das besprechen. Das läuft dann schon.

Dein jetziger Chef hat mit der Sache dann eigentlich nichts mehr zu tun. Dem kann das egal sein, ob du zu nem anderen Betrieb wechselst. Glaub kaum, dass er dich daran hindern kann....
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Vincitrice

Dabei seit: 07.02.2006
Ort: Swan Station
Alter: 19
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 15.08.2007 13:40
Titel

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Eine aus meiner Klasse würde auch gerne den Betrieb wechseln darf das aber nicht. Sie hat schon mit der IHK gesprochen, die sagen, dass sie ohne die Erlaubniss ihrer Chefin in keinem anderen Betrieb anfangen kann um dieselbe Ausbildung zu machen.
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paula

Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.08.2007 11:31
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Hallo! Also ich habe den Ausbildungsplatz gewechselt. Das war überhaupt kein Problem.
Ich habe fristgerecht gekündigt.. damit war der Ausbildungsvertrag aufgehoben.
Vorher natürlich die IHK informiert und auch um Rat gefragt ob das alles rechtlich ok ist.
Und dann den neuen Ausbilungsvertrag mit dem neuen Betrieb abgeschlossen.
Das geht alles! Dein Chef kann dich nicht daran hindern.
Du bist schließlich Azubi und nicht sein Sklave! *zwinker*
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möma

Dabei seit: 16.06.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.08.2007 11:43
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Ich habe mich mal bei meinem Klassenlehrer in der Berufsschule informiert wegen einem Wechseln. Das scheint wohl nicht ganz so einfach zu sein. Der hat gemeint mein Chef muss sogar mit dem Wechsel einverstanden sein, weil er sonst sogar von mir das Geld was er bisher in meine "Ausbildung" investiert hat zurückfordern kann, wenn ich wo anders die gleiche Ausbild weiter mache. Nur wenn man was anderes macht wie z.B. Maurer oder so ist es kein Problem. * Keine Ahnung... *
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brooklynjersey

Dabei seit: 15.08.2005
Ort: Hannover
Alter: 24
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.08.2007 11:46
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IHK anrufen, nachfragen, Ende aus!
Nicht hier durch irgendwelche Beiträge verunsichern lassen...
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Ludicrous

Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 26
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.08.2007 11:47
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möma hat geschrieben:
Ich habe mich mal bei meinem Klassenlehrer in der Berufsschule informiert wegen einem Wechseln. Das scheint wohl nicht ganz so einfach zu sein. Der hat gemeint mein Chef muss sogar mit dem Wechsel einverstanden sein, weil er sonst sogar von mir das Geld was er bisher in meine "Ausbildung" investiert hat zurückfordern kann, wenn ich wo anders die gleiche Ausbild weiter mache. Nur wenn man was anderes macht wie z.B. Maurer oder so ist es kein Problem. * Keine Ahnung... *


quatsch!
Zitat:
während des Ausbildungsverhältnisses kann dieses durch den Ausbilder und den Auszubildenden nur aus wichtigem Grund oder durch den Auszubildenden jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben oder sich für für eine andere Berufsausbildung entscheiden möchte (§ 15 BBiG - Berufsbildungsgesetz).

Grundsätzlich gilt für eine fristlose Kündigung des Auszubildenden und des Ausbilders, dass er den anderen Vertragsteil vorher abgemahnt haben muss und die Kündigung androht. Wenn Sie also feststellen, dass Sie entgegen § 6 BBiG nicht ausreichend ausgebildet werden, dass Sie ausbildungsfremd eingesetzt werden, dass Ihr Berichtsheft nicht ordnungsgemäß abgezeichnet wird und dass Ihre Ausbildungsvergütung nicht fristgemäß gezahlt wird, sollten Sie Ihren Ausbilder diesbezüglich schriftlich abmahnen und für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung androhen. Wichtig ist, dass Sie die entsprechenden Vorwürfe ausreichend und unter Angabe von Zeiträumen präzisieren.

Für die Fälligkeit der Vergütung gilt, dass diese grundsätzlich am Monatsende fällig ist (§ 11 BBiG). Eine hiervon abweichende mündliche Vereinbarung, dass die Vergütung am Monatsanfang zu zahlen ist, ist zulässig. Hiefür tragen Sie aber im Bestreitensfall die Beweislast. Gerät der Arbeitgeber trotz Abmahnung mit mehr als einer Vergütung in Verzug kann dies bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wobei es aber auf die Dauer des Verzugs und die Hartnäckigkeit des Verstoßes ankommt.


Quelle vom Eckart Johlige, Rechtsanwalt
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paula

Dabei seit: 30.06.2005
Ort: -
Alter: 21
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.08.2007 11:53
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hmm, mein Chef hat mir damals aber auch keine "Steine" in den Weg gelegt..
Falls der mit dem Wechsel nicht einverstanden ist.. könnte es Probleme geben, aber verhindern kann er es nicht.

Unterschreiben musste er bei mir auch nichts. Habe einfach die Kündigung eingereicht..
kurz erklärt was mich stört und Resturlaub genommen. Ich glaube ich habe so ca. 6 Wochen vor dem Wechsel gekündigt.

Alle anderen Formalitäten habe ich selbst mit der IHK geklärt. (der Wechsel fand bei mir schon im selben Ausbildungsgang statt; Mediengstalter)
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möma

Dabei seit: 16.06.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 16.08.2007 12:24
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@ Ludicrous
sorry, aber das hat er Wort wörtlich gesagt. Ist ja echt der Hammer das, das mal so gar nicht stimmt. Ich mache mir schon voll den Kopf!
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