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neworx
Threadersteller
Dabei seit: 04.10.2004
Ort: Berlin (West)
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:12
Titel Ausbildungsplatz nur durch Junior AD? |
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hi leuts,
meine freundin hat sich bei vielen vielen firmen beworben zur ausbildung als MG.
nun meinte eine firma, man könne sie nur ausbilden wenn dazu ein Junior Art Director angestellt wird! diese firma hat sie nun auch zum vorstellungstermin eingeladen.
ich bin aber der meinung, wenn eine firma schon länger als 5-10 jahre in einer branche tätig ist, dass
diese firma auch die berechtigung hat zum ausbilden, auch wenn keiner eine ausbildung oder studium in
dem bereich besitzt?!
ich bitte um eure erfahrung und hilfe!
ich erkundige mich jetzt mal persönlich bei der iHK-Berlin
danke vielmals
Zuletzt bearbeitet von neworx am Mi 08.03.2006 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:24
Titel
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meines wissens ist keine ausbilderbescheinigung mehr nötig um einen mg ausbilden zu dürfen. es muss halt entsprechende berufserfahrung des ausbilders nachgewiesen werden - aber das kann ja dann z.b. der chef der agentur sein...
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:30
Titel
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Also einer sollte schon einen Ausbilderschein haben, sonst darf auch nicht ausgebildet werden.
Einen Art-Director bracht es deswegen nicht zu geben.
Gruss Diesel
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:33
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Also einer sollte schon einen Ausbilderschein haben, sonst darf auch nicht ausgebildet werden. |
Falsch. Bis 2007 oder wars 2008? ist die Regelung außer Kraft gesetzt. Und ich wage zu behaupten, dass die Regelung auch verlängert wird, denn sonst kostet "ausbilden" noch mehr und noch weniger Betriebe machens.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:38
Titel
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burnout hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Also einer sollte schon einen Ausbilderschein haben, sonst darf auch nicht ausgebildet werden. |
Falsch. Bis 2007 oder wars 2008? ist die Regelung außer Kraft gesetzt. Und ich wage zu behaupten, dass die Regelung auch verlängert wird, denn sonst kostet "ausbilden" noch mehr und noch weniger Betriebe machens. |
Das würde mich zwar wundern, weil es mal von der IHK so vorgeschrieben wurde, will dein Wissen aber nicht wiederlegen, da ich den aktuellen Status nicht kenne.
Ich musste damals jedenfalls einen Ausbilderschein machen.
Gruss Diesel
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:39
Titel Re: Ausbildungsplatz nur durch Junior AD? |
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neworx hat geschrieben: | (...)
ich erkundige mich jetzt mal persönlich bei der iHK-Berlin |
Das ist wohl keine formale Angelegenheit, sondern eine strukturelle der Agentur. Irgendjemand muss sie ja 'betreuen' und wenn die Personaldecke so dünn ist, dass es derzeit niemand machen kann zwischen all' dem Tagesgeschchäft und dem New Business, dann müsste Verstärkung her. Ich nehme an, so ist das zu verstehen.
c_writer
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:40
Titel
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Diesel hat geschrieben: | burnout hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Also einer sollte schon einen Ausbilderschein haben, sonst darf auch nicht ausgebildet werden. |
Falsch. Bis 2007 oder wars 2008? ist die Regelung außer Kraft gesetzt. Und ich wage zu behaupten, dass die Regelung auch verlängert wird, denn sonst kostet "ausbilden" noch mehr und noch weniger Betriebe machens. |
Das würde mich zwar wundern, weil es mal von der IHK so vorgeschrieben wurde, will dein Wissen aber nicht wiederlegen, da ich den aktuellen Status nicht kenne.
Ich musste damals jedenfalls einen Ausbilderschein machen.
Gruss Diesel |
ja vor einigen jahren war das auch noch so. und in einigen berufen (z.b. handwerksberufen mit meisterzwang) ist das auch immer noch so. mediengestalter ist einer der ausbildungsberufe, wo man keine ausbilderprüfung braucht um ausbilden zu dürfen sondern nur über genügend praxis und berufserfahrung verfügen muss. aber ein ausbilderschein an sich ist trotzdem nicht verkehrt.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.03.2006 14:44
Titel
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hier stehts
Zitat: | Qualifikation
In Deutschland muss im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, der so genannten dualen Ausbildung, in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die Ausbildung verantwortlich ist.
Für den Beginn von Berufsausbildungen zwischen dem 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 sind Ausbilder von der Bundesregierung vom Nachweis der Ausbildereignung befreit. Das heißt aber nicht, dass sie nicht als Ausbilder geeignet sein brauchen. |
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