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Thema: Ausbildungsplatz - Auflösung und neue Ausbildung / BAB vom 13.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsplatz - Auflösung und neue Ausbildung / BAB
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Kathi122
Threadersteller

Dabei seit: 13.03.2007
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Verfasst Di 13.03.2007 19:32
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Ausbildungsplatz - Auflösung und neue Ausbildung / BAB

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Guten Tag

Hätte mal einige Frage zu meiner aktuellen Situation, die wie folgt aussieht:
Habe in der Nähe von Hamburg im November einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Die Ausbildung soll am 1.8.2007 beginnen. Allerdings bin ich nicht ganz glücklich mit dieser Agentur, da sie mich schon während der Probezeit stark unterforderte. Mit wurde auch gesagt, dass ich mein Talent wahrscheinlich nicht ganz entfalten könne. Trotzdem unterschrieb ich diesen Vertrag, da ich dachte, dass dies meine einzige Chance auf eine Ausbildung als Mediengestalter wäre. Nun denn, nach einiger Zeit kam eine andere, sehr viel versprechende Agentur auf mich zu und lud mich zum Vorstellungsgespräch ein. Dieses lief auch sehr erfreulich ab und ich bekam die Nachricht, dass sie mich gerne zu einem Praktikum (Beginn Mitte März 07). Nach ca. 1 Monat werden sie mir dann mitteilen, ob ich den Ausbildungsplatz bekomme.

Nun meine genauen Fragen:
Da ich sehr gerne in der zweiten Agentur meine Ausbildung absolvieren möchte, würde ich gerne den Ausbildungsvertrag mit der anderen Agentur auflösen, sobald ich die Bestätigung der anderen Agentur bekomme. Ist dies allerdings ohne Probleme möglich oder könnte sich die Agnetur querstellen? Was sage ich ihnen am besten? Wird der Vertrag sofort bei der IHK gelöscht oder ist dieser noch länger einsehbar?

Falls der Ausbildungsvertrag dann aufgelöst würde, hätte ich dann trotzdem immer noch Anspruch auf BAB (Berufsausbildungbehilfe)? Denn soweit ich weiß, haben nur diejenigen Anspruch auf BAB, die sich in einer Erstausbildung befinden. Da ich aber den ersten Vetrag auflösen lies, gilt der zweite Ausbildungsvertrag als Zweit- oder als Erstausbildung?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Liebe Grüße
Kathi
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.03.2007 19:51
Titel

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Solange du noch nicht angefangen hast, und auch noch nciht mal die Probezeit hinter dir hast, kannst du mW das Ausbildungsverhältnis aufheben (lassen).

Dazu würde ich mic aber auch bei deiner IHK schlau machen.
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Kathi122
Threadersteller

Dabei seit: 13.03.2007
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Verfasst Mi 14.03.2007 14:42
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Ist denn sonst niemand hier der meine weiteren Fragen / alle Fragen beantworten kann? Wäre euch sehr dankbar wenn ihr euch noch melden würdet.

Kathi
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.03.2007 15:07
Titel

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Kathi122 hat geschrieben:
Ist denn sonst niemand hier der meine weiteren Fragen / alle Fragen beantworten kann? Wäre euch sehr dankbar wenn ihr euch noch melden würdet.


Welche Fragen sind denn noch offen? Eine Ausbildung, die Du noch gar nicht _angefangen_ hast, ist keine Ausbildung, also gibt es kein Problem wg. "Zweitausbildung".

c_writer
 
Kathi122
Threadersteller

Dabei seit: 13.03.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.03.2007 15:43
Titel

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c_writer hat geschrieben:
Kathi122 hat geschrieben:
Ist denn sonst niemand hier der meine weiteren Fragen / alle Fragen beantworten kann? Wäre euch sehr dankbar wenn ihr euch noch melden würdet.


Welche Fragen sind denn noch offen? Eine Ausbildung, die Du noch gar nicht _angefangen_ hast, ist keine Ausbildung, also gibt es kein Problem wg. "Zweitausbildung".

c_writer


Also kann ich den Ausbildungsvertrag vor Beginn der Ausbildung ohne Probleme auflösen?
Wenn ja, wie lange dauert es bis der Vertrag bei IHk ausgetragen ist, müsste nämlich dann den neuen unterschreiben. Dürfte doch sonst bestimmt Probleme geben wenn ich zwei unterschrieben verträge habe, auch wenn sie nicht bei der selben IHK Stelle eingetragen werden?
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 14.03.2007 15:53
Titel

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Kathi122 hat geschrieben:

Wenn ja, wie lange dauert es bis der Vertrag bei IHk ausgetragen ist, müsste nämlich dann den neuen unterschreiben.


Ja und mal ehrlich - woher sollen wir wissen, wie schnell oder wie langsam der Sachbearbeiter Müller auf der IHK Pusemuckel arbeitet? * Keine Ahnung... *

Ruf bitte Deine IHK an und frage nach. Vielleicht wissen die es, haben Erfahrungswerte. Hättest Du heute vormitttag eigentlich schon erledigen können ...

Zitat:
Dürfte doch sonst bestimmt Probleme geben wenn ich zwei unterschrieben verträge habe, auch wenn sie nicht bei der selben IHK Stelle eingetragen werden?


Glaubst Du wirklich, es gibt eine zentrale Datenbank in die alle deutschen IHKs ständig und tagesaktuell die Ausbildungsverträge einspeisen und miteinander abgleichen? Ich meine, Schäuble hätte sowas bestimmt gerne, unter Einbeziehung des BKA, des MAD und des Verfassungsschutzes, aber ...

Und jetzt: Ab ans Telefon!


c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mi 14.03.2007 15:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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