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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 08:39
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Ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung. Steht so in Eurem Ausbildungsvertrag. Und dies mit der feststellung (Beschlussfassung) des Prüfungsausschusses. Auf eurem Zeugnis sollte das Datum der Zeugnisübergabe stehen. Das ist das für das Ende des Ausbildungsverhälnisses massgebende Datum und nix anderes weils dem Chef gerade so passt! PS wenn Euch der Chef stillschweigen auch danach noch arbeiten lässt habt Ihr automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag!! (Bedarf nicht der Schriftform!)
Der wird Euch dann nur mit ordentlicher Kündigung wieder los...
Zuletzt bearbeitet von joki am Di 01.02.2005 08:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 09:15
Titel
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das mit dem Abzug der nicht mehr geleisteten Arbeitstage kenn ich auch so. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Dem klaren Menschenverstand nach sollte das aber so sein. Die Berufsschule gehört zur Ausbildungszeit. Da nach der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und der Zeugnisübergabe das Ausbildungsverhältnis aber beendet ist, muss man als Chef ja keine Vergütung mehr bezahlen und der ex-Azubi bekommt halt anteilig den Monatslohn.
Ist doch eigentlich logisch oder?
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 10:30
Titel
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Ausbildungsvergütung nix Lohn oder Gehalt.
Für Lohn oder Gehalt müsstet Ihr verpflichtet sein eine Arbeitsleistung gegenüber dem Betrieb zu Schulden. Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis.
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leviathan
Dabei seit: 23.05.2003
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 10:40
Titel
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joki hat geschrieben: | Ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung. Steht so in Eurem Ausbildungsvertrag. Und dies mit der feststellung (Beschlussfassung) des Prüfungsausschusses. Auf eurem Zeugnis sollte das Datum der Zeugnisübergabe stehen. Das ist das für das Ende des Ausbildungsverhälnisses massgebende Datum und nix anderes weils dem Chef gerade so passt! PS wenn Euch der Chef stillschweigen auch danach noch arbeiten lässt habt Ihr automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag!! (Bedarf nicht der Schriftform!)
Der wird Euch dann nur mit ordentlicher Kündigung wieder los... |
mein Ausbildungsvertrag endet genau am 01.09. - von Zeugnisübergabe steht da nichts drin. Ich habe ende Mai AP, das bedeutet ich bekomme noch knapp 4 Monate nachdem ich ausgeleernter MG bin mein klägliches Azubi Gehalt //oops, meine klägliche Ausbildungsvergütung überwiesen.
(Naja, ich sollte wohl dankbar sein überhaupt übernommen zu werden ...)
Zuletzt bearbeitet von leviathan am Di 01.02.2005 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 10:47
Titel
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leviathan hat geschrieben: | joki hat geschrieben: | Ein Ausbildungsverhältnis endet mit bestandener Abschlussprüfung. Steht so in Eurem Ausbildungsvertrag. Und dies mit der feststellung (Beschlussfassung) des Prüfungsausschusses. Auf eurem Zeugnis sollte das Datum der Zeugnisübergabe stehen. Das ist das für das Ende des Ausbildungsverhälnisses massgebende Datum und nix anderes weils dem Chef gerade so passt! PS wenn Euch der Chef stillschweigen auch danach noch arbeiten lässt habt Ihr automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag!! (Bedarf nicht der Schriftform!)
Der wird Euch dann nur mit ordentlicher Kündigung wieder los... |
mein Ausbildungsvertrag endet genau am 01.09. - von Zeugnisübergabe steht da nichts drin. Ich habe ende Mai AP, das bedeutet ich bekomme noch knapp 4 Monate nachdem ich ausgeleernter MG bin mein klägliches Azubi Gehalt //oops, meine klägliche Ausbildungsvergütung überwiesen.
(Naja, ich sollte wohl dankbar sein überhaupt übernommen zu werden ...) |
Dem sollte eigentlich nicht so sein - nach Erhalt der Bestaetigung (schriftlich) dass Du die Pruefung bestanden hast, bist du offiziell MG.
Sprich ab dem Tag endet deine Ausbildung - ganz egal was in dem Ausbildungsvertrag steht.
Was Du danach mit deinem Chef verhandelst ist deine Sache
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Toffi
Threadersteller
Dabei seit: 25.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 12:58
Titel
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Ja, logisch ist das schon. Ich wollte einfach nur mal hören, ob das bei euch auch so gehandhabt wird. Bei den Überstunden, die man geleistet hat, nichtvergütet bekommen hat und auch nicht abbummeln konnte, finde ich es wahnsinnig kleinlich. Die Summe ist ja nun nicht so hoch, dass sich die Agentur daran bereichern könnte.
Wie war es denn bei denen von Euch, die nicht übernommen worden sind?
Viele Grüße und einen schönen Tag!
Toffi
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chaosengel
Dabei seit: 12.05.2003
Ort: bald schon frankfurt main
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 15:44
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leviathan hat geschrieben: |
mein Ausbildungsvertrag endet genau am 01.09. - von Zeugnisübergabe steht da nichts drin. Ich habe ende Mai AP, das bedeutet ich bekomme noch knapp 4 Monate nachdem ich ausgeleernter MG bin mein klägliches Azubi Gehalt //oops, meine klägliche Ausbildungsvergütung überwiesen.
(Naja, ich sollte wohl dankbar sein überhaupt übernommen zu werden ...) |
So ein quatsch!
Mein Vertrag geht eigentlich auch bis anfang März, aber da ich am 18.2. meinen Facharbeiterbrief in die Hand gedrückt bekomme, endet mein Vertrag an diesem Tag automatisch.
Jeder Ausbildungsvertrag - egal was drinne steht - endet automatisch mit Erhalt des Facharbeiterbriefes. Im Normalfall ist nicht mal eine Kündigung nötig, da der Vertrag einfach ausläuft....bast, finito, ende im Gelände.
Solltest aber evtl. höflicherweise deinen Chef darauf aufmerksam machen, damit du dein Gesellengehalt dann auch bekommst
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pauly
Dabei seit: 02.02.2004
Ort: darmstadt
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 16:03
Titel
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bekommt man dann ab dem datum gesellen gehalt? und wenn die ausbildung mitten im monat endet? bekommt man dann für die hälfte vom monat lehrlings und für di andere hälfte des monats gesellengehalt? ist das irgendwo rechtlich, gesetzlich festgehalten?
das klingt alles so schammig
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