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Thema: Ausbildungsbetr. wechseln Chef zwingt mich zu bleiben! vom 14.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsbetr. wechseln Chef zwingt mich zu bleiben!
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Ansche
Threadersteller

Dabei seit: 31.10.2006
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.02.2007 12:53
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Ausbildungsbetr. wechseln Chef zwingt mich zu bleiben!

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Hallo Ihr,

ich habe ein großes Problem und hätte gern ein bischen Rat oder zumindest UNterstützung die mich wieder aufbaut... In meinem jetzigen Betrieb mache ich eine Ausbildung zur Mediengestalterin Fachbereich Mediendesign Print...Wir arbeiten hier mit OS9 und Freehand 8, PDFs machen wir über den Distiller und von Indesignt weiß hier niemand was... WIr haben kaum Aufträge und die letzten Monate haben 4 Mitarbeiter gekündigt, so das nun nur noch 3 Auszubildende eine Bürokauffrau und ein Reinzeichner da sind... auch die Grafikerin wurde vor einem Jahr betriebsbedingt gekündigt... Ich lerne hier nichts und sehe keine zukunft für mich... sollte ich hier meine Ausbildung zu Ende machen bin ich keineswegs konkurrenzfähig!!!
Ich habe eine Agentur gefunden die sehr interessiert ist mich weiter auszubilden, auch die IHK steht hinter mir... nun habe ich gerade mit meinem Chef geredet und er meinte "Hier kann nicht jeder kommen und gehen wie er will! Es ist schön für Sie das sie einen Ansprechpartner bei der IHK haben und das Sie sich informiert haben, aber wir haben einen Vertrag an den Sie sich halten müssen! Ich werde Sie nicht einfach gehen lassen!" ... Das ist doch das Allerletzte!!! Kann er mich zingen zu bleiben? Weiß jemand wie ich weiter vorgehen kann oder hat was ähnliches durch? Ich bin so verzweifelt!
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thalex

Dabei seit: 02.10.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.02.2007 12:58
Titel

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Denke schon das du unter Einhalt der Kundigungsfrist kündigen kannst. Dein Chef kann dich doch nicht zwingen in der Firma zu bleiben. Wenn du eine andere Firma sicher hast, kündige!
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.02.2007 13:02
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ich würde mir
1. schriftliche rückendeckung und weitere rechtsberatung der ihk geben lassen
und erst dann
2. einen ausbildungsvertrag des neuen betriebs unterschreiben
und danach
3. fristgerecht (wenn nötig) kündigen...

jaaaaaanz ruhig.... Lächel
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mi 14.02.2007 13:05
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Während der Ausbildung kündigen geht nur mit wichtigem Grund, also nicht "normal" mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel (aus sicht des Ausbilders) Diebstahl oder (aus deiner Sicht) eben dass der Betrieb dich nicht fachlich ausbildet. Ob das so ist kann die Handelskammer feststellen, hilfreich dabei wäre ein aktuell geführtes Berichtsheft dass das belegen kann.
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bluedom

Dabei seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.02.2007 13:42
Titel

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bel hat geschrieben:
....Grund wäre zum Beispiel (aus sicht des Ausbilders) Diebstahl oder...


Also: Räum ihm die Bude leer Grins *ha ha*
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cna

Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Franken
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.02.2007 14:08
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Kündigung

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Falsch!
Nach der Proebzeit kann der Arbeitgeber nur dann Kündigen wenn ein gewichtiger Grund vorliegt z.B. Diebstahl, ABER
als Auszubildender kannst du jeder Zeit ohne Grund kündigen jedoch mit einer Frist (die genau Vorgegeben ist) entweder 4 Wochen oder sowas in der Art (Könntest auch deinen Sozialkundelehrer in der Berufsschule fragen).
D.h. Urlaub nehmen, kündigen, frist absitzen, IHK informieren und wechseln. Hat er keine Chance. Es kann dich in einem freien Land wie Deutschland niemand zwingen irgendwo zu arbeiten wo du nicht willst, zumindestens in der Theorie=)
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.02.2007 15:18
Titel

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Nein, eben nicht.
Im Berufsbildungsgesetz steht folgendes:
Zitat:
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.


Und von Beruf wechseln war hier nicht die Rede.
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xalanda

Dabei seit: 07.02.2007
Ort: Husum/Nordsee
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.02.2007 16:09
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bel hat recht...

Man kann nur kündigen wenn du die MG-Ausbildung ganz aufgibst oder einen volkommen
anderen Beruf ergreifen möchtest.

Das kann schwierig werden. Du mußt halt nachweisen, dass du in diesem Betrieb nicht
ordnungsgemäß ausgebildet wirst (nach der Ausbildungsordnung für MGs).
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