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Thema: Ausbildungsbeihilfe, Umzug und 1000 Dinge organisieren vom 30.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsbeihilfe, Umzug und 1000 Dinge organisieren
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Käsebrötchen
Threadersteller

Dabei seit: 23.05.2007
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Verfasst Mi 30.05.2007 22:08
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Ausbildungsbeihilfe, Umzug und 1000 Dinge organisieren

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Ich werde ab Ausbildungsbeginn von ALG 2 zu Ausbildungbeihilfe wechseln.
Ausbildungsbeihilfe kann erst beantragt werden wenn man eine Wohnung am Ausbildungsort gefunden hat.
Die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen bzw. Vertragsunterzeichnung zahlt keiner, Geld hab ich nicht.
Die Höhe der Beihilfe kann mir derzeit keiner genau sagen. Wohnungen die jetzt angeboten werden, sollen meistens schon zum Juli bezogen werden.
Alles in allem muss ich während der Ausbildung mit einem "Lebensstandard" auf Hartz4 Niveau rechen...
Die Ausbildungsbeihilfe wird erst ab Ausbildungsbeginn gezahlt. Heißt: Umzug und Arbeitsbeginn am gleichen Tag?!

...
Ich bin gerade ziemlich durcheinander und weiss nicht, wie ich das alles koordinieren soll.

Würde gern von Leuten denen es ähnlich geht oder ging hören, wie es ihnen gelungen ist. Aber bitte niemand der noch irgendwie von Eltern, Oma, Opa, sonstwem unterstützt wurde. Solche Infos nützen mir nichts.

Es geht nur darum, wie (und ob überhaupt) man von der Beihilfe und einer kleinen Ausbildungsvergütung (und Kindergeld) alles organisieren und leben kann. *hu hu huu*



Edit: Tippfehlerchen.


Zuletzt bearbeitet von Käsebrötchen am Mi 30.05.2007 22:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Mi 30.05.2007 22:17
Titel

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Wie weit musst Du denn umziehen?
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Käsebrötchen
Threadersteller

Dabei seit: 23.05.2007
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: -
Verfasst Mi 30.05.2007 22:59
Titel

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ca. 250 Km.

Ich wüsste auch gern, wie viel andere für ihre Miete ausgeben (können). An irgendetwas muss ich mich orientieren.
Warmmiete so um die 300€? Weniger? Menno!

Ach ja, wer kennt sich mit Berufschulen aus? Zuständigkeiten, Abschlüsse usw.


Oh Man, zu viele Probleme! * Ich will nix hören... * * Wo bin ich? * *Schnief*
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lem

Dabei seit: 09.01.2007
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.05.2007 23:08
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Wohin ziehst du denn? Anhand des Ortes kann man dir sicher weiterhelfen was den Mietpreis in Durchschnitt angeht...
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zwetschgo
R.I.P.

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.05.2007 23:08
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Icxh würde in jedem Fall in der neuen Stadt Wohngeld und einen Wohnberechtigungsschein beantragen. wahrscheinlich musst du das sogar vorlegen, wenn du BAB beantragst. Die behördlichen Regelungen sind absolut beschissen, weil nie jemand wirklich zuständig ist. Ich kenn das.

Mein einziger Tipp: nicht lockerlassen.

Wenn die sagen die Bearbeitung dauert 4 Wochen, dann ab der zweiten Woche mindestens zwei mal wöchentlich freundlich (!) und sachlich nachfragen undbetonen dass die Situation sehr dringend ist.

Umzugsbeihilfe kann dir das zuständige Jobcenter gewähren, ich weiß aber nicht welches das dann ist, das in der alten oder in der neuen Stadt. Das heißt eben Geld für den Umzug (Transporter etc.) Leider nicht für die Fahrten zu den Wohnungen.

Mit Ausbildungsbeginn heißt normalerweise, dass du einen Arbeitsvertrag hast den du unterschrieben hast, den unterschreibst du ja in der Regel vorher. Damit gehst du zum Amt für Ausbildungsförderung, dazu musst du noch deine Einkommensverhältnisse und die der Eltern vorlegen, dann wird berechnet. Kann sein, dass du auch einen Antrag auf Wohngeld vorlegen musst, das weiß ich nicht mehr so genau. Mietvertrag ist natürlich auch sinnvoll sonst können die ja deinen Bedarf nicht ermitteln.

Also:

1. Ausbildungsvertrag
2. Wohnung
3. Wohngeldantrag, Wohnberechtigungsschein, den evtl auch schon vor der Wohnungssuche.
4 BAB

Man muss sich mit dem wenigen Geld halt arg einschränken. Eventuell kannst du mit Absprache mit deinem Arbeitgeber noch einen Nebenjob machen.

mehr weiß ich momentan auch nicht.
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rixxor

Dabei seit: 28.01.2004
Ort: Dortmund
Alter: 38
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Verfasst Do 31.05.2007 01:09
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es is also möglich als azubi wohnbeihilfe zu bekommen?
muss man das zurückzahlen wie bei einigen Bafögs?
wie sieht das aus nach der ausbildung, wenn man nicht unbedingt direkt übernommen wird und
eventuell 2-3 monate noch auf jobsuche ist? ich interessier mich nämlich auch sehr dafür auszuziehen... allerdings weiss ich halt nicht wie ich das mit der kohle auf die reihe kriegen soll
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zwetschgo
R.I.P.

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 31.05.2007 07:25
Titel

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Bei Alg2 Anträgen muss vorher halt erst alles ausgeschöpft werden was einem an finanziellen Mitteln zusteht bevor man was vom Arbeitsamt bekommt. Selbst wenn man genau weiß, dass der Antrag auf Wohngeld abgelehnt wird muss er gestellt werden. Ist Blödsinn, aber so sind Behörden.

Allerdings war das bei mir mit Sozialhilfe, BAB etc schon vor etlichen Jahren, kann also sein, dass sich da einiges geändert hat. Lieber vorher mal zum entsprechenden Amt traben und gezielt nachfragen. Man muss denen wirklich jeden Wurm aus der Nase ziehen, von sich aus erzählen die nix.

Besser noch sich erst Informationen aus dem Internet holen (sichere Quellen), ausdrucken und mitnehmen, wenn man nicht vollständig aufgeklärt wird, nachfragen "ich habe gehört/gelesen, dass...", zur Not den Ausdruck vorlegen.

Ist zwar ein großer Arbeitsaufwand, aber der kann sich positiv auswirken.


Zuletzt bearbeitet von zwetschgo am Do 31.05.2007 07:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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marta hansen

Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 31.05.2007 09:36
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hallo,

also du hast ja ganz schön stress. aber herzlichen glückwunsch zur ausbildung!!! allerdings muss ich ein paar sachen richtigstellen, glaub ich.

bab (berufsausbildungsbeihilfe) bekommst du nur, wenn dein ausbeildungsgehalt und sonstige einkommen (kindergeld, evtl. unterhalt) einen gewissen wert nicht überschreiten. ich glaube dieser liegt zur zeit um die 550 € (in berlin). weißt du jetzt schon, dass du weit darüber liegst, kannst du dir die mühe fast sparen.

weiterhin hast du erst anspruch auf bab ab dem tag des antragseinganges bei dem zuständigen amt. d.h. gibst du den antrag am ersten arbeitstag ab, bekommst du ab dem tag auch bab. allerdings ist das eher unwahrscheinlich, da dein arbeitgeber, deine eltern und dein vermieter erst noch verschiedene formulare ausfüllen müssen, und das dauert.

zum zeit meiner antragstellung (september 2004 und april 2006) bestand zudem kein anspruch auf wohngeld, da man entweder nur wohngeld oder nur bab beantragen kann. es kann aber sein, dass sich dies mit der zeit gesetzmäßig geändert hat. zum wbs kann ich nichts sagen. als azubi müsstest du allerdings anspruch haben.

ich kann dir leider nichts zu umzugshilfen vom amt sagen.

viel glück
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