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Thema: Ausbildung verkürzen trotz "schlechter" Note in ZP? vom 22.05.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung verkürzen trotz "schlechter" Note in ZP?
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mryva
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2013
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Verfasst Do 22.05.2014 13:28
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Ausbildung verkürzen trotz "schlechter" Note in ZP

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Hallo zusammen,
vielleicht kennt sich hier ja jemand aus, ich bin aus den Infos auf der IHK-Website leider absolut nicht schlau geworden.

Und zwar hab ich jetzt mein Ergebnis der ZP vorliegen. Laut IHK-Notenschlüssel leider genau einen Punkt an ner 3 vorbei.
Soweit ich weiß, ist ein Vorziehen der Abschlussprüfung nur möglich, wenn man mindestens eine 3 in der ZP geschrieben hat.

Wenn ich jetzt mal bei mir im Betrieb nachfragen würde, ob die das gut fänden wenn ich verkürze,
wäre das dann trotz meiner verdammt knappen 3- möglich?

Und ist das generell möglich, mir das Ergebnis genauer erläutern zu lassen bzw die Bewertung einzusehen?
Find's halt super schade dass das ganze jetzt echt wegen einem Punkt nicht möglich sein soll...

Liebe Grüße
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Do 22.05.2014 13:49
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Frage die IHK, die für dich zuständig ist. Die entscheidet ...
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mryva
Threadersteller

Dabei seit: 05.03.2013
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Verfasst Do 22.05.2014 13:54
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Danke für die schnelle Antwort Frank Lächel
Dachte es gibt da vielleicht ne generelle Regelung.. aber dann ist's wohl wieder genau so willkürlich wie die Bewertung *zwinker*
Schade.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Do 22.05.2014 14:14
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Diese Regelung ist "mindestens ein Befriedigend" ... Das schreibst du selbst.
Ob jetzt deine IHK eine 3- als Befriedigend akzeptiert, gilt es für dich zu erfragen ... * Keine Ahnung... *
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flavio

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Verfasst Do 22.05.2014 20:19
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letztendlich entscheidet auch der ausbildungsbetrieb.
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Verfasst Fr 23.05.2014 06:25
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flavio hat geschrieben:
letztendlich entscheidet auch der ausbildungsbetrieb.


der kann aber durch eine Empfehlung der IHK übergangen werden.

Erst im Betrieb fragen und dann mit der IHK sprechen ist so der gängie Weg beim Verkürzen wenn entweder der Betireb nicht will oder die Note nicht passt.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
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Verfasst Fr 23.05.2014 06:59
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Wenn man schon unterhalb der IHK-Vorgabe liegt, sollte man das sicherlich erst dort abklären, bevor man irgendwen im Betrieb anspricht ...
Man braucht dann nämlich keine "Empfehlung" der IHK sondern eine ausdrückliche Sondergenehmigung ... Wegen der 3-
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.05.2014 09:05
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NaMaMe hat geschrieben:
flavio hat geschrieben:
letztendlich entscheidet auch der ausbildungsbetrieb.


der kann aber durch eine Empfehlung der IHK übergangen werden.



IHK kann nur zustimmen. Bindend ist der Ausbildungsvertrag.
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