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Thema: Ausbildung verkürzen - Prüfung selbst finanzieren? vom 11.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung verkürzen - Prüfung selbst finanzieren?
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Leaticia
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: Leipzig
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 11.03.2009 22:05
Titel

Ausbildung verkürzen - Prüfung selbst finanzieren?

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Hallo Lächel

Folgendes. Ich befinde mich seit gut 1,5 Jahren in der Ausbildung zur Mediengestalterin Digital- und Print und möchte jetzt um ein halbes Jahr verkürzen, da meine Schulnoten sehr gut sind (Durchschnitt: 1,3) und ich auch für die ZP jetzt kräftig Gas gebe. Nach kurzer Unterhaltung mit meiner Lehrerin ist sie definitiv der Meinung, dass ich den Aufwand bewältigen kann. So weit, so gut.

Meine Befürchtung: Mein Betrieb wird der Bitte nicht zustimmen. Im Ausbildungsvertrag ist keine Sonderregelung getroffen (... da damals noch nicht eingeplant).

Welchen Weg kann ich gehen?
- IHK? Was können die noch machen?
- Ist es möglich "kurz vor der Angst" zu kündigen und die Prüfung dann selbst zu finanzieren? Was sind die Kosten für die Abschlussprüfung im Dezember?

Selbstverständlich werde ich mit meinem Arbeitgeber ruhig reden - da wir aber ein kleiner Betrieb mit generellem Personalmangel sind sehe ich da wirklich rot.

Vielen Dank für eure Bemühungen und Antworten!!

Leaticia
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.03.2009 06:23
Titel

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Wenn der Betrieb ncht zustimmt wirst du wohl in den sauren apfel beißen müssen. Du kannst als Azubi nach der Probezeit nicht mal so eben das Ausbildungsverhältnis kündigen. Da müsstest du dann schon den Beruf aufgeben.
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Leaticia
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: Leipzig
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 12.03.2009 19:22
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Wenn der Betrieb ncht zustimmt wirst du wohl in den sauren apfel beißen müssen. Du kannst als Azubi nach der Probezeit nicht mal so eben das Ausbildungsverhältnis kündigen. Da müsstest du dann schon den Beruf aufgeben.


Mh. So ja nicht richtig. Nur der Azubi genießt den besonderen Kündigungsschutz, das Kündigungsrecht meinerseits besteht aber jederzeit unter Vorbehalt der Kündigungsfrist von 4 Wochen bzw. bei wichtigem Grund fristlos.

...

Danke trotzdem.
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Moosegirl

Dabei seit: 19.06.2008
Ort: Stade
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 12.03.2009 20:41
Titel

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Willst du denn nach der Abschlussprüfung aus deinem Betrieb weg? Oder würdest du dich auch übernehmen lassen wollen? Vielleicht wäre das ja ein Argument für deinen Betrieb, denn wenn du die Prüfung fertig hast bist du zwar teurer, aber musst z.B. nicht mehr in die Schule und bist ohne solche Unterbrechungen verfügbar.
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Leaticia
Threadersteller

Dabei seit: 26.04.2008
Ort: Leipzig
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 17.03.2009 17:09
Titel

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Moosegirl hat geschrieben:
Willst du denn nach der Abschlussprüfung aus deinem Betrieb weg? Oder würdest du dich auch übernehmen lassen wollen? Vielleicht wäre das ja ein Argument für deinen Betrieb, denn wenn du die Prüfung fertig hast bist du zwar teurer, aber musst z.B. nicht mehr in die Schule und bist ohne solche Unterbrechungen verfügbar.


Hallo Lächel

Nein, eine Übernahme ist meinerseits vollkommen ausgeschlossen (... auch wenn ich weiß, dass mein Betrieb mich unbedingt behalten möchte, was ebenfalls dafür spricht, dass er mich nicht gehen lassen wird).
Ich habe vor danach mein Au-Pair-Auslandsjahr zu machen und danach mein Studium zu beginnen.

Liebe Grüße


Zuletzt bearbeitet von Leaticia am Di 17.03.2009 17:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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